| name | entfristung-guetetermin-und-kammertermin-sprechzettel |
| title | Gütetermin und Kammertermin: Sprechzettel Entfristungsklage |
| description | Sprechzettel für Guetetermin und Kammertermin in der Entfristungsklage: Antragsstellung; Kernargumente Schriftformmangel und Sachgrundmangel; Vergleichsstrategie; Vorbereitung Zeugenvernehmung; Verhandlungsposition; Normen § 54 und § 57 ArbGG. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/entfristung-guetetermin-und-kammertermin-sprechzettel |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
Gütetermin und Kammertermin: Sprechzettel Entfristungsklage
Triage zu Beginn — kläre vor der Verhandlungsvorbereitung
- Gütetermin (§ 54 ArbGG) oder Kammertermin (§ 57 ArbGG)?
- Welcher Unwirksamkeitsgrund wird verfolgt? (Schriftformmangel / kein Sachgrund / Vorbeschäftigungsverbot)
- Ist ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt?
- Vergleichsbereitschaft des Mandanten — welche Untergrenze bei Abfindung?
- Liegt ein Vergleichsangebot der Gegenseite vor?
Zentrale Normen
- § 54 ArbGG — Gütetermin (Vorsitzender allein, kein Urteil möglich)
- § 57 ArbGG — Kammertermin (Vollbesetzung, Urteil möglich)
- § 17 TzBfG — Klagefrist als formale Zulässigkeitsvoraussetzung
- §§ 14 Abs. 4, 16 TzBfG — Schriftformmangel und Rechtsfolge
- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundprüfung
- §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG — Auflösungsantrag auf Abfindung
- § 12a ArbGG — Kein Kostenerstattungsanspruch für Rechtsanwalt in erster Instanz
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Gütetermin (§ 54 ArbGG)
Was passiert: Erster Termin vor dem Vorsitzenden allein. Ziel: gütliche Einigung. Kein Urteil möglich.
Einstieg (wenn Richter nach dem Sachverhalt fragt)
"Ich begehre die Feststellung, dass mein Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung im Vertrag vom [DATUM] zum [VEREINBARTES ENDE] beendet wurde. Die Befristung ist unwirksam, weil [HAUPTGRUND: z.B.: der Vertrag wurde über DocuSign digital unterzeichnet — die Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG ist damit nicht gewahrt]."
Bei Rückfragen zur Vertragsunterzeichnung
"Ich erhielt den Vertrag per E-Mail / über das Online-Portal [NAME]. Ich habe ihn dort elektronisch unterschrieben. Eine Originalurkunde mit eigenhändiger Unterschrift habe ich nie erhalten."
Wenn Richter auf Vergleich drängt
Strategie:
- Nicht sofort ablehnen — Erstvorschlag der Gegenseite erfragen
- Zahlen nicht spontan nennen — "Ich benötige kurz Bedenkzeit, bevor ich ein konkretes Angebot mache"
- Orientierung: 0.5 bis 1 Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr (analog KüSchK-Faustformel) + evtl. Aufschlag für starken Schriftformmangel-Fall
- Vergleich niemals unter Druck im Gütetermin unterschreiben — Checkliste durchgehen