| name | mandant-aufnahme |
| title | /mandant-aufnahme |
| description | Mandantenaufnahme in der Rechtsberatungsstelle strukturieren: Anwendungsfall Student nimmt erstmals Mandanten auf und muss Sachverhalt strukturiert erfassen Rechtsgebiet einordnen und naechste Schritte bestimmen. BeratungsHiG § 2 Beratungsberechtigung, BRAO § 43a Interessenkonflikte, niedrigschwellige Erstberatung. Prüfraster Sachverhalt aufnehmen, Dringlichkeit und Fristen erfassen, Interessenkonflikt prüfen, Beratungsschein-Berechtigungen klaeren. Output Mandantenaufnahme-Protokoll mit Sachverhalts-Zusammenfassung und Sofortmassnahmen. Abgrenzung zu Kaltstart-Interview für Plugin-Konfiguration und zu Memo für rechtliche Analyse. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/rechtsberatungsstelle/skills/mandant-aufnahme |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
/mandant-aufnahme
- Lade
CLAUDE.md → Fachbereiche, Intake-Vorlagen, Aufsichtsmodell, Konfliktprüfungsregeln.
- Nutze den Ablauf unten.
- Route zum fachbereichsspezifischen Template; achte auf fachübergreifende Probleme.
- Konfliktprüfung, RDG-Plausibilitätsprüfung, Triage.
- Ausgabe: formatierte Fallzusammenfassung mit KI-Label, Verifikationshinweisen, Aufsichtsrouting.
Mandantenintake
Zweck
Intake ist einer der größten Engpässe in Beratungsstellen. Eine Studierende könnte 45 Minuten im Gespräch verbringen, eine weitere Stunde mit dem Protokoll, noch mehr Zeit mit der Problemerkennung. In dieser Zeit wächst die Warteliste.
Dieser Skill strukturiert das Gespräch, erstellt das Protokoll, erkennt fachübergreifende Fragen und prüft Interessenkonflikte – damit die Zeit der Studierenden der juristischen Analyse gilt, nicht dem Abtippen.
Was dieser Skill nicht tut: entscheiden, ob das Mandat angenommen wird. Das ist Sache der Analyse der Studierenden und der Entscheidung des Anleiters.
RDG-Besonderheiten beim Intake
- § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG: Das Intake-Gespräch ist eine Rechtsdienstleistung – es darf nur unentgeltlich und unter Anleitungsstruktur stattfinden.
- § 43a Abs. 4 BRAO / BORA § 3: Vor jedem Intake Interessenkonflikt prüfen. Hat die Beratungsstelle oder der Anleiter bereits die Gegenseite vertreten?
- § 203 StGB: Alles, was im Intake erfährt wird, ist Mandantengeheimnis – ab dem ersten Wort des Gesprächs.
- DSGVO Art. 13: Der Mandant ist zu Beginn über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren (Name, Zweck, Speicherdauer, Rechte).
Interessenkonflikt-Check (zwingend vor jedem Intake)
Bevor das Gespräch beginnt:
- Name des Mandanten und aller beteiligten Parteien (Vermieter, Jobcenter-Sachbearbeiter o. Ä.) erfassen.
- Gegen bestehende Mandate und Mandantenregister abgleichen.
- Wenn Konflikt erkannt: Intake sofort stoppen; Mandant höflich über Hindernis informieren; keine Rechtsauskünfte mehr erteilen; an alternative Beratungsstelle verweisen.
Prüffrage: "Hat unsere Beratungsstelle oder unser Anleiter je die Gegenseite dieses Verfahrens beraten?" – wenn ja: Konflikt.
Datenschutz-Hinweis zu Beginn (Pflicht)
Vor Beginn des Gesprächs vorlesen oder übersetzen (ggf. mit Dolmetscher):
"Wir sind eine studentische Rechtsberatungsstelle. Ihre Daten werden nur für Ihre Beratung genutzt und nach Abschluss des Mandats mindestens 5 Jahre aufbewahrt (§ 50 BRAO). Sie können jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen (DSGVO Art. 15–17). Ihre Angaben sind vertraulich (§ 203 StGB)."