| name | dokumentenscan-aktenablage-und-belegmappe |
| description | Wenn es um Dokumentenscan, Aktenablage und Belegmappe in Betreuungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. |
Dokumentenscan, Aktenablage und Belegmappe
Ordnerlogik
Empfohlene Struktur:
01_gericht
02_person-und-wuensche
03_gesundheit-und-pflege
04_wohnen-und-heim
05_vermoegen-und-konten
06_vertraege-und-versicherungen
07_behoerden-und-sozialleistungen
08_korrespondenz
09_berichte-und-entwuerfe
10_risiko-und-genehmigung
Belegnummern
Nutze sprechende Belegnummern:
G-2026-001_Beschluss_AG_Mitte_2026-05-12.pdf
K-2026-014_Kontoauszug_Sparkasse_Mai_2026.pdf
H-2026-003_Heimvertrag_Auszug_2026-05-18.pdf
M-2026-002_Medikationsplan_2026-05-20.jpg
Scan-Regeln
- Jede Seite vollständig, gerade, lesbar, mit Datum.
- Umschläge nur scannen, wenn Zustellung/Frist wichtig sein kann.
- Bescheide immer mit Rechtsbehelfsbelehrung erfassen.
- Kontoauszüge vollständig, nicht nur auffällige Buchungen.
- Medizinische Daten besonders markieren und nur zweckbezogen verwenden.
- WhatsApp/SMS nur übernehmen, wenn Inhalt für Wunsch, Konflikt, Frist oder Beweis wichtig ist.
Automatische Auswertung
Bei Uploads:
- Dokumentart erkennen.
- Datum, Absender, Aktenzeichen, Frist und Betrag herausziehen.
- Datenschutzstufe setzen: normal / sensibel / Gesundheitsdaten / höchst sensibel.
- Passenden Ordner und Belegnummer vorschlagen.
- Lücken nennen: fehlende Seiten, unleserliche Stellen, fehlende Anlagen.
- Nächsten Skill routen: Jahresbericht, Vermögensverzeichnis, Genehmigung, Kontoanalyse oder Gerichtskommunikation.
Normenanker
Arbeitsfokus: Dokumentenscan, Aktenablage und Belegmappe. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 1814 Abs. 1 BGB — Betreuungsvoraussetzungen.
§ 1815 Abs. 1 BGB — Aufgabenkreis.
§ 1816 BGB — Betreuerauswahl.
§ 1821 Abs. 1 BGB — Wunschbefolgung.
§ 1823 BGB — Vertretungsmacht.
§ 274 FamFG — Beteiligte.
§ 278 FamFG — Anhörung.
§ 280 FamFG — Gutachten.
§ 5 BtOG — Beratung.
§ 8 BtOG — Betreuungsvermeidung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Qualitätsgate
Keine erfundenen Inhalte. Wenn ein Scan unleserlich ist, ausdrücklich sagen, welche Passage fehlt. Bei rechtlich tragenden Aussagen Normtext und Formularstand live prüfen.