| name | anlagen-konvention-mandantenfreundlich |
| description | Anlagen-Konvention mandantenfreundlich: durchlaufende Nummerierung K1 / K2 / K3 ff. für Klaegerseite, B1 / B2 / B3 ff. für Beklagtenseite, Anlagenbaender, Inhaltsverzeichnis, beA-konforme PDF-Bezeichnung. Mustertext für Anlagenverzeichnis. |
Anlagen: Konvention mandantenfreundlich
Normenanker
Arbeitsfokus: Anlagen: Konvention mandantenfreundlich. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 130 Nr. 6 ZPO — Schriftsatzanforderungen.
§ 130a Abs. 1 ZPO — elektronisches Dokument.
§ 131 Abs. 1 ZPO — Beifügung von Abschriften/Anlagen.
§ 133 Abs. 1 ZPO — Abschriften für Zustellung.
§ 138 Abs. 1 ZPO — Tatsachenvortrag.
§ 253 Abs. 2 ZPO — Klageinhalt.
§ 299 Abs. 1 ZPO — Akteneinsicht.
§ 371 Abs. 1 ZPO — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Spezialwissen: Anlagen: Konvention mandantenfreundlich
- Normen-/Quellenanker: PDF.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
- Pruefung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
Quellenregel
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link (
dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu).
- Keine Zitate aus
anwalt24.de. Keine BeckRS als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen.
- Aufsaetze mit Verfasser, Zeitschrift, Jahr, Heft (falls relevant) und Seite.
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.