| name | examensvorbereitung-fragen |
| description | Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Output Uebungsfragen mit Musterlösung und Hinweis auf Schwachstellen. Abgrenzung zu Examensprognose für Themengewichtung und zu Gutachten-Uebung für Klausur-Training. |
Examensvorbereitungs-Fragen
Triage zu Beginn
- Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
- Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
- Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
- Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
- § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP) sowie das Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen). Er berücksichtigt:
- das jeweilige Bundesland und seine JAG (Juristenausbildungsgesetz)
- die Prüfungsgebiete des zuständigen Justizprüfungsamts (JPA)
- aktuelle Schwerpunkte aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
- das individuelle Schwächeprofil aus dem Lernprofil
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Eingaben
- Lernprofil unter
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
- Optional:
lernplan.yaml – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
- Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
- Prüfungstyp:
--schriftlich (Klausur, 5h) oder --mündlich (Aktenvortrag, AG-Fragen)
Ablauf
1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)
Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, vor der Fragengenerierung fragen:
- "In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
- "1. oder 2. Staatsexamen?"
- "Schriftlich oder mündlich?"
Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.
2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate
Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:
"In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"
3. Fragengenerierung
- Fragen gewichtet nach Schwächeprofil aus dem Lernprofil
- Examenstypische Sachverhalte (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
- Schwierigkeitsmarkierung:
[Grundniveau] / [Examensniveau] / [Schwerpunkt]
- JAG-Markierung: kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist
4. Auswertung
Nach jeder Antwort:
- Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
- Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
- Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
- Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus
../references/zitierweise.md?
- Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren
--session <n> läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.
Quellen und Zitierweise
→ ../references/zitierweise.md (maßgeblich für alle Zitate)
Quellenregel je Rechtsgebiet:
| Rechtsgebiet | Standardkommentar |
|---|
| BGB AT / Schuldrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| BGB Allgemein | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Handelsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
| Gesellschaftsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
| ZPO | Normtext, amtliche Hinweise, verifizierte Rechtsprechung |
| StGB | Normtext, verifizierte Rechtsprechung, bereitgestellte Materialien |
| Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
Ausbildungszeitschriften:
Nur verwenden, wenn der Nutzer den konkreten Aufsatz bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
Ausgabeformat
Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)
**Sachverhalt:**
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]
**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]
Musterlösung (nach Nutzerantwort)
**Lösungsskizze – Gutachtenstil**
A. Ansprüche des A gegen B
I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
Definition Kaufvertrag: …
Subsumtion: …
Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.
II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
Obersatz: …
**Literaturnachweise:**
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
Beispiel
Sachverhalt: Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.
Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.
Musterlösung (Auszug):
I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB
Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.
Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind.
Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.
Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.
II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB
Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.
[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.
Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.
Quellenhinweis:
Literaturfundstellen nur ergänzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
Risiken / typische Fehler
- Falscher JAG-Rahmen: BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
- Urteilsstil statt Gutachtenstil: Der Obersatz muss hypothetisch sein. "A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
- h.M. ohne Beleg: "nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
- Scheinprobleme ignorieren: Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
- Konkurrenzprobleme: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl.
../references/methodik-buergerliches-recht.md.
- Fehlende Fundstellen im Gutachten: Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.