| name | quellen-livecheck |
| description | Wenn es um Rechtsquellen-Livecheck in Forschungszulage-Antragstellung geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik. |
Rechtsquellen-Livecheck
Einsatzlage
Dieser Quellen-Livecheck für Forschungszulage Antragstellung trennt amtliche Normfassung, frei prüfbare Rechtsprechung, Behördenhinweise, Formularstand und offene Aktualitätsrisiken.
Fachlandkarte dieses Plugins
abgrenzung-adaptiver-antrag — Abgrenzung Adaptiver Antrag
abgrenzung-compliance — Abgrenzung Compliance
ablehnung-nachbesserung-einspruch — Ablehnung Nachbesserung Einspruch
adaptiver-dokumentenmatrix — Adaptiver Dokumentenmatrix
adaptiver-dokumentenmatrix-und-lueckenliste — Adaptiver Dokumentenmatrix und Lueckenliste
antrag-zahlen-schwellen-und-berechnung — Antrag Zahlen Schwellen und Berechnung
antrag-zahlen-schwellenwerte — Antrag Zahlen Schwellenwerte
antragstellung-auszahlung-beihilfen — Antragstellung Auszahlung Beihilfen
auftragsforschung-vertragsgestaltung — Auftragsforschung Vertragsgestaltung
auszahlung-internationaler-bezug — Auszahlung Internationaler Bezug
auszahlung-internationaler-bezug-und-schnittstellen — Auszahlung Internationaler Bezug und Schnittstellen
beihilfen-beweislast-darlegungslast — Beihilfen Beweislast Darlegungslast
beihilfen-beweislast-und-darlegungslast — Beihilfen Beweislast und Darlegungslast
anschluss-routing — Anschluss Routing
dokumente-intake — Dokumente Intake
Normenanker
Arbeitsfokus: Rechtsquellen-Livecheck. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 1 FZulG — Anspruchsberechtigung.
§ 2 Abs. 1 FZulG — begünstigtes F&E-Vorhaben.
§ 3 FZulG — förderfähige Aufwendungen.
§ 4 FZulG — Höhe der Zulage.
§ 5 FZulG — Antrag.
§ 6 FZulG — Bescheinigung.
§ 10 FZulG — Festsetzung/Auszahlung.
§ 90 Abs. 1 AO — Mitwirkung und Belege.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Tragende Normen (FZulG) zuerst amtlich verifizieren: gesetze-im-internet.de oder spezialisiertes Bundesgesetzblatt-Portal; nicht aus Modellwissen finalisieren.
- Rechtsprechung nur mit vollständiger Zitatkette: Gericht, Senat, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle (BGHZ/BVerfGE/amtl. Sammlung) und frei prüfbare Quelle (dejure.org, openJur, Pressemitteilungen des Gerichts, BGH-/BVerfG-Datenbank).
- Paywall-Quellen (juris, beck-online) nicht als alleinige Verifikation nutzen; immer eine freie Bestätigung beilegen.
- Dynamische Bereiche im Forschungszulage Antragstellung (Rechtsverordnungen, Verwaltungspraxis, Mietspiegel, Tarife) gesondert tagesaktuell prüfen, weil Modellwissen veraltet ist.
- Quellenstand und offene Unsicherheit im Output sichtbar machen — kein Pseudo-Zitat ohne Live-Check.
Qualitätsanker
- Normen und Rechtsprechung nach
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md behandeln.
- Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.