| name | entfristung-klageschrift-anwalt-baustein |
| title | Klageschrift Entfristungsklage — Anwaltliche Version |
| description | Anwaltliche Klageschrift Entfristungsklage mit Hauptantrag und Hilfsanträgen; Weiterbeschaeftigungsantrag; strukturierte Begründung nach § 14 Abs. 4 TzBfG und Sachgrundprüfung; Beweisangebote im BAG-Zitierstil. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/entfristung-klageschrift-anwalt-baustein |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
Klageschrift Entfristungsklage — Anwaltliche Version
Triage zu Beginn — kläre vor Erstellung der Klageschrift
- Fristlage: Wann endet der Vertrag? § 17 TzBfG-Frist noch offen?
- Welcher Unwirksamkeitsgrund? (Schriftformmangel § 14 Abs. 4 / kein Sachgrund § 14 Abs. 1 / Vorbeschäftigungsverbot § 14 Abs. 2 Satz 2)
- Weiterbeschäftigungsantrag (GS BAG 27.02.1985) gewünscht?
- Hilfsweise Auflösungsantrag (§§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG)?
- Streitwert vorläufig 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG)
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen
- § 17 TzBfG — Klagefrist 3 Wochen ab vereinbartem Vertragsende
- § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis
- § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge unwirksamer Befristung (gilt als unbefristet)
- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundprüfung (8 Sachgründe)
- §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG — Auflösungsantrag auf Abfindung
- § 42 Abs. 2 GKG — Streitwert Befristungsklage (3 Monatsverdienste)
- § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch in erster Instanz
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Vorprüfung (Checkliste)
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.