| name | prozessrecht-mandat-arbeitsbereich |
| title | Mandatsarbeitsbereich |
| description | Digitaler Arbeitsbereich für Prozessmandate: Dokumentenablage, Aufgabenverteilung, Fristentracking. Normen: ZPO, BRAO. Prüfraster: Dokumentenstruktur, Aufgabenliste, Fristverwaltung. Output: Mandats-Arbeitsbereich-Struktur. Abgrenzung: nicht Kanzlei-Builder-Hub-Skill. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/prozessrecht/skills/prozessrecht-mandat-arbeitsbereich |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Mandatsarbeitsbereich
Zweck
Anwälte mit mehreren Mandanten und Verfahren arbeiten parallel an verschiedenen Prozessmandaten. Ein Mandatsarbeitsbereich hält den Kontext eines Mandats strikt von allen anderen getrennt. Dieser Skill verwaltet diese Arbeitsbereiche. Lädt bei Anfragen zur Mandatsverwaltung: Anlegen, Auflisten, Wechseln, Schließen und Archivieren von Prozessmandaten.
Standardzustand ist deaktiviert für Syndikusrechtsanwälte (§ 46 BRAO) und Einmandat-Kanzleien. Für diese läuft das Plugin automatisch auf Kanzleiebene. Ist Aktiviert: ✗ in der Kanzleikonfiguration, erklärt dieser Skill den deaktivierten Zustand und schlägt eine Neukonfiguration vor.
Eingaben
- Unterbefehl (erforderlich):
neu, liste, wechseln, schließen oder keins
- Mandatsbezeichnung (Slug): Kleinschreibung mit Bindestrichen (z. B.
schmidt-gmbh-berufung-2025)
- Mandantendaten (bei
neu): Mandant, Gegenseite, Mandatstyp, Vertraulichkeitsstufe, Sachverhalt, mandatsspezifische Abweichungen vom Kanzleistandard, verwandte Mandate
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts; absolute Mandandenvertraulichkeit; keine Datenweitergabe zwischen Mandaten ohne Einwilligung.
- § 50 BRAO — Handakten des Rechtsanwalts; Aufbewahrungspflicht von mindestens fünf Jahren nach Mandatsende (§ 50 Abs. 2 BRAO).
- § 3 BORA — Mandatsniederlegung; die Aktenführungspflicht bleibt bis zur ordnungsgemäßen Übergabe bestehen.
- § 45 BRAO — Tätigkeitsverbote bei Interessenkonflikten; vor Mandatsanlage ist die Konfliktkontrolle unerlässlich.
- § 2 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 1 BDSG — Personenbezogene Daten in Mandatsakten unterliegen dem Datenschutzrecht; organisatorische Trennung ist technisch-organisatorische Maßnahme i.S.d. Art. 32 DSGVO.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.