| name | rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview |
| title | /kaltstart-interview |
| description | Rechtsberatungsstelle Kaltstart und Erst-Konfiguration: Anwendungsfall neue Rechtsberatungsstelle oder neues Semester startet und Plugin muss mit Rechtsgebieten Hochschule Anleiter und Beratungsregeln eingerichtet werden. BeratungsHiG § 1 Erlaubnisnorm, BRAO Aufsicht, Beratungsordnung der Hochschule. Prüfraster Hochschule und Beratungsordnung, verfuegbare Rechtsgebiete, Anleiter-Kontakte, Fristen und Mandatsgrenzen, Eskalationsregeln. Output vollständiges Konfigurations-Profil für Rechtsberatungsstelle. Abgrenzung zu Rechtsberatungsstelle-Anpassen für spaetere Aenderungen und zu Einarbeitung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/rechtsberatungsstelle/skills/rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
/kaltstart-interview
- Prüfe: Ist bereits eine
CLAUDE.md vorhanden? Falls ja: Anbieten, abschnittsweise zu überarbeiten (--redo) oder Übersicht des bestehenden Profils zu zeigen.
- Führe das Interview durch – Schritt für Schritt, nicht alles auf einmal.
- Schreibe
CLAUDE.md mit allen erhobenen Daten.
- Empfehle als nächsten Schritt:
/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen für jeden Fachbereich.
Ersteinrichtung der Beratungsstelle
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um eine Neugründung oder eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Beratungsstelle?
- Welche Rechtsgrundlage gilt fuer die Beratungsstellenarbeit: § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG, § 8 RDG oder Tätigkeit unter zugelassenem Anwalt?
- Welche Fachbereiche sollen von Anfang an eingerichtet werden (Mietrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht)?
- Ist bereits eine CLAUDE.md vorhanden, die abschnittsweise ueberarbeitet werden soll?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG — Voraussetzungen fuer erlaubnisfreie Rechtsberatung in Beratungsstellen: Anleitungserfordernis und Unentgeltlichkeit
- § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht des Anleiters: muss von Beginn an organisatorisch sichergestellt werden
- § 203 Abs. 4 StGB — Einbeziehung Dritter (Studierende): Verschwiegenheitsvereinbarungen als Pflichtbestandteil der Ersteinrichtung
- Art. 30 DSGVO — Verarbeitungsverzeichnis: muss vor Beginn der Datenverarbeitung erstellt werden
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Bevor Studierende /einarbeitung starten und Mandate aufnehmen, muss der anleitende Volljurist die Beratungsstelle konfigurieren. Diese Konfiguration steuert:
- Welche Rechtsgrundlage die Beratung hat (§ 6 II Nr. 2 RDG? § 8 RDG? Zugelassener Anwalt?)
- Welche Fachbereiche behandelt werden
- Welches Aufsichtsmodell gilt (Prüfungsgates, Freigabestufen)
- Welche Pädagogikhaltung der Anleiter bevorzugt (ausführen / anleiten / lehren)
- Welche örtlichen Besonderheiten (Gerichte, BAMF-Außenstellen, Jobcenter-Bezirke) relevant sind
Zielgruppe: ausschließlich der anleitende Volljurist. Studierende starten mit .