| name | fortbestehensprognose |
| description | Positive Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 S. 1 InsO. Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführungsfähigkeit (>50%) über 12 Monate (vorher 4 Monate in Krisenmodus). IDW-S-11-konforme Methodik, integriert mit Liquiditätsplanung. Use when ein Mandant überschuldet erscheint und geprüft werden muss, ob die rechnerische Überschuldung durch eine positive Fortbestehensprognose entfällt. |
| language | de |
| provider_variants | ["claude","gemini","openai"] |
| test | ./test.md |
/insolvenzrecht:fortbestehensprognose
Zweck
Die positive Fortbestehensprognose (PFP) ist die einzige Möglichkeit, die rechnerische Überschuldung im Sinne § 19 Abs. 2 InsO nicht als Insolvenzgrund wirken zu lassen. Eine fehlerhafte oder ungeprüfte PFP führt direkt in die Antragspflicht und ist haftungstechnisch das größte Einfallstor.
Eingaben
- Aktueller Status: Überschuldung rechnerisch (Aktiv-Passiv-Vergleich)
- Mehrjährige Finanzplanung (Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens 24 Monate)
- 13-Wochen-Liquiditätsplanung (siehe
liquiditaetsplanung-13-wochen)
- Vorhandene Sanierungskonzepte (intern, externe Beratung, IDW S 6)
- Anlässe und Auslöser der Krise
Ablauf
1. Rechtsrahmen
§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO (StaRUG-Reform 2021):
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Prognosezeitraum:
- Regelfall: 12 Monate ab Stichtag (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO, durch StaRUG-Reform).
- In außerordentlichen Krisenzeiten (z. B. Bundesgesetz zur Verkürzung wegen Pandemie / Energiepreiskrise): vorübergehend kürzere Zeiträume gewährt.
2. Methodik nach IDW S 11
a) Erfassung der Tatsachenbasis
- Geschäftsmodell-Beschreibung
- Krisenursachenanalyse
- Sanierungsmaßnahmen (eingeleitet, geplant, möglich)
- Stakeholder-Position (Banken, Lieferanten, Kunden)
b) Integriertes Planungsmodell
Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens den Prognosezeitraum, vorzugsweise 24 Monate.
c) Bewertungsstufen
- Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum — keine Lücke, die nicht abgedeckt ist.
- Bestand der Eigenkapitalbasis — keine Eigenkapitalvernichtung, die zu Zahlungsunfähigkeit führt.
- Verfügbarkeit von Liquiditätsquellen — bestehende oder zumutbar erreichbare Kreditlinien, Investorenbeiträge.
d) Mehrere Szenarien
- Base Case
- Stress Case mit Maßnahmen
- Worst Case (unmittelbare Plausibilitätsprüfung)
3. Bewertungsmaßstab „Überwiegende Wahrscheinlichkeit"
Über 50 %. Nicht „nachhaltige Sicherheit". Plausibilität, Belegtheit und Konsistenz der Annahmen sind entscheidend.
Wenn die Wahrscheinlichkeit < 50 % oder die Annahmen nicht plausibel: keine positive Prognose → Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten zu erstellen.
4. Liquidations- vs. Going-Concern-Ansatz
- Positive Prognose: Going-Concern-Bewertung der Aktiva (oft günstiger).
- Negative Prognose: Liquidationswerte (Zerschlagungswert, häufig deutlich niedriger) → Überschuldung tritt nahezu immer ein → Antragspflicht.
5. Dokumentation
Pflichtbestandteile:
- Schriftliche Niederlegung
- Stichtag eindeutig
- Methodik beschrieben
- Annahmen und Quellen offengelegt
- Sensitivitätsanalysen
- Beauftragung externer Prüfer (in Hochrisiko-Fällen IDW S 6 / S 11)
6. Verzahnung mit Antragspflicht § 15a InsO
- Positive PFP → keine Überschuldung im Sinn § 19 InsO → keine Antragspflicht aus diesem Grund.
- § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) bleibt unberührt: auch bei positiver Fortbestehensprognose kann eine Antragspflicht aus § 17 InsO eintreten.
Quellen
Statute / Standards
- § 19 InsO, § 15a InsO
- IDW S 11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen)
- IDW S 6 (Anforderungen an Sanierungskonzepte)
Rechtsprechung
- BGH, Urt. v. 19.11.2013 – II ZR 229/11, NJW 2014, 1238 (PFP-Anforderungen)
[unverifiziert – prüfen]
- BGH, Urt. v. 18.10.2010 – II ZR 151/09, NZG 2011, 178
[unverifiziert – prüfen]
Kommentare
- Klöhn, in: MüKoInsO, 4. Aufl. 2024, § 19 Rn. 1 ff.
- Schmidt, Sanierungsrecht, 4. Aufl. 2023
- Hölzle, in: Bork / Hölzle, § 19 InsO Rn. 1 ff.
Ausgabeformat
FORTBESTEHENSPROGNOSE — <Mandat> — Stichtag <Datum>
I. Rechnerische Überschuldung [ja / nein]
Aktiv-Passiv-Saldo: <EUR>
II. Tatsachenbasis
Krisenursachen: <…>
Sanierungsmaßnahmen geplant: <…>
Stakeholder-Zusagen: <…>
III. Integriertes Planungsmodell
Prognosezeitraum: <12-24 Monate>
Methodik: IDW S 11
IV. Szenarien
Base Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴]
Stress Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Maßnahmen]
Worst Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Antragspflicht]
V. Bewertung
Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführung > 50 %:
[POSITIV → keine Überschuldung § 19 InsO]
[NEGATIV → Liquidationswerte-Bilanz → Überschuldung → Antragspflicht]
VI. Restrisiken
§ 17 InsO Zahlungsunfähigkeit: [geprüft, kein Eintritt / Risiko]
Empfehlung:
- Fortbestehensprognose: <ja / nein>
- Dokumentation: <…>
- Externe Bestätigung: <IDW S 11-Gutachter bei Bedarf>
- Wiedervorlage: <Quartalsweise>
Risiken / typische Fehler
- Unplausible Annahmen — Auftragseingang verdoppelt sich nicht in der Krise.
- Stakeholder-Zusagen ohne Schriftform — verbale Zusagen reichen nicht für PFP.
- § 17 InsO unberücksichtigt — positive PFP rettet nicht vor Zahlungsunfähigkeit.
- Going-Concern-Bewertung der Aktiva ohne PFP — Bewertungslogik verkehrt.
- Dokumentation rudimentär — keine PFP, sondern Wunschdenken.
- Maßnahmen ohne Umsetzbarkeit — Investor-Term-Sheet ohne Closing → Risiko.