| name | coach-trainer-program-drittpersonal-security |
| description | Prüft Coaches, Trainer, Seminarleiter und Corporate Learning mit Vorgaben, Materialien und eigener Marktstellung im Sozialversicherungsstatus Pruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt. |
Coach Trainer Seminarleiter
Arbeitsbereich
Prüft Coaches, Trainer, Seminarleiter und Corporate Learning mit Vorgaben, Materialien und eigener Marktstellung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: SGB IV §§ 7, 7a, 28a, 28p, SGB VI § 2 Nr. 9, BGH und BSG zur Scheinselbstständigkeit — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Coach Trainer Seminarleiter und löse die dort angelegte Fachfrage; keine Flucht in allgemeines Routing, außer eine echte Frist oder Zuständigkeit ist unklar.
- Normenradar: SGB I, IV § 7 und § 7a, V, VI, VII, IX, X §§ 20, 24, 44, 45, 48, 50, 60 ff.; SGB II, XII; SGG §§ 54, 86a, 86b, 87, 90, 103, 109, 144, 151, 160; Pflegebegutachtung/MD-Richtlinien live prüfen.
- Verifizierte Anker: BSG, Urteil vom 05.11.2024 - B 12 BA 3/23 R (Lehrende/Dozenten: Status immer einzelfallabhängig); BSG, Urteil vom 23.04.2024 - B 12 BA 9/22 R (Pilot/Freelancer, Eingliederung und unternehmerisches Risiko); BSG, Urteil vom 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R und Urteil vom 20.02.2024 - B 12 KR 1/22 R (GmbH-Geschäftsführer, Sperrminorität/mittelbare Beteiligung).
- Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
- Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Fachkern: Coach Trainer Seminarleiter
- Normen-/Quellenanker: SGB IV § 7/§ 7a, SGB VI, SGB III, SGB V, SGB XI, DRV-Statusfeststellung, Beitragsnachforderung, Säumniszuschläge und Lohnsteuer-Schnittstelle.
- Entscheidende Weiche: Prüfe Eingliederung, Weisungsrecht, Unternehmerrisiko, Vergütung, Exklusivität, Auftreten am Markt, Sperrminorität und gelebte Praxis.
Zweck
Das Sozialversicherungsstatus-Plugin prüft Beschäftigung, Selbständigkeit, Scheinselbständigkeit und Statusfeststellung für Geschäftsführer, Freelancer, Anwälte, Lehrer, Musikschulen, Plattformarbeit und andere Arbeitsformen nach deutscher Sozialversicherungssystematik.
Dieser Skill macht aus Coach Trainer Seminarleiter einen belastbaren Workflow: erst Rolle und Ziel, dann Rechtsanker, tatsächliche Praxis, Dokumente, Risiken, Gegenargumente und verwertbarer Output.
Rechts- und Quellenanker
- SGB IV § 7
- SGB VI § 2 je Lehrtätigkeit
Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden.
Intake-Fragen
- Ist der Trainer in interne Academy, Pflichtschulungen und Zeitpläne eingebunden?
- Wer erstellt Material, Konzept, Lernziele und Prüfung?
- Welche eigenen Kunden, Website, Preise und Mitarbeiter bestehen?
- Ist es Unterricht im Sinne rentenversicherungsrechtlicher Sonderpflichten?
Workflow
- Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen.
- Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen.
- Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln.
- Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern.
Tiefencheck für die Akte
- Ist der Trainer in interne Academy, Pflichtschulungen und Zeitpläne eingebunden?
- Wer erstellt Material, Konzept, Lernziele und Prüfung?
- Welche eigenen Kunden, Website, Preise und Mitarbeiter bestehen?
- Ist es Unterricht im Sinne rentenversicherungsrechtlicher Sonderpflichten?
Mindest-Output: Trainer-Memo mit Lehrtätigkeit, Eingliederung und Pflichtversicherung.
Qualitäts- und Risikofilter
- Vertragsetiketten nie übernehmen: Entscheidend ist die Gesamtwürdigung aus Vertrag und gelebter Praxis.
- Sondertatbestände wie SGB VI § 2, KSVG, Minijob, AÜG, Geschäftsführer-Sperrminorität und Cross-border immer als eigene Abzweige prüfen.
- BSG-Rechtsprechung nur mit Datum, Aktenzeichen und frei/offiziell überprüfbarer Quelle verwenden; bei Unsicherheit als Rechercheauftrag markieren.
- Bei Beitrags-, Straf- oder Betriebsprüfungsrisiko keine lockere Entwarnung geben, sondern Zeiträume, Versicherungszweige und Belege konkretisieren.