| name | jveg-zeugenentschaedigung |
| title | JVEG-Zeugenentschaedigung |
| description | Zeugenentschaedigung nach JVEG berechnen: Fahrtkosten, Zeitversaeumnis, Verdienstausfall. Normen: §§ 19 ff. JVEG. Prüfraster: tatsaechliche Kosten, Zeitaufwand, Pauschalen. Output: Zeugenentschaedigungs-Berechnung. Abgrenzung: nicht Sachverständigenverguetung (hoehere Saetze). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-zeugenentschaedigung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
JVEG-Zeugenentschaedigung
Aufgabe
Berechne und plausibilisiere Zeugenentschädigungen vollständig nach §§ 19–22 JVEG: Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden und Zeitversäumnis.
Triage — kläre vor der Berechnung
- Zeugenstatus: Ist die Person förmlich als Zeuge geladen und erschienen?
- Fahrtweg: Wie hat der Zeuge die An- und Rückreise zurückgelegt — mit eigenem Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln?
- Verdienstausfall: Hat der Zeuge Einkommensnachweise für die versäumte Arbeitszeit?
- Haushalt: Führt der Zeuge einen Haushalt und macht er Haushaltführungsschaden geltend?
- Zeitversäumnis: Wird subsidiär nur Zeitversäumnis nach § 22 JVEG beantragt?
Zentrale Normen
- § 19 JVEG (Fahrtkosten des Zeugen — Verweis auf § 5)
- § 20 JVEG (Aufwandsentschädigung / Haushaltführungsschaden)
- § 21 JVEG (Verdienstausfall)
- § 22 JVEG (Zeitversäumnis — Auffangtatbestand)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)
Rechtsstand 2025/2026
JVEG-Saetze fuer Zeugen wurden durch das KostRAeG 2025 zum 01.06.2025 nicht geaendert (im Unterschied zu den Sachverstaendigenhonoraren in § 9 JVEG). Es gelten weiter:
- Stundensatz Verdienstausfall § 21 JVEG: bis zu 38 EUR/Std. (Hoechstbetrag).
- Stundensatz Zeitversaeumnis § 22 JVEG: 4,50 EUR/Std.
- Kilometerpauschale Zeugen § 5 Abs. 2 JVEG: 0,35 EUR/km.
Quelle gesetze-im-internet: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
Rechtsprechung
- LG-Linie: Zeitversaeumnis nach § 22 JVEG ist subsidiaer und kann nicht kumulativ zum Verdienstausfall nach § 21 JVEG geltend gemacht werden; eine subsidiaere Alternativberechnung ist im Antrag anzubieten. Konkretes Aktenzeichen vor Schriftsatz-Verwendung ueber https://dejure.org und https://openjur.de pruefen.
- Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu §§ 19 bis 22 JVEG ueber https://www.bundesgerichtshof.de verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Zeuge möchte nach dem Gerichtstermin Entschädigungsantrag stellen.
Arbeitsweise
- Ladungsnachweis und Erscheinen bestätigen.
- Fahrtkosten nach § 19 i.V.m. § 5 Abs. 2 JVEG berechnen.