| name | tom-und-zertifizierungen-pruefen |
| description | Pruefe technische und organisatorische Massnahmen des KI-Anbieters und seine Zertifizierungen. Maßstab Art. 32 DS-GVO ISO 27001 BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) SOC zwei Typ zwei TISAX. Zentral fuer Berufsrecht no training Zero-Retention EU-Hosting Verschluesselung Loeschkonzept Audit-Recht. DAV-Stellungnahme Seite dreizehn vierzehn. |
TOM und Zertifizierungen prüfen
Disclaimer
Diese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die abschließende berufsrechtliche und strafrechtliche Beurteilung bleibt der inhabilen Kanzlei beziehungsweise einer beauftragten Spezialkanzlei vorbehalten.
Norm und Rahmen
Berufsrechtlich verlangt die Sorgfaltspflicht bei der Dienstleisterauswahl (Abs. 2 der jeweiligen Dienstleisterregelung), dass die technische und organisatorische Sicherheit des Anbieters überzeugt. Datenschutzrechtlich präzisiert das Art. 32 DS-GVO. Die DAV-Stellungnahme 32/2025 (Seite 13) stellt klar: Die Verschlüsselung darf nicht so weit gefordert werden, dass sie die KI-Dienstleistung entwertet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die das KI-System-Inferencing unmöglich macht, ist berufsrechtlich nicht zu verlangen.
"no training" — Zentralfrage
Nach DAV S. 14 ist die Übermittlung von Mandatsdaten zu Trainingszwecken nicht von der Erforderlichkeitsschwelle des Abs. 1 gedeckt. Daher muss der Vertrag eine "no training"-Klausel enthalten — eine ausdrückliche Verpflichtung des Anbieters, eingegebene Mandatsdaten nicht zum Training des Modells zu verwenden. Bei API-Aufrufen an Drittmodelle (etwa OpenAI Azure Service) ist zusätzlich der "no training"-Status des Drittmodells nachzuweisen.
Zero Retention
Die Speicherdauer eingegebener Mandatsdaten beim Anbieter ist möglichst gering zu halten. Optimal: "Zero Retention" — die Daten werden nach der Verarbeitung sofort gelöscht (typisch 0 oder 30 Sekunden nach Abschluss der API-Anfrage). Andernfalls eine konkrete kurze Frist (24 Stunden, sieben Tage). Pauschalfristen wie "bis zu 90 Tage" sind problematisch.
Zertifizierungen
ISO 27001
Internationaler Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme. Mindeststandard. Prüfen: Geltungsbereich (alle relevanten Standorte und Systeme), Zertifizierungsstelle (akkreditiert), Ausstellungsdatum (höchstens drei Jahre alt), Anhang A Controls relevant.
BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)
Vom BSI entwickelter Standard für Cloud-Anbieter. Für Berufsgeheimnisträger besonders aussagekräftig, weil deutsche behördliche Standardkriterien. Es gibt Typ-1- und Typ-2-Testate; Typ 2 ist der Goldstandard.
SOC 2 Typ 2
US-Standard, oft bei US-Anbietern vorhanden. Trust Services Criteria: Security, Availability, Processing Integrity, Confidentiality, Privacy. Bei US-Anbietern Mindestnachweis, aber nicht spezifisch genug für deutsches Berufsrecht.
TISAX
Branchenstandard der Automobilindustrie. Für Legal-AI selten einschlägig, aber bei Mandanten aus der Automotive-Branche relevant.
EU Cloud Code of Conduct
DSGVO-spezifisches Konformitätsverfahren nach Art. 40 DS-GVO. Hilfreich, aber keine eigenständige Sicherheitszertifizierung.
Konkrete Prüfpunkte
EU-Hosting
- Speicherort der Daten ausschließlich in EU/EWR?
- Auch Backups in EU/EWR?
- Verarbeitung (Inferencing) in EU/EWR?
- Vertraglich abgesichert oder nur als Selbstauskunft?
Verschlüsselung
- Transportverschlüsselung TLS aktuell (mindestens TLS einskommadrei)
- Verschlüsselung im Ruhezustand (AES 256)
- Schlüsselverwaltung: Anbieter oder Kanzlei (Bring-your-own-key)?
Zugriffskontrolle
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle beim Anbieter
- Audit-Logs aller Zugriffe auf Mandatsdaten
- Vier-Augen-Prinzip bei Administratorenzugriffen
- Mitarbeiter-Verpflichtungen (Verschwiegenheit, Background Check)
Löschkonzept
- Auf Anforderung der Kanzlei
- Automatisch nach Vertragsende
- Bestätigung der Löschung durch Anbieter (Löschprotokoll)
- Auch in Backups und Logs
Audit-Recht
- Recht der Kanzlei zur Auditierung
- Vorhandene Testate als Surrogat (typisch)
- Mindestens jährliche Aktualisierung der Testate
Meldepflichten
- Information bei Sicherheitsvorfällen (24 bis 48 Stunden)
- Information bei Behördenanfragen
- Information bei Subunternehmerwechsel
Prüfschema
| Punkt | Status | Ampel | Bemerkung |
|---|
| "no training"-Klausel | | | |
| Zero Retention oder kurze Frist | | | |
| ISO 27001 (akt. Testat) | | | |
| BSI C5 (Typ 2 bevorzugt) | | | |
| SOC 2 Typ 2 | | | |
| EU-Hosting vertraglich | | | |
| Verschlüsselung TLS plus Rest | | | |
| Audit-Logs | | | |
| Löschkonzept | | | |
| Meldepflicht Sicherheitsvorfall | | | |
| Audit-Recht | | | |
Typische Lücken
- "Wir nehmen Sicherheit ernst" ohne Zertifikat
- ISO-Zertifikat nur für Hauptsitz, nicht für Verarbeitungsstandort
- Trust Center mit Versprechen, die nicht im Vertrag stehen
- Löschung nur "auf Anforderung", keine automatische
- Keine "no training"-Klausel für das verwendete Modell
Output
Tabellarische Bewertung. Defizite landen im Rückfragebrief mit der Aufforderung, Zertifikate, Geltungsbereiche und Vertragsklauseln vorzulegen.