| name | jveg-kuerzung-wegfall-8a |
| title | JVEG-Kuerzung-Wegfall-8a |
| description | Kuerzung oder Wegfall der JVEG-Verguetung nach § 8a JVEG prüfen: fehlerhafte Gutachten, Verspaetung. Normen: § 8a JVEG. Prüfraster: Verschulden, Kausalität, Kuerzungsumfang. Output: Prüfergebnis Kuerzung § 8a JVEG mit Begründung. Abgrenzung: nicht Dreimonatsfrist § 2 JVEG. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-kuerzung-wegfall-8a |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
JVEG-Kuerzung-Wegfall-8a
Aufgabe
Prüfe, ob und in welchem Umfang die Sachverständigenvergütung nach § 8a JVEG gekürzt oder vollständig versagt werden kann, und identifiziere die maßgeblichen Kürzungsrisiken.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Gutachtenmängel: Welche konkreten Mängel werden dem Gutachten vorgeworfen (Unvollständigkeit, Methodenfehler, fehlende Begründung)?
- Verwertbarkeit: Ist das Gutachten für das Verfahren verwertbar oder nicht (Kernfrage für § 8a JVEG)?
- Hinweisobliegenheit: Hat der Sachverständige das Gericht rechtzeitig auf Probleme oder Mehrstunden hingewiesen?
- Vorschussüberschreitung: Wurde der bewilligte Vorschuss überschritten — hat der Sachverständige vorher um Erhöhung nachgefragt?
- Befangenheit: Liegt ein rechtskräftig festgestellter Befangenheitsgrund vor?
Zentrale Normen
- § 8a JVEG (Kürzung/Wegfall der Sachverständigenvergütung)
- § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung: Grundlage)
- § 9 JVEG (Honorargruppen)
- § 3 JVEG (Vorschuss — Überschreitung)
- § 407a ZPO (Hinweisobliegenheit des Sachverständigen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Gutachten liegt vor und Kostenbeamter oder Gericht erwägt Kürzung nach § 8a JVEG.
Arbeitsweise
- Gutachten auf Vollständigkeit und Verwertbarkeit bewerten.
- Hinweisobliegenheiten und Vorschusssituation prüfen.
- Befangenheitsprotokoll einsehen.
- Kürzungsrisiko kategorisieren (keine / teilweise / vollständige Kürzung).
- Kürzungsbetrag berechnen und Begründung formulieren.