| name | barrierefreiheit-digitale-angebote-pruefung |
| description | Pruefung eines digitalen Verwaltungsangebots auf Barrierefreiheit. Methodik Pruefung gegen BITV 2.0 BFSG und WCAG-Erfolgskriterien sowie Pruefung der Erklaerung zur Barrierefreiheit und des Feedback-Mechanismus. Output ausformulierter Pruefbericht mit Fundstellen je Kriterium und Mangelliste. |
Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder
IT-sicherheitsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige
Fachstelle (z. B. Rechtsamt/Justiziariat, Datenschutzbeauftragte,
IT-Sicherheitsbeauftragte) und keine verbindliche Entscheidung der
zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im
Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht, die bzw. der
Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung zu konsultieren.
Pruefung der Barrierefreiheit eines digitalen Verwaltungsangebots
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, ob ein digitales Verwaltungsangebot (Webseite, Portal,
mobile Anwendung) den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) beziehungsweise des Barrierefreiheitsstaerkungsgesetzes (BFSG)
sowie den einschlaegigen WCAG-Erfolgskriterien entspricht. Der Skill wird
genutzt, wenn eine Behoerde ein neues digitales Angebot vor Veroeffentlichung
pruefen oder ein bestehendes Angebot auf Nachbesserungsbedarf untersuchen
moechte.
Eingaben
- URL oder Beschreibung des digitalen Angebots und seiner Hauptfunktionen.
- Angabe, ob bereits eine Erklaerung zur Barrierefreiheit veroeffentlicht
ist und welchen Inhalt sie hat.
- Angabe zu eingesetzten Technologien (z. B. PDF-Formulare,
JavaScript-Anwendung, Video-Inhalte).
- Ergebnisse vorhandener automatisierter oder manueller
Barrierefreiheitspruefungen, falls vorhanden.
- Angabe, ob ein Feedback-Mechanismus fuer Nutzer mit
Barrierefreiheitsproblemen existiert.
Ablauf / Checkliste
- Sachverhalt aufbereiten: Angebot, Zielgruppe und eingesetzte
Technologien erfassen.
- Pruefen, ob eine Erklaerung zur Barrierefreiheit vorhanden ist und die
vorgeschriebenen Inhalte (Konformitaetsstatus, Kontaktmoeglichkeit,
Durchsetzungsverfahren) enthaelt.
- Strukturelle Kriterien pruefen: semantische Auszeichnung, Tastaturbedienbarkeit,
Kontraste, Textalternativen fuer Bilder.
- Pruefen, ob PDF-Formulare und Dokumente barrierefrei aufbereitet sind
(z. B. Tagging, Lesereihenfolge) oder durch zugaengliche HTML-Alternativen
ergaenzt werden.
- Pruefen, ob multimediale Inhalte (Video/Audio) Untertitel,
Transkripte oder Audiodeskription bereitstellen, soweit erforderlich.
- Feedback-Mechanismus pruefen: Erreichbarkeit, Reaktionszeiten,
Eskalationsweg zur Durchsetzungs-/Überwachungsstelle.
- Festgestellte Maengel nach WCAG-Erfolgskriterien kategorisieren und
Priorisierung vorschlagen (kritisch, mittel, gering).
- Ergebnis mit Mangelliste und empfohlenen naechsten Schritten
ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-verwaltung.md. Keine
Blindzitate zu Beschlussnummern, Versionsstaenden oder Paragrafen — diese
sind vom Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu
kennzeichnen.
Ausgabeformat
- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines
Stichpunkt-Endergebnis.
- Stand-Datum angeben.
- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").
- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten, insbesondere bei nicht manuell
getesteten Inhalten.
Beispiele
Beispiel (FIKTIV): Ein fiktives Buergerportal stellt einen Antrag
ausschliesslich als nicht getaggtes PDF-Formular ohne alternative
HTML-Eingabe bereit, eine Erklaerung zur Barrierefreiheit fehlt. Die
Pruefung ergibt erhebliche Maengel: fehlende Erklaerung zur
Barrierefreiheit, nicht barrierefreies PDF (keine Lesereihenfolge, keine
Alternativtexte), kein erkennbarer Feedback-Mechanismus. Empfehlung:
kurzfristige Veroeffentlichung einer Erklaerung zur Barrierefreiheit,
mittelfristige Umstellung auf ein barrierefrei getaggtes HTML-Formular,
Einrichtung eines Feedback-Kanals.
Normen und Standards
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Versionsstand
vor Verwendung verifizieren.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) als Rechtsgrundlage der BITV.
- Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) fuer betroffene Produkte und
Dienstleistungen, soweit einschlaegig.
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einschlaegige Version
(z. B. WCAG 2.1/2.2) vor Verwendung verifizieren.
- EU-Richtlinie ueber den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen
Anwendungen oeffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102).