| name | neuheit-pruefen |
| title | neuheit-prüfen |
| description | Prüft Neuheit nach § 3 PatG und Art. 54 EPUe. Methodisches Schema: ein Anspruch wird in seine Merkmale zerlegt und Merkmal-fuer-Merkmal gegen genau eine Entgegenhaltung verglichen. Neuheitsschaedlich ist nur die vollständige Vorwegnahme aller Merkmale in einer einzigen Entgegenhaltung (kein Mosaik). Berücksichtigt die EPA-Konzepte unmittelbare und eindeutige Offenbarung implizite Offenbarung und unzulässige Auswahlerfindungen. Erzeugt Merkmalsanalyse-Tabelle pro Entgegenhaltung. Bewertet jedes Merkmal als offenbart nicht offenbart oder implizit offenbart mit Pinpoint. Gibt Gesamtergebnis und Empfehlung an die Patentanwaeltin. Disclaimer keine amtliche Prüfung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/patentrecherche/skills/neuheit-pruefen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | ip |
| language | de |
neuheit-prüfen
Zweck
Prüft, ob ein konkreter Anspruch (Mandantin oder Drittpatent) gegenüber konkreten Entgegenhaltungen neu ist. Genaues Werkzeug, das auf den Vorrecherche-Treffern aufsetzt.
Rechtsrahmen
- § 3 PatG. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
- Art. 54 EPÜ. Wortgleich für das EPA.
- EPA-Beschwerdekammern-Doktrin:
- Unmittelbare und eindeutige Offenbarung — eine Entgegenhaltung nimmt einen Anspruch nur dann vorweg, wenn alle Merkmale direkt und unmittelbar erkennbar sind (G 2/88, T 305/87).
- Implizite Offenbarung — ein Merkmal ist implizit offenbart, wenn der Fachmann es zwingend mitliest (G 2/10 zu Disclaimern, T 6/80).
- Auswahlerfindungen — Auswahl eines Sub-Bereichs aus einem offenbarten Bereich kann neu sein, wenn (1) der Sub-Bereich eng ist, (2) abseits des präferierten Bereichs der Entgegenhaltung liegt, (3) eine eigene technische Lehre vermittelt (T 198/84, T 279/89).
- Kein Mosaik — anders als bei der erfinderischen Tätigkeit darf bei der Neuheitsprüfung nicht kombiniert werden. Ein Anspruch wird gegen genau eine Entgegenhaltung geprüft. Mehrere Entgegenhaltungen lassen sich nur kombinieren, wenn die eine ausdrücklich auf die andere verweist und der Fachmann beide unmittelbar zusammenliest (T 153/85).
Ablauf
Schritt 1: Anspruch zerlegen
Aufbau einer Merkmalsanalyse-Tabelle. Der Hauptanspruch wird in Merkmale zerlegt — jeder grammatikalisch und technisch eigenständige Bestandteil ist ein Merkmal. Beispiel:
Anspruch 1 — Vorrichtung zum Lastmanagement in einem Energieversorgungsnetz:
M1: ein Energieversorgungsnetz mit mindestens einer Quelle und mindestens einem Verbraucher,
M2: ein Steuergerät, das mit der Quelle und dem Verbraucher verbunden ist,
M3: wobei das Steuergerät einen Speicher für historische Lastdaten umfasst,
M4: wobei das Steuergerät eingerichtet ist, anhand eines Prognosemodells einen Soll-Lastpfad zu bestimmen,
M5: wobei das Steuergerät eingerichtet ist, bei Abweichung des Ist-Lastpfads vom Soll-Lastpfad einen Eingriff in den Verbraucher auszuloesen,
M6: dadurch gekennzeichnet, dass das Prognosemodell ein neuronales Netzwerk mit mindestens drei Schichten umfasst.
Schritt 2: Pro Entgegenhaltung eine Tabelle
Pro Entgegenhaltung Spalte "offenbart / nicht offenbart / implizit offenbart" mit Pinpoint: