| name | kollidierende-agb-pruefen |
| title | Kollidierende AGB |
| description | Kollidierende AGB im B2B-Verkehr (Battle of the Forms) lösen: Kaufvertrag mit beiderseitigen AGB und widerspruechen. Normen: §§ 305-310 BGB (AGB-Recht B2B), CISG Art. 19 (Annahme mit Abweichungen). Prüfraster: Last-Shot-Doctrine, Knock-out-Regel (Restgueltigkeit), Rechtswahlklauseln, Gerichtsstandsklauseln, Schiedsklauseln, Haftungsbeschraenkungen, Eigentumsvorbehalt. Output Lösungs-Memo mit Vertragsinhalt nach Battle of the Forms. Abgrenzung: AGB-Kontrolle allgemein siehe Vertragsrecht-Plugin; CISG spezifisch siehe cisg-prüfen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urteilsbauer-relationsmacher/skills/kollidierende-agb-pruefen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | contracts |
| language | de |
Kollidierende AGB
Klassisches Problem im B2B-Geschäft: Beide Parteien verweisen auf ihre eigenen AGB, die widersprechen sich.
Triage zu Beginn
- Haben beide Parteien bei Vertragsschluss auf ihre eigenen AGB verwiesen?
- Handelt es sich um B2B oder B2C — nur B2B kommt AGB-Kollision in Betracht?
- Welche konkreten Klauseln kollidieren (Rechtswahlklausel, Gerichtsstand, Haftungsbeschränkung)?
- Wie haben die Parteien den Vertrag danach vollzogen — ist ein Vertrag zustande gekommen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 305 BGB — Einbeziehungsvoraussetzungen AGB
- § 305c BGB — überraschende oder unklare Klauseln (keine Einbeziehung)
- § 310 Abs. 1 BGB — B2B: erleichterte Einbeziehung, eingeschränkte Inhaltskontrolle
- Art. 19 CISG — modifizierte Annahme (wesentliche Abweichung = Ablehnung + neues Angebot)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-für-Schritt-Workflow
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
- B2B oder B2C feststellen: B2C → keine AGB-Kollision; B2B → weiter.
- Kollidierende Klauseln identifizieren: Welche Klauseln widersprechen sich?
- Knock-out anwenden (hM Deutschland): Kollidierende Klauseln streichen, dispositives Recht einfügen.
- CISG-Besonderheit: Art. 19 CISG prüfen — hat eine Partei wesentlich abweichend angenommen?
- Ergebnis je Klausel: Gilt die Klausel, gilt die andere, oder greift dispositives Recht?
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.