| name | iv-plan-darstellender-teil |
| title | IV-integrierte Darstellender Teil |
| description | Darstellenden Teil des Insolvenzplans oder StaRUG-Plans vollständig und widerspruchsfrei verfassen. § 220 InsO § 6 StaRUG Darstellungspflichten. Prüfraster: Krisengeschichte Massnahmen Vergleichsrechnung Sonderaktiva Sicherheiten Steuerfolgen Offenlegung. Output: Darstellender Teil als Entwurf Risiko- und Lueckenliste. Abgrenzung: nicht für gestaltenden Teil (iv-plan-gestaltender-teil). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/insolvenzverwaltung/skills/iv-plan-darstellender-teil |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
IV-integrierte Darstellender Teil
Aufgabe
Die Entscheidungsgrundlage vollständig machen. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.
Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
Geführter Workflow
- Krisenentwicklung, Ursachen und bisherige Maßnahmen erzählen.
- Künftige Maßnahmen, Finanzplanung, Vergleichsrechnung und Sanierungsbeiträge verständlich darstellen.
- Sonderaktiva, Haftungs- und Anfechtungsthemen, Sicherheiten, Steuerfolgen und Drittrechte offenlegen.
- Klarheit, Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit als Qualitätsgates prüfen.
Ausgabe
- Darstellender Teil als Entwurf
- Entscheidungserhebliche Angaben
- Risiko- und Lückenverzeichnis
- Freigabefassung
Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)