| name | iv-plan-sicherheiten-drittsicherheiten |
| title | IV-integrierte Sicherheiten und Drittsicherheiten |
| description | Absonderungsrechte und Drittsicherheiten im Insolvenzplan und StaRUG planfest behandeln und Ausfallwerte bestimmen. §§ 49 50 51 224 InsO Absonderung § 2 Abs. 4 StaRUG Drittsicherheiten. Prüfraster: Sicherheitenregister Eingriffsbeschreibung Ausfallwertrechnung Finanzsicherheiten unzulässige Eingriffe. Output: Sicherheitenregister Ausfallwertrechnung Drittsicherheitenmodul. Abgrenzung: nicht für allgemeine Gruppenbildung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/insolvenzverwaltung/skills/iv-plan-sicherheiten-drittsicherheiten |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
IV-integrierte Sicherheiten und Drittsicherheiten
Aufgabe
Besicherte Positionen planfest und wertklar behandeln. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.
Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
Geführter Workflow
- Sicherheiteninventar erstellen: Gegenstand, Sicherungszweck, Rang, Wert, Verwertungsbefugnis, Drittgeber.
- Eingriffe in Sicherheiten explizit beschreiben und Ausfallwerte nachvollziehbar schätzen.
- Gruppeninterne Drittsicherheiten gesondert mit Auswirkungen auf Sicherungsgeber und Entschädigung prüfen.
- Finanzsicherheiten und unzulässige Eingriffe als harte Stopper markieren.
Ausgabe
- Sicherheitenregister
- Ausfallwertrechnung
- Drittsicherheitenmodul
- Eingriffs- und Entschädigungsvorschlag
Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)