| name | rangruecktritt-formulieren |
| title | Qualifizierten Rangrücktritt formulieren |
| description | Rangrücktrittserklärung für Wandeldarlehen formulieren um insolvenzrechtliche Nachrangwirkung herzustellen. § 39 InsO qualifizierter Rangrücktritt. Prüfraster: Formulierungsanforderungen BGH-Anforderungen qualifizierter Nachrang Masseverbindlichkeit Auffuellungspflicht. Output: Rangrücktrittserklärung Prüfmemo. Abgrenzung: nicht für allgemeine Darlehenskonditionen (darlehenshoehe-konditionen). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/rangruecktritt-formulieren |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
Qualifizierten Rangrücktritt formulieren
Zweck
Dieser Skill formuliert den qualifizierten Rangrücktritt für § 6 des Wandeldarlehensvertrags. Er stellt sicher, dass die Klausel sowohl die insolvenzliche Subordination (§ 39 Abs. 2 InsO) als auch die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nach BGH-Rechtsprechung enthält und bilanzielle Entlastungswirkung erzielt. Phase A des Lebenszyklus.
Eingaben
- Beteiligte Parteien (Darlehensgeber, Gesellschaft, Geschäftsführerinnen)
- Betrag des Wandeldarlehens und aufgelaufene Zinsen als Nachrangforderungen
- Gewünschte Reichweite: Zinsen miterfasst? Schadensersatz miterfasst?
- GIRA-Bestätigung an Wirtschaftsprüfer gewünscht?
- Bestehende Insolvenzreife der Gesellschaft bekannt?
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO (Qualifizierter Rangrücktritt im Überschuldungsstatus)
- § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (Nachrang eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen)
- § 39 Abs. 2 InsO (Vereinbarter Nachrang)
- § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht – bleibt unberührt; nach SanInsFoG 2020/2021 erweitert auf alle juristischen Personen)
- § 15b InsO (Zahlungsverbote nach Insolvenzreife — durch SanInsFoG eingefügt, hat den früheren § 64 GmbHG abgelöst; Schutzklausel zwingend, da Geschäftsführerhaftung jetzt allein über § 15b InsO greift)
- § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit), § 19 InsO (Überschuldung; Prognosezeitraum modifiziert durch SanInsKG/SanInsFoG)
- § 44 InsO (Unwirksamkeit von Lösungsklauseln)
- § 328 BGB (Vertrag zugunsten Dritter – Aufhebungsverbot)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vorgehen
1. Insolvenzliche Subordination formulieren
Der Darlehensgeber tritt mit allen Nachrangforderungen (Rückzahlung, Zinsen, Schadensersatz) gemäß § 39 Abs. 2 InsO hinter alle Forderungen i.S.d. §§ 38 und 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. In einem Insolvenzverfahren: Befriedigungsrang § 39 Abs. 2 InsO.
2. Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Klarstellungsklausel (BGH-Konformität)
Ausdrückliche Klarstellung, dass es sich um einen qualifizierten Rangrücktritt i.S.d. BGH-Rechtsprechung handelt, geeignet zur Beseitigung der Überschuldung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO.
4. Aufhebungsverbot (Drittschutz § 328 BGB)