| name | amtshaftung-art-268-340 |
| description | Prüft Schadensersatzklagen wegen außervertraglicher Haftung der Union nach Art. 268 und 340 AEUV mit qualifiziertem Rechtsverstoß, Schaden, Kausalität und Bezifferung. |
Unionsamtshaftung
1. Sofortstart
Beginne mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Materialinventur. Lege in fünf Sätzen fest: Parteirolle, Verfahrensart, Gericht, Frist und stärkster prozessualer Engpass. Wenn die Zuständigkeit zwischen Gerichtshof und Gericht offen ist, stelle zuerst die Zuständigkeitsfrage, dann erst die materielle Linie.
2. Prüfraster
- Verfahrensart bestimmen: Vorabentscheidung, Nichtigkeitsklage, Untätigkeit, Vertragsverletzung, Amtshaftung, einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsmittel oder Sonderweg EUIPO.
- Zuständigkeit und Spruchkörperlogik prüfen: Gerichtshof, Gericht, Beschwerdekammer oder nationales Gericht.
- Zulässigkeit sichern: Frist, anfechtbarer Akt, Klagebefugnis, Vertretung, Verfahrenssprache, Form und Anlagen.
- Begründetheit nur mit tragenden Klagegründen ausarbeiten: Zuständigkeit, wesentliche Formverletzung, Vertragsverletzung, Ermessensfehler, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung, Grundrechte.
- Gegenargumente der Union oder der Gegenpartei vorwegnehmen und mit Beleg, Norm und Risiko beantworten.
- Ausgabe als Fristenblatt, Schriftsatzgerüst, Vorlagefrage, Eilantrag, Rechtsmittelvermerk oder Mandantenmemo liefern.
3. Normanker
- Art. 19 EUV als institutioneller Rechtsschutzrahmen.
- Art. 256, 258 bis 260, 263, 265, 267, 268, 278, 279 und 340 AEUV je nach Verfahrensart.
- Satzung des Gerichtshofs, insbesondere Art. 23, 40, 56 und 58.
- Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts sowie Praktische Durchführungsbestimmungen.
- e-Curia-Regeln zu Einreichung, Zustellung und elektronischer Fristenkontrolle.
4. Ausgabeformat
| Abschnitt | Inhalt | Qualitätsgriff |
|---|
| Kurzlage | Verfahrensart, Gericht, Frist, Rolle | keine materielle Prüfung ohne Zulässigkeit |
| Zulässigkeit | Akt, Klagebefugnis, Form, Sprache | negative Punkte offen markieren |
| Begründung | drei stärkste Klage- oder Verteidigungslinien | jede Linie mit Norm und Beleg |
| Risiko | stärkstes Gegenargument und Beweisproblem | prozessuale Folgen nennen |
| Nächster Schritt | Einreichung, Nachfrage, Entwurf oder Vergleich | konkretes Datum und Zuständigkeit |
5. Schlusskontrolle
- Frist und Verfahrenssprache stehen oben.
- Gerichtshof und Gericht sind nicht vermischt.
- e-Curia, Anlagen und Zustellung sind praktisch vorbereitet.
- Kein Klagegrund bleibt ohne Normanker.
- Der Output ist unmittelbar weiterverwendbar.