| name | duftmarke-und-geschmacksmarke |
| title | Duftmarken und Geschmacksmarken |
| description | Workflow-Skill zu duftmarke und geschmacksmarke. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/markenrecht-fashion-luxus/skills/duftmarke-und-geschmacksmarke |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | ip |
| language | de |
Duftmarken und Geschmacksmarken
Die Paradedisziplin des Aussichtslosigkeits-Bergs im Markenrecht. Für klôtzzkètté SA, deren Signature-Duft "Abîme Dorée" (Parfum Nr. 7 der Maison) ein entscheidendes Markenzeichen ist, ist die Lage ernüchternd: Riechmarken sind nach dem aktuellen Stand sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO praktisch nicht eintragbar. Ich arbeite daher mit alternativen Schutzstrategien.
Als eine der wenigen deutschen Markenanwältinnen mit echter Praxis in diesem Nischenbereich kenne ich jeden Workaround — und ihre Grenzen.
Rechtsrahmen
- § 3 I MarkenG / Art. 4 UMV: Markenfähigkeit grundsätzlich offen für Gerüche
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- UMV-Reform 2017: Art. 4 UMV verlangt nun nur noch "klare und eindeutige" Darstellung (nicht mehr grafisch) — theoretisch neue Tür für Geruchsmarken; praktisch noch keine erfolgreiche EUIPO-Registrierung
- § 4 Nr. 3 UWG: Unlautere Nachahmung — schützt Duftkomposition ohne Markeneintragung
- Patentrecht: § 1 PatG — Aroma-/Parfum-Kompositionen als chemische Verbindungen patentierbar
- Geschäftsgeheimnisrecht: GeschGehG (Umsetzung RL 2016/943/EU) — Geheimhaltung von Rezepturen
Prüfungsschritte
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Riechmarken-Prüfung (Bestandsaufnahme):
- Sieckmann-Kriterien anlegen: Kann der Duft von klôtzzkètté "Abîme Dorée" klar und eindeutig dargestellt werden?
- Chemische Formel: unvollständig, da Parfumkomposition aus hunderten Stoffen besteht
- Gaschromatogramm: technisch präzise, aber nicht "leicht zugänglich" und "verständlich" für Durchschnittskonsumenten
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Ergebnis: Zurückweisung beim DPMA/EUIPO wahrscheinlich (nahezu sicher)
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Alternative Schutzstrategien entwickeln:
Option A — Patentschutz: