| name | alternative-marktdefinition-weit |
| title | Alternative Marktdefinition — Weiter |
| description | Mandant will eine weitere Marktabgrenzung argumentieren um niedrigere Marktanteile zu zeigen oder Behoerden-Markt anzugreifen. Generiert weitere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begründung. Normen § 18 GWB Art. 102 AEUV EU-Bekanntmachung Marktdefinition 2024. Prüfraster einzuschließende Produkte Regionen Supply-Side-Faktoren Nachfragesubstitution. Auswirkung auf Marktanteil und Widerlegung Marktbeherrschungsvermutung. Output Argumentationsmemo mit Begründung und Angreifbarkeits-Analyse. Abgrenzung: alternative-marktdefinition-eng für engere Abgrenzung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kartellrecht-marktabgrenzung-pruefung/skills/alternative-marktdefinition-weit |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | antitrust |
| language | de |
Alternative Marktdefinition — Weiter
Zweck
Dieser Skill generiert eine systematisch weitere alternative Marktdefinition. Anwendungsfälle:
- Fusionskontrolle: Verringerung des kombinierten Marktanteils durch breitere Definition.
- Missbrauchsabwehr: Entkräftung der Marktbeherrschungsvorwürfe durch breiteren Markt.
- Eigenes Team: Stress-Test zur Stärkung der eigenen Position.
Vorgehensweise
Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen
Welche Produkte/Regionen enthält die vorgelegte Abgrenzung?
Schritt 2: Einschlusskandidaten identifizieren
Welche Produkte wurden bisher ausgeschlossen, könnten aber substitutiv sein?
Kriterien für den Einschluss:
- Überlappende Verwendungszwecke aus Kundensicht.
- Angebotsseitige Substitution innerhalb eines Jahres möglich.
- Kreuzpreiselastizität > 0,4 (Indiz für Substitutionsbeziehung).
- Überschneidende Kundengruppen und Einsatzgebiete.
- Behördenpraxis in anderen Verfahren hat breiteren Markt anerkannt.
Schritt 3: Juristische Begründung
Referenz auf Rechtsprechung, die breitere Definitionen stützt:
- EU-Bekanntmachung 2024, Rn. 28 ff.: Supply-Side Substitution als Marktabgrenzungsinstrument.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Praxis der Kommission: Fusionsfälle, in denen Markt breit definiert wurde.
Schritt 4: Ökonomische Begründung
- SSNIP-Test: Bei Einschluss des breiteren Produktsatzes wird Preiserhöhung unrentabel → breiterer Markt korrekt.
- Wettbewerbsdisziplinierung: Selbst wenn Produkte nicht perfekte Substitute, bringen sie Preisdruck.
- Importkonkurrenz bei räumlicher Erweiterung: Ausländische Anbieter disziplinieren Inland.
Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil
Vorgelegter Marktanteil (enger Markt): [X%]
Marktanteil bei weiterer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [-Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]
Schritt 6: Stärke der alternativen Definition
- Sehr gut vertretbar: Klare Evidenz für Substitutionsbeziehungen.
- Vertretbar: Einige Anhaltspunkte, Behörde wird Argumente prüfen.
- Schwach: Nur zur Risikodarstellung geeignet.
Leitentscheidungen Weitere Marktdefinition