| name | anlagen-fuer-glaubhaftmachung |
| description | Spezialfür Eilverfahren: Anlagen, eidesstattliche Versicherung, Screenshots, E-Mails, Fotos und Glaubhaftmachungsdichte nach § 294 ZPO ordnen. |
Anlagen für Glaubhaftmachung
Normenanker
Arbeitsfokus: Anlagen für Glaubhaftmachung. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 294 Abs. 1 ZPO — Glaubhaftmachung.
§ 920 Abs. 2 ZPO — Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund.
§ 936 ZPO — Anwendung Arrestvorschriften auf einstweilige Verfügung.
§ 922 Abs. 2 ZPO — Zustellung/Vollziehung Arrestbefehl.
§ 929 Abs. 2 ZPO — Vollziehungsfrist.
§ 130a Abs. 1 ZPO — elektronische Einreichung.
§ 371 ZPO — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Zweck
Dieser Skill ist für einstweilige Verfügung, Arrest, einstweilige Anordnung und sonstige Eilsachen. Er fragt: Was muss heute glaubhaft gemacht werden, mit welchem Mittel, und was ist nur schmückendes Beiwerk?
Mindestinput
- Eilantrag oder Sachverhalt.
- Dringlichkeitsfrist.
- Vorhandene Belege.
- Eidesstattliche Versicherung vorhanden ja/nein.
Arbeitsablauf
- Bestimme glaubhaft zu machende Tatsachen.
- Ordne jede Tatsache einem Beleg oder einer Versicherung zu.
- Prüfe Aktualität und Dringlichkeit.
- Erstelle Eilanlagenverzeichnis und Lückenliste.
Ausgabe
- Glaubhaftmachungsmatrix.
- Eilanlagenverzeichnis.
- Textbaustein für Beweis-/Glaubhaftmachungsangebot.
Typische Fehler, die du aktiv suchst
- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.
Anschluss-Skills
anlagen-zu-schriftsaetzen für den Hauptworkflow.
anlagen-qualitygate-finalcheck vor Versand.
schriftsatz-anlagen-mapping für Belegmatrix und Lückenliste.
Quellen- und Vorsichtsregel
Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.
Vertiefter Anlagen-Workflow
Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen.
- Materialkarte: Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren.
- K1-Logik: Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente.
- Technikcheck: PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen.
- Prozessrisiko: Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren.
- Versandpaket: Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen.
Ergebnisqualität
- Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko.
- Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin.
- Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.