| name | krisenstadien-stakeholder-strategie-ergebnis-liquiditaet |
| title | Krisenstadien-Diagnostik — IDW S 6 Stadienlehre |
| description | IDW-S-6-Krisenstadien diagnostizieren und Handlungskorridore bestimmen: Berater oder GF will Krisenstadium und passende Massnahmen ermitteln. Normen: IDW S 6 (Sanierungsstandard: Stakeholder-, Strategie-, Produkt-, Ertrags-, Liquiditaetskrise), § 1 StaRUG. Prüfraster: Erkennungsmerkmale je Stadium, Diagnose-Checklisten, Handlungskorridore, Eskalationspflichten. Output Krisenstadium-Diagnose, Massnahmen-Empfehlung je Stadium. Abgrenzung: Kennzahlen-Ampel siehe kennzahlenset-und-ampelsystem-starug-konform; Warnpflicht siehe paragraph-102-starug-warnpflicht-bei-rechtsberatern. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/krisenfrueherkennung-starug/skills/krisenstadien-stakeholder-strategie-ergebnis-liquiditaet |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | corporate |
| language | de |
Krisenstadien-Diagnostik — IDW S 6 Stadienlehre
Die Stadienlehre des IDW S 6 ist mehr als ein akademisches Ordnungsraster. Sie ist das Diagnose-Werkzeug, das den Zeitpunkt der Krisenintervention bestimmt — und damit auch den Zeitpunkt, ab dem § 1 StaRUG greift, ab dem Berater warnen müssen und ab dem der Geschäftsführer sein Pflichtenprofil neu kalibrieren muss. Wer das Stadium falsch einschätzt, handelt zu spät — und verliert den Zugang zu den effektiven Sanierungswerkzeugkästen.
Rechtsgrundlagen
- IDW S 6 Tz. 12 ff. (Stadienmodell der Unternehmenskrise)
- § 1 StaRUG (Früherkennungspflicht — schon ab Stakeholderkrise relevant)
- § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit — Liquiditätskrise als Schwelle)
- § 17 InsO (eingetretene Zahlungsunfähigkeit)
- § 19 InsO (Überschuldung)
- § 29 Abs. 2 StaRUG (Zugangsschwelle: drohende ZU muss vorliegen)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Pflichten
1. Das fünfstufige Stadienmodell
IDW S 6 unterscheidet fünf Krisenstadien, die in der Praxis selten trennscharf sind und sich überlappen können:
STADIUM 1: STAKEHOLDERKRISE
Definition: Vertrauensverlust bei wesentlichen Stakeholdern
(Gesellschafter, Banken, Schlüsselkunden, Lieferanten, Mitarbeiter)
Zeitlicher Vorlauf vor Insolvenz: typisch 3-8 Jahre
StaRUG-Relevanz: § 1 StaRUG grundsätzlich schon auslösbar
STADIUM 2: STRATEGIEKRISE
Definition: Erosion des strategischen Wettbewerbsvorteils
(Marktposition, Technologievorsprung, Kundenloyalität)
Zeitlicher Vorlauf: typisch 2-6 Jahre
StaRUG-Relevanz: § 1 StaRUG-Pflicht klar ausgelöst, wenn existenzgefährdend
STADIUM 3: PRODUKT-/ABSATZKRISE
Definition: Nachfragerückgang, Marktanteilsverlust, Preisverfall
ohne korrigierende strategische Reaktion
Zeitlicher Vorlauf: typisch 1-4 Jahre
StaRUG-Relevanz: Erhöhte Eskalationspflicht, § 102 StaRUG für Berater
STADIUM 4: ERTRAGSKRISE
Definition: Nachhaltig negatives EBIT/EBITDA, Verlustakkumulation,
Eigenkapitalverzehr
Zeitlicher Vorlauf: typisch 6-24 Monate
StaRUG-Relevanz: Drohende ZU oft in Sichtweite, StaRUG-Zugang prüfen
STADIUM 5: LIQUIDITÄTSKRISE
Definition: Zahlungsunfähigkeit droht oder ist eingetreten;
Kreditlinien erschöpft, Zulieferer auf Vorkasse
Zeitlicher Vorlauf: Wochen bis Monate
StaRUG-Relevanz: Letztes Fenster für StaRUG; danach InsO-Pflicht
2. Die kritische Schwelle: Wann wird aus Krise ein Insolvenzgrund?
ERTRAGSKRISE → Überschuldungsrisiko (§ 19 InsO):
Wenn Verluste das Eigenkapital aufgezehrt haben und negative
Fortführungsprognose vorliegt.
LIQUIDITÄTSKRISE → Drohende ZU (§ 18 InsO):
Wenn die Liquiditätsplanung (24 Monate) zeigt, dass Verbindlichkeiten
überwiegend wahrscheinlich nicht bedient werden können.
LIQUIDITÄTSKRISE → Eingetretene ZU (§ 17 InsO):
Wenn fällige Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können
und dies nicht nur vorübergehend ist.