| name | anlagen-redaktion-dsgvo-geschgehg |
| description | Prüft Anlagen vor Einreichung auf personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Drittmandate, Schwärzungsbedarf und Redaktionsprotokoll. |
Redaktion, DSGVO und Geschäftsgeheimnisse
Normenanker
Arbeitsfokus: Redaktion, DSGVO und Geschäftsgeheimnisse. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO — Datenminimierung.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an Rechtsverfolgung.
Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO — Rechtsansprüche bei besonderen Daten.
Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung.
§ 16 GeschGehG — Geheimhaltung im Prozess.
§ 299 Abs. 2 ZPO — Akteneinsicht Dritter.
§ 174 Abs. 3 GVG — Ausschluss der Öffentlichkeit.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Zweck
Dieser Skill verhindert, dass das Anlagenpaket prozessual richtig, aber berufsrechtlich oder datenschutzrechtlich gefährlich ist. Er arbeitet mit einer Redaktionslogik: notwendig, verhältnismäßig, dokumentiert, reversibel intern, sauber exportiert extern.
Mindestinput
- Anlagenliste oder konkrete Dateien.
- Parteien und Dritte.
- Angabe, welche Informationen streitrelevant sind.
- Schwärzungsstand, falls vorhanden.
Arbeitsablauf
- Identifiziere personenbezogene Daten und Drittgeheimnisse.
- Trenne streitrelevante von entbehrlichen Informationen.
- Schlage Schwärzungen und Begründungen vor.
- Prüfe, ob Schwärzung den Beweiswert zerstört.
- Erstelle Redaktionsprotokoll.
Ausgabe
- Schwärzungsmatrix.
- Redaktionsprotokoll.
- Warnliste für Kollisionen mit Beweiszweck.
Typische Fehler, die du aktiv suchst
- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.
Anschluss-Skills
anlagen-zu-schriftsaetzen für den Hauptworkflow.
anlagen-qualitygate-finalcheck vor Versand.
schriftsatz-anlagen-mapping für Belegmatrix und Lückenliste.
Quellen- und Vorsichtsregel
Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.
Vertiefter Anlagen-Workflow
Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen.
- Materialkarte: Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren.
- K1-Logik: Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente.
- Technikcheck: PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen.
- Prozessrisiko: Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren.
- Versandpaket: Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen.
Ergebnisqualität
- Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko.
- Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin.
- Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.