| name | dreidimensionale-marke |
| title | Dreidimensionale Marken (3D-Formmarken) |
| description | Workflow-Skill zu dreidimensionale marke. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/markenrecht-fashion-luxus/skills/dreidimensionale-marke |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | ip |
| language | de |
Dreidimensionale Marken (3D-Formmarken)
Die Form eines Produkts als Marke zu schützen ist eine der anspruchsvollsten Disziplinen. Für klôtzzkètté SA steht die Absicherung des charakteristischen Parfumflakons "K°° pour Femme" (zylindrisch, Goldfaden-Spiralprägung auf Mattglas, asymmetrischer Verschluss) sowie der charakteristischen Schutzform der Damen-Slingback-Kollektion auf dem Prüfstand.
Die Hürden sind hoch: Das Zeichen darf weder ausschließlich durch die Natur der Ware bedingt sein, noch ausschließlich eine technische Funktion erfüllen, noch dem Produkt einen wesentlichen Wert verleihen.
Rechtsrahmen
- § 3 I MarkenG: Dreidimensionale Formen sind markenfähig
- § 3 II MarkenG (absolute Ausschlussgründe für Formen):
- Nr. 1: Form durch die Natur der Ware selbst bedingt
- Nr. 2: Form zur Erreichung einer technischen Wirkung notwendig
- Nr. 3: Form verleiht der Ware wesentlichen Wert
- Art. 7 I lit. e UMV: Inhaltsgleich mit § 3 II MarkenG
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfungsschritte
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Darstellung des 3D-Zeichens:
- DPMA: Mindestens 6 Ansichten (Vorder-/Rück-/Seiten-/Ober-/Unterseite, Perspektive), JPG/PNG 300 dpi
- EUIPO: 1-7 Ansichten (MP4-Video der Form akzeptiert), optionale 3D-Beschreibung
- Konturstudie auf weißem Hintergrund
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Prüfung § 3 II MarkenG — drei Ausschlussgründe:
- Nr. 1 (Natur der Ware): Ist die Form für die Ware typisch, unvermeidbar? (Flakon-Grundform für Parfum = kein Ausschluss; bloßer Zylinder = Ausschluss)
- Nr. 2 (Technische Funktion): Erfüllt die Form eine technische Funktion, die ohne diese Form nicht erreichbar ist? (Asymmetrischer Verschluss: Ästhetik-Funktion, nicht technisch zwingend → kein Ausschluss)
- Nr. 3 (Wesentlicher Wert): Verleiht die Form der Ware ihren Hauptwert? (Bei Luxus-Parfum: Form ist einer unter vielen Wertfaktoren → kein Ausschluss; bei reinem Design-Objekt möglicherweise Ausschluss)