| name | verkehrsowi-hauptverhandlung-amtsgericht |
| title | Hauptverhandlung OWi am Amtsgericht |
| description | Hauptverhandlung in OWi-Sache am Amtsgericht vorbereiten und führen: Termin nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid. Normen: § 71 OWiG (HV nach StPO), § 77 OWiG (Beweisanträge), § 55 OWiG (Schweigerecht), § 17 OWiG (Strafmass). Prüfraster: Beweisanträge (Sachverständiger, Zeugen), Einlassung oder Schweigen, Strafmass-Erwaegungen, Abwesenheitsmöglichkeit § 74 OWiG. Output HV-Vorbereitungs-Checkliste, Beweisantrags-Entwuerfe. Abgrenzung: Rechtsbeschwerde danach siehe verkehrsowi-rechtsbeschwerde; Haertefall vor HV siehe verkehrsowi-haertefall-fahrverbot. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/verkehrsowi-verteidiger/skills/verkehrsowi-hauptverhandlung-amtsgericht |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | criminal |
| language | de |
Hauptverhandlung OWi am Amtsgericht
Triage zu Beginn — Checkliste vor der HV
- Erscheinungspflicht? — § 73 Abs. 1 OWiG: Betroffener kann von Erscheinungspflicht entbunden werden; auf Antrag. Verteidiger kann allein erscheinen (§ 73 Abs. 3 OWiG).
- Beweisantraege formuliert? — § 77 OWiG: Beweisantraege moegen vorbereitet sein; konkretes Beweisthema + Beweismittel.
- Einlassung oder Schweigen? — § 55 OWiG: Schweigen neutral; Einlassung nur wenn strategisch vorteilhaft.
- Verstaendigungsangebot gemacht? — Informelle Gespraech mit Staatsanwalt oder Richter vor HV.
- Rechtsbeschwerde vorbereitbar? — § 79 OWiG: Nur bei Geldbusse > 250 EUR oder Fahrverbot; Revisionsbegrenzt auf Rechtsfehler.
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen
- § 71 OWiG — Hauptverhandlung: gilt StPO entsprechend soweit OWiG nichts anderes regelt
- § 73 OWiG — Erscheinungspflicht: Absehen, Entbindung; Verteidiger kann allein erscheinen
- § 74 OWiG — Verwerfung des Einspruchs bei unentschuldigtem Ausbleiben
- § 77 OWiG — Beweisantraege: Ablehnungsgruende eng; Sachverstaendigenrecht
- § 17 OWiG — Geldbusse: Zubemassung nach Schwere und Einkommen
- § 79 OWiG — Rechtsbeschwerde: zulaessig bei Geldbusse > 250 EUR oder Fahrverbot
- § 80 OWiG — Zulassung der Rechtsbeschwerde bei grundsaetzlicher Bedeutung
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Vorbererungs-Checkliste (1 Woche vor HV)
□ Messakte vollstaendig ausgewertet?
□ Sachverstaendigenantrag formuliert (wenn noetig)?
□ Einlassung oder Schweigen entschieden?
□ Haertefall-Argument (Fahrverbot) vorbereitet?
□ Entbindungsantrag (§ 73 OWiG) gestellt?
□ Verstaendigung mit Gericht/StA sondiert?
□ Mandant ueber HV-Ablauf informiert?
□ Rechtsbeschwerde-Strategie vorgedacht?
Ablauf-Schema HV OWi