| name | entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1 |
| title | Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG |
| description | Sachgrundprüfung Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: acht Sachgründe; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gründe; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechung zu Darlegungs- und Beweislast. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG
Triage zu Beginn — kläre vor der Sachgrundprüfung
- Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret?
- Lag dieser Sachgrund bei Vertragsschluss tatsächlich vor?
- Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer?
- Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG)
- Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)?
Zentrale Normen
- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundbefristung (8 Sachgründe Nr. 1–8)
- § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis
- § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge: Vertrag gilt als unbefristet
- § 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist (absolute Ausschlussfrist)
- § 138 ZPO — Wahrheitspflicht und substantiiertes Bestreiten
Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
- BAG, Urteil vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24: § 14 Abs. 2 TzBfG ist uneingeschraenkt auf Betriebsratsmitglieder anwendbar; eine teleologische Reduktion fuer Mitglieder findet nicht statt. Bei Verweigerung eines Folgevertrags wegen Betriebsratsmandat besteht Schadensersatzanspruch gerichtet auf Abschluss des verweigerten Folgevertrags (§ 78 BetrVG i.V.m. § 280 BGB). Quelle: dejure.org-Vernetzung; vor Schriftsatzverwendung Volltext pruefen.
- Aeltere Leitentscheidungen (BAG zur Vorbeschaeftigung, BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 u.a. zur Verfassungsmaessigkeit § 14 Abs. 2 TzBfG): vor Zitat Aktenzeichen und Fundstelle in dejure.org / openjur.de pruefen.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Die acht Sachgründe § 14 Abs. 1 TzBfG
Nr. 1 — Vorübergehender Betriebsbedarf
Voraussetzung: Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ist nur vorübergehend (z.B. Saisonarbeit, zeitlich begrenztes Projekt).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Entscheidungsbaum:
Stelle nach Vertragsende wieder besetzt?
├── Ja → Dauerbeschäftigungsbedarf → Sachgrund Nr. 1 entfällt
└── Nein → Prognose konkret dartun → ggf. Sachgrund gegeben
Nr. 2 — Anschluss an Ausbildung oder Studium
Voraussetzung: Die Befristung schließt sich unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber an.
Nr. 3 — Vertretung eines Arbeitnehmers