| name | Webseiten-Artikel |
| description | Artikel oder Bericht für die Webseite einer Schule oder Organisation — mit Transparenzhinweis und KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung (Pflicht ab 02.08.2026). |
Artikel für die Webseite schreiben
Wann anwenden
Wenn aus Notizen, Protokollen oder Stichpunkten ein Artikel oder Bericht für
die öffentliche Webseite entstehen soll: Schulfest, Projektwoche, Wettbewerb,
Ausflug, Baumaßnahme, Jahresrückblick, Ankündigung.
Vorgehen
- Kläre aus der Quelle: Anlass, Fakten (wer, was, wann, wo), belegte Zitate,
Zielgruppe der Webseite. Fehlende Fakten als offene Punkte kennzeichnen —
nichts erfinden, keine Zahlen oder Zitate ergänzen, die nicht in der Quelle
stehen.
- Aufbau des Artikels:
- Titel: konkret und informativ, ohne Floskeln.
- Teaser: 1–2 Sätze, die den Artikel zusammenfassen (für Vorschau und
Verteiler) — im Frontmatter als
summary UND als erster Absatz.
- Einleitung: das Wichtigste zuerst — der erste Absatz beantwortet wer,
was, wann, wo.
- Hauptteil: 2–4 Abschnitte mit Zwischenüberschriften, kurze Absätze.
- Schluss: Ausblick, Dank oder Hinweis auf weitere Informationen.
- Frontmatter der Notiz:
title, date, summary, status: draft.
- Der Artikel ist ein Entwurf. Er wird erst veröffentlicht, nachdem ein
Mensch ihn geprüft und freigegeben hat — weise am Ende des Entwurfs
darauf hin.
KI-Kennzeichnung (EU-KI-Verordnung, Pflicht ab 02.08.2026)
Die EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689, Art. 50) verlangt ab dem 02.08.2026
Transparenz bei KI-generierten Inhalten, die veröffentlicht werden. Deshalb
gilt für jeden Artikel aus diesem Skill:
-
Füge am Ende des Artikels IMMER diesen Transparenzhinweis ein:
Transparenzhinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung künstlicher
Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Verantwortlich: [Name, Funktion].
-
Kennzeichne JEDES KI-generierte Bild direkt in der Bildunterschrift —
auch Bilder aus anderen Werkzeugen, die in den Artikel eingefügt werden:
*Symbolbild Schulfest — Bild: KI-generiert*
-
Echte Fotos werden normal beschriftet (Fotograf oder Quelle) und NICHT
als KI-generiert bezeichnet.
-
Zitate von Personen niemals erfinden — nur belegte Zitate aus der Quelle
verwenden und der Person zuordnen.
-
Der Transparenzhinweis nennt eine redaktionelle Prüfung. Sie muss
tatsächlich stattfinden: Erinnere am Ende des Entwurfs daran, dass der
Text vor der Veröffentlichung gelesen, der Platzhalter [Name, Funktion]
ersetzt und die Freigabe erteilt werden muss.
Regeln
- Sachlich und lebendig, aber keine Werbesprache und keine Superlative.
- Kurze Sätze, aktive Verben, keine Amtssprache und keine Fachabkürzungen
ohne Erklärung.
- Kein Gendern mit Sonderzeichen; neutrale Formulierungen wählen
(z. B. „Schülerinnen und Schüler", „das Kollegium").
- Namen von Kindern und Jugendlichen nur, wenn die Quelle eine Einwilligung
ausdrücklich erwähnt — sonst anonymisieren („eine Schülerin der achten
Klasse"). Keine Kontaktdaten Dritter, keine Klassenlisten (Datenschutz).
- Termine mit Wochentag und Datum ausschreiben.
- Länge: 300–600 Wörter; bei längeren Berichten alle 2–3 Absätze eine
Zwischenüberschrift.