| name | vertragsverlaengerungs-monitor |
| title | Verlängerungstracker |
| description | Zeigt Verträge mit ablaufenden Kündigungsfristen an und warnt rechtzeitig, bevor Verlängerungs-/Kündigungsfenster schließen. Relevant insbesondere bei § 309 Nr. 9 BGB (automatische Verlängerung). Laden, wenn der Nutzer fragt "welche Verträge laufen aus", "wann muss ich kündigen", "habe ich eine Frist verpasst", oder bei geplanter Aktualisierung des Registers. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vertragsrecht/skills/vertragsverlaengerungs-monitor |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | contracts |
| language | de |
Verlängerungstracker
Triage zu Beginn
- Ist das Fristen-Register vollständig (alle aktiven Verträge mit Laufzeitende und Kündigungsfrist)?
- Wurden Postlaufpuffer korrekt eingetragen (Schriftform: 3 Tage; elektronisch: 0 Tage)?
- Gibt es Verträge deren Verlängerungsklausel nach § 309 Nr. 9 BGB (B2C) oder § 307 BGB (B2B) unwirksam sein könnte?
- Welche Bundesland-Feiertage sind für die Fristberechnung relevant?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 309 Nr. 9 BGB — Laufzeit-Klauseln B2C: Erstlaufzeit max. 2 Jahre; Verlängerung max. 1 Jahr; Kündigungsfrist max. 3 Monate
- § 307 BGB — Inhaltskontrolle B2B: unangemessen lange Bindungen
- § 130 BGB — Zugang von Willenserklärungen (Fristbeginn für Kündigung)
- § 126 BGB — Schriftform (Original-Unterschrift nötig; E-Mail reicht nicht)
- § 126b BGB — Textform (E-Mail, PDF)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Niemand liest einen Vertrag zweimal. Das Verlängerungsdatum wird einmal beim Review entnommen und muss dann irgendwo gespeichert werden – idealerweise an einem Ort, der 45 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist laut warnt, nicht 45 Tage danach. Dieser Skill pflegt das Fristen-Register und zeigt, was fällig wird.
Rechtlicher Hintergrund: § 309 Nr. 9 BGB verbietet in B2C-AGB stillschweigende Verlängerungen um mehr als 1 Jahr und Kündigungsfristen über 3 Monate. Im B2B prüft § 307 BGB unangemessen lange Bindungen. Diesem Skill kommt daher auch eine präventive Prüffunktion zu: automatische Verlängerungen mit überlangen Fristen können unwirksam sein.
Eingaben
- Register
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml
- Optional:
--tage N zur Änderung des Beobachtungsfensters (Standard: 90 Tage)
- Optional:
--verpasst für abgelaufene Fristen ohne erfasste Kündigung
Ablauf
Schritt 1: Register lesen
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml lesen. Falls leer und CLM verbunden: Modus 3 (Erst-Import aus CLM) anbieten.
Schritt 2: Standardmodus – was läuft in 90 Tagen aus?
Halboffene Intervalle (jeder Fälligkeitstag fällt in genau eine Kategorie):