| name | drohender-zahlungsunfaehigkeit |
| description | Liqui Drohender Zahlungsunfaehigkeit im Plugin Liquiditaetsplanung: prüft konkret Liquiditaetsplanung bei drohender Zahlungsunfaehigkeit § 18, Liquiditaetsplanung bei eingetretener Zahlungsunfaehigkeit, Liquiditaetsplanung für Bankgespraech. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
Liqui Drohender Zahlungsunfaehigkeit
Arbeitsbereich
Liqui Drohender Zahlungsunfaehigkeit ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Liquiditaetsplanung bei drohender Zahlungsunfaehigkeit § 18, Liquiditaetsplanung bei eingetretener Zahlungsunfaehigkeit, Liquiditaetsplanung für Bankgespraech. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
Prüfungslinien
| Prüfungslinie | Fokus |
|---|
liqui-bei-drohender-zahlungsunfaehigkeit | Liquiditaetsplanung bei drohender Zahlungsunfaehigkeit § 18 InsO: 24-Monats-Planung, Zugang StaRUG-Restrukturierung, Geschaeftsleiterpflichten. Pruefraster und Schnittstelle Insolvenzantrag. |
liqui-bei-eingetretener-zahlungsunfaehigkeit | Liquiditaetsplanung bei eingetretener Zahlungsunfaehigkeit § 17 InsO: 3-Wochen-Vorschau zur Pruefung Insolvenzantragspflicht, Liquiditaetsluecke kleiner 10 Prozent + Schliessung binnen 3 Wochen waere Liquiditaetsstockung. Pruefraster BGH II ZR 296/05. |
liqui-für-bankgespraech | Liquiditaetsplanung für Bankgespraech: kompakte Vorlage 13 Wochen + Jahresansicht, Annahmen-Block, Sensitivitaet, Kreditlinien-Ausnutzung, Begleittext. Empfehlung: realistisch, nicht zu optimistisch, mit Fallback-Hebeln. |
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: InsO §§ 1, 13-22, 35, 39, 47, 55-56, 60, 80, 87, 129, 133, 174, 175, 270 ff., 286-300, StaRUG §§ 1, 29, 31 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Prüfungslinien im Detail
1. liqui-bei-drohender-zahlungsunfaehigkeit
Fokus: Liquiditaetsplanung bei drohender Zahlungsunfaehigkeit § 18 InsO: 24-Monats-Planung, Zugang StaRUG-Restrukturierung, Geschaeftsleiterpflichten. Pruefraster und Schnittstelle Insolvenzantrag.
Liqui: drohende ZU
Fachkern: Liqui: drohende ZU
- Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
- Pruefung im Gutachtenstil – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
Quellenregel
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
2. liqui-bei-eingetretener-zahlungsunfaehigkeit
Fokus: Liquiditaetsplanung bei eingetretener Zahlungsunfaehigkeit § 17 InsO: 3-Wochen-Vorschau zur Pruefung Insolvenzantragspflicht, Liquiditaetsluecke kleiner 10 Prozent + Schliessung binnen 3 Wochen waere Liquiditaetsstockung. Pruefraster BGH II ZR 296/05.
Liqui: eingetretene ZU
Fachkern: Liqui: eingetretene ZU
- Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
- Pruefung im Gutachtenstil – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
Quellenregel
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
3. liqui-für-bankgespraech
Fokus: Liquiditaetsplanung für Bankgespraech: kompakte Vorlage 13 Wochen + Jahresansicht, Annahmen-Block, Sensitivitaet, Kreditlinien-Ausnutzung, Begleittext. Empfehlung: realistisch, nicht zu optimistisch, mit Fallback-Hebeln.
Liqui für Bankgespraech
Fachkern: Liqui für Bankgespraech
- Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
- Pruefung im Gutachtenstil – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
Quellenregel
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.