| name | rollierende-liquiditaetsplanung-24-monate-template |
| title | Rollierende Liquiditätsplanung — 24-Monate-Template |
| description | Rollierende 24-Monats-Liquiditaetsplanung nach StaRUG erstellen: Sanierungsberater oder GF braucht Liquiditaets-Forecast. Normen: § 1 StaRUG (24-Monats-Horizont), IDW S 11 (Fortbestehensprognose), IDW S 6 (Sanierungskonzept). Prüfraster: Woechentliche Granularitaet Wochen 1-13, monatliche Granularitaet Monate 14-24, Stresstests, Sensitivitaetsanalysen, StaRUG-konforme Dokumentation. Output Excel-Template Liquiditaetsplanung, Stresstest-Szenarios, Dokumentationsprotokoll. Abgrenzung: Integrierte GuV/Bilanz/CF-Planung siehe integrierte-planung-guv-bilanz-cashflow; Ampel-KPIs siehe kennzahlenset-und-ampelsystem-starug-konform. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/krisenfrueherkennung-starug/skills/rollierende-liquiditaetsplanung-24-monate-template |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
Rollierende Liquiditätsplanung — 24-Monate-Template
Die rollierende Liquiditätsplanung ist das operative Herzstück des § 1 StaRUG-Frühwarnsystems. Sie zeigt nicht nur, wo das Unternehmen heute steht, sondern wo es in zwei Jahren stehen wird — und welche Handlungskorridore noch offen sind. Ohne eine valide 24-Monats-Liquiditätssicht ist die Behauptung, drohende Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt zu haben, im Nachhinein nicht zu entkräften.
Rechtsgrundlagen
- § 1 StaRUG (Krisenfrüherkennungspflicht, 24-Monats-Horizont)
- § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit — Prognosezeitraum)
- § 29 Abs. 2 StaRUG (Zugangsvoraussetzung: drohende ZU muss vorliegen)
- IDW S 11 Tz. 23 ff. (Liquiditätsstatus und -planung als Basis der Fortbestehensprognose)
- IDW S 6 (integrierte Planung als Teil des Sanierungskonzepts)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Pflichten
1. Warum zwei Granularitätsstufen?
Die Unterscheidung zwischen wöchentlicher (Wochen 1-13) und monatlicher (Monate 14-24) Granularität ist kein Zufall, sondern Ausdruck der Planungssicherheit:
- Wochen 1-13 (kurzfristig): Fälligkeiten, Überweisungen, Lohnzahlungen, Steuertermine sind konkret und kurzfristig planbar. Wöchentliche Granularität ist hier Standard und von Banken/Gläubigern erwartet.
- Monate 14-24 (mittelfristig): Annahmenbasierte Prognose. Monatsgenauigkeit ausreichend und methodisch vertretbar. Zeigt strukturelle Liquiditätsreserven und Refinanzierungsbedarfe.
2. Mindestinhalt der Planung
Der Liquiditätsplan muss enthalten:
Zuflüsse:
- Umsatzerlöse (nach Debitorenlaufzeiten)
- Anzahlungen, Vorauszahlungen
- Fremdfinanzierungen (Kredit-Ziehungen)
- Subventionen, Förderungen
- Sonstige betriebliche Erträge mit Zahlungswirkung
Abflüsse:
- Material-/Wareneinkauf (nach Kreditorenlaufzeiten)
- Lohn- und Gehaltskosten (inkl. Sozialabgaben)
- Miete, Leasing
- Zinsen und Tilgungen
- Investitionsauszahlungen
- Steuern und Abgaben (Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Sonstige Auszahlungen
Saldo und Kassenbestand:
- Wöchentlicher/monatlicher Cash-Flow (netto)
- Kumulierter Kassenbestand
- Verfügbare Kreditlinien