Workflow-Skill zu fachanwalt internationales wirtschaftsrecht cisg pruefung. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Workflow-Skill zu fachanwalt internationales wirtschaftsrecht cisg pruefung. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Haben beide Parteien ihren Sitz in CISG-Vertragsstaaten (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG) oder verweist das IPR auf das Recht eines CISG-Staates (Art. 1 Abs. 1 lit. b)?
Handelt es sich um bewegliche Sachen (Warenkauf) – keine Wertpapiere, Schiffe, Luftfahrzeuge, Elektrizität (Art. 2 CISG)?
Enthält der Vertrag eine ausdrückliche Abbedingung des CISG nach Art. 6 CISG (z.B. "BGB gilt ausschließlich" oder "CISG is excluded")?
Wann wurden die Mängel entdeckt – wurde die Untersuchungspflicht Art. 38 CISG eingehalten (so kurz wie möglich)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Liegt eine wesentliche Vertragsverletzung i.S.v. Art. 25 CISG vor, die Vertragsaufhebung Art. 49 CISG rechtfertigt?
In welcher Höhe ist Schadensersatz entstanden und wurden Minderungsmaßnahmen nach Art. 77 CISG ergriffen?
Lag ein Hindernis außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers vor (force majeure Art. 79 CISG)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Norm
Inhalt
CISG Art. 1 Abs. 1
Anwendungsbereich: Parteien in verschiedenen CISG-Vertragsstaaten; oder IPR verweist auf CISG-Staat
Rückabwicklung nach Vertragsaufhebung: Restitution in natura
Leitentscheidungen
Gericht
AZ
Datum
Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
-
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
ICC Schied
13194/MS
2013
Art. 35 CISG Beschaffenheit: Abweichung von Probe = Vertragsverletzung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung
Prüfschema
Schritt
Prüfpunkt
Norm
Rechtsfolge
1
Anwendungsbereich: Parteien in versch. CISG-Staaten? Warenkauf bewegliche Sachen?
Reine Preissteigerung kein Hindernis; höhere Gewalt ja
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Mängelrüge nach Art. 39 CISG
An [Verkäufer], [Anschrift/E-Mail]
Mängelrüge gemäß Art. 39 Abs. 1 CISG
Betreff: Kaufvertrag vom [Datum], Bestellnummer [Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen namens unserer Mandantin [Käuferin], dass die am [Lieferdatum] gelieferte
Ware [genaue Bezeichnung, Menge] folgende Mängel aufweist:
1. [Beschreibung Mangel 1: Abweichung von vertraglicher Spezifikation, Anlage M1]
2. [Beschreibung Mangel 2: Abweichung von Probe, Anlage M2]
3. [Beschreibung Mangel 3: Mengenabweichung, Anlage M3]
Die Mängel wurden am [Entdeckungsdatum] nach pflichtgemäßer Untersuchung gemäß
Art. 38 CISG festgestellt. Die Rüge erfolgt hiermit fristgerecht gemäß Art. 39 Abs. 1
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Wir behalten uns alle Rechte gemäß Art. 45 ff. CISG vor, insbesondere Nachbesserung
(Art. 46 Abs. 3 CISG), Minderung (Art. 50 CISG) und Schadensersatz (Art. 74 CISG).
Wir setzen Ihnen Nachfrist zur Nachlieferung/Nachbesserung bis zum [Datum, 14 Tage].
Vertragsaufhebungserklärung Art. 49 CISG
An [Verkäufer], [Anschrift/E-Mail]
Erklärung der Vertragsaufhebung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a CISG
Betreff: Kaufvertrag vom [Datum], Bestellnummer [Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft (Käuferin) erklären wir hiermit
die Vertragsaufhebung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a CISG hinsichtlich des
Kaufvertrages vom [Datum].
Die gelieferte Ware [Bezeichnung, Menge] weist die in unserer Mängelrüge vom
[Datum] beschriebenen Mängel auf. Die Rüge erfolgte fristgemäß (Art. 39 Abs. 1 CISG).
Die Mängel begründen eine wesentliche Vertragsverletzung gemäß Art. 25 CISG,
weil [konkrete Begründung: z.B. Ware vollständig unverwendbar; Verkäufer kannte
die beabsichtigte Produktionsverwendung; Schaden unvermeidbar].
Die mit Schreiben vom [Datum] gesetzte Nachfrist gemäß Art. 47 CISG ist fruchtlos
abgelaufen.
Wir fordern Sie auf, bis zum [Datum, 14 Tage] Zug-um-Zug gegen Rücksendung der
Ware zu zahlen:
1. Kaufpreisrückerstattung EUR [Betrag] nebst Zinsen gem. Art. 78 CISG
ab [Zahlungsdatum];
2. Mehrkosten Deckungskauf EUR [Betrag] (Art. 75 CISG, Anlage D1);
3. Weitere Schäden EUR [Betrag] (Art. 74 CISG): Produktionsausfallkosten,
Transportkosten, Sachverständigenkosten (Anlage D2).
Wir haben die Pflicht zur Schadensminderung (Art. 77 CISG) beachtet durch
[Deckungskauf am nächstmöglichen Datum, Anlage D3].
Einwendung force majeure Art. 79 CISG
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mandant (Verkäufer) beruft sich auf Befreiung gemäß Art. 79 CISG:
Der Ausfall der Lieferung wurde verursacht durch [Naturkatastrophe/Exportverbot/
Fabrikbrand]. Dies ist ein Hindernis, das:
1. außerhalb seines Einflussbereiches lag (Art. 79 Abs. 1 CISG);
2. bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war;
3. nicht vermieden oder überwunden werden konnte.
Unser Mandant hat Sie gemäß Art. 79 Abs. 4 CISG unverzüglich durch Schreiben
vom [Datum] über das Hindernis informiert.
Die Haftung auf Schadensersatz ist daher ausgeschlossen. Rücktrittsrechte nach
Art. 49 CISG bleiben unberührt.
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
Frage
Beweislast
Mangel Art. 35 CISG
Käufer: Nachweis der Abweichung von vertragsgemäßer Beschaffenheit
Rechtzeitige Rüge Art. 39 CISG
Käufer: Nachweis Entdeckungsdatum + Versanddatum der Rüge
Wesentliche Vertragsverletzung Art. 25 CISG
Käufer: Darlegung der Schwere des Nachteils + Vorhersehbarkeit für Verkäufer
Vorhersehbarkeit Schaden Art. 74 CISG
Geschädigter (Käufer/Verkäufer): Schaden musste bei Vertragsschluss vorhersehbar sein
Mitigation Art. 77 CISG
Schuldner (Verkäufer): Nachweis dass Gläubiger Schaden nicht minimiert hat
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Mitigation versäumt
Art. 77 CISG
Deckungskauf nachweisen; Marktpreis-Alternative nachweisen; Mitigation war unmöglich (Art. 79)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zinshöhe Art. 78 CISG unklar
Art. 78 CISG
Nationales Recht des Schuldnerstatuts bestimmt Zinssatz; dt. Recht: § 288 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz im B2B)
Streitwert und Kosten
Streitwert = Kaufpreisrückerstattung + Schadensersatz + Zinsen. Bei Minderung: Minderungsbetrag. Bei Deckungskauf Art. 75: Preisdifferenz.
Gerichtskosten nach GKG (dt. Gericht): 3-fache GG-Gebühr bei Streitwert bis 5 Mio. EUR. Bei Schiedsverfahren: deutlich höhere Kosten (ICC, DIS).
Sachverständigenkosten für Mängelnachweis: 2.000–20.000 EUR je nach Güterart und Komplexität; Masseverbindlichkeit.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Literatur (Schlechtriem/Schwenzer, Brunner/Gottlieb etc.): nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff zitieren (Quellenregel).
Vertiefung: Triage und Output-Template CISG
Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:
Haben beide Parteien Niederlassung in Vertragsstaaten des CISG? → Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG
Wurde CISG wirksam ausgeschlossen (Art. 6 CISG)? → Klausel prufen
Handelt es sich um Warenkauf (kein Dienstleistungsvertrag, keine Konsumentenkauf)?
Welche Partei hat Maengelanspruch oder Schadensersatz? → Ruegefrist Art. 39 CISG beachten
Liegt Ruegefrist-Versaeumnis vor? → Praeklusion Maengelrechte; Art. 40 CISG-Ausnahme?
Ergaenzende Leitsaetze CISG
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Output-Template CISG-Gutachten
Adressat: Mandant oder Schiedsgericht — Tonfall: sachlich-juristisch
CISG-ANWENDBARKEITSGUTACHTEN
Vertrag: [BEZEICHNUNG] vom [DATUM]
Parteien: [KLAEGER, SITZ] ./. [BEKLAGTER, SITZ]
1. CISG anwendbar?
Niederlassungen in Vertragsstaaten: JA (Art. 1 Abs. 1 lit. a)
CISG nicht ausgeschlossen: JA / NEIN (Art. 6)
→ CISG anwendbar: JA / NEIN
2. Anspruch (z.B. Maengelhaftung):
Art. 35 CISG: Vertragsmaessigkeit der Ware?
Art. 39 CISG: Maengelruege — Datum: [DATUM]; Frist gewahrt: JA / NEIN
3. Schadensersatz Art. 74-77 CISG:
Schaden: EUR [BETRAG]
Vorhersehbarkeit: JA / NEIN
Minderungspflicht Art. 77: [BESCHREIBUNG]
4. Ergebnis:
[Anspruch begrundet / verjährt / praekkludiert]