| name | corporate-kanzlei-board-paper-business-judgment |
| title | Board Paper und Business Judgment |
| description | Board Paper und Business Judgment Rule (§ 93 AktG, § 43 GmbHG) erstellen: Vorlage für Vorstand/Geschäftsführung/Aufsichtsrat bei M&A-Entscheidungen, Strukturwahl, Risikotransaktionen. Prüfraster: Informationsgrundlage, Entscheidungsalternativen, Interessenkonflikte, KI-Einsatztransparenz. Output strukturiertes Board Paper mit Beschlussempfehlung, Risikoabwaegung, BJR-Dokumentation. Abgrenzung: nicht für Hauptversammlungs-Beschluesse (siehe Gesellschaftsrecht-Register) und nicht für Insolvenz-Entscheidungen (siehe StaRUG-Skill). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/corporate-kanzlei/skills/corporate-kanzlei-board-paper-business-judgment |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | corporate |
| language | de |
Board Paper und Business Judgment
Kernsachverhalt
Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat müssen Entscheidungen auf der Grundlage angemessener Information und in gutem Glauben treffen (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG — Business Judgment Rule; § 43 Abs. 1 GmbHG). Ein Board Paper dokumentiert die Entscheidungsgrundlage, die geprüften Alternativen, die Risikoabwägung und die Beschlussfassung. Fehlt diese Dokumentation, kann der Vorstand/GF im Haftungsfall den safe harbour der BJR nicht in Anspruch nehmen.
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Entscheidung soll getroffen werden — M&A-Transaktion, Investition, Restrukturierung, Dividende, Compliance-Maßnahme?
- Wer ist das Entscheidungsorgan — Vorstand, GF, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung?
- Liegt ein Freigabevorbehalt des Aufsichtsrats vor (§ 111 Abs. 4 AktG; Satzung; Geschäftsordnung)?
- Welche Informationsquellen wurden herangezogen — externe Berater, DD-Bericht, Sachverständige, interne Fachbereiche?
- Welche Alternativen wurden ernsthaft erwogen?
- Wurden Interessenkonflikte (§ 112 AktG, §§ 100, 105 AktG) geprüft?
- Sind besondere Legalitätspflichten relevant — Kartellrecht, MAR/WpHG, Export-Control, Sanktionen?
- Soll das Board Paper als Anlage zum Protokoll (§ 107 Abs. 2 AktG) gefasst werden?
Rechtlicher Rahmen
Business Judgment Rule
§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG — Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 111 Abs. 4 AktG — Aufsichtsrat kann Vorbehaltsgeschäfte festlegen; ohne Zustimmung keine wirksame Entscheidung.
§ 107 Abs. 2 AktG — Vorstandsprotokolle und Unterlagen als Pflichtanlage; Aufsichtsratsprotokolle.
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz |
|---|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema Board Paper / BJR-Safe-Harbour