| name | deutschland-stack-einordnung |
| description | Einordnung der fuer ein Digitalisierungsvorhaben relevanten Deutschland-Stack-Komponente. Methodik Pruefung von Basisdiensten gemeinsam genutzten Plattformen und Zustaendigkeiten im Mehrebenensystem. Output ausformulierte Einordnung mit Empfehlung zur Nutzung bestehender Komponenten statt Eigenentwicklung. |
Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder
IT-sicherheitsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige
Fachstelle (z. B. Rechtsamt/Justiziariat, Datenschutzbeauftragte,
IT-Sicherheitsbeauftragte) und keine verbindliche Entscheidung der
zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im
Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht, die bzw. der
Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung zu konsultieren.
Einordnung relevanter Deutschland-Stack-Komponenten fuer ein Vorhaben
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, welche Komponenten des sogenannten Deutschland-Stacks
(gemeinsam genutzte Basisdienste und Plattformen der oeffentlichen
Verwaltung, z. B. Nutzerkonten, Zustelldienste, Bezahldienste,
Cloud-Infrastruktur) fuer ein konkretes Digitalisierungsvorhaben relevant
sind, statt eine Eigenentwicklung zu planen. Der Skill wird genutzt, wenn
eine Behoerde ein neues digitales Vorhaben konzipiert und pruefen
moechte, auf welchen bestehenden Bausteinen aufgesetzt werden kann.
Eingaben
- Kurzbeschreibung des Digitalisierungsvorhabens und seines Zwecks.
- Angabe der benoetigten Funktionsbausteine (z. B. Identifizierung,
Zustellung, Bezahlung, Formularerstellung, Datenaustausch, Hosting/Cloud).
- Angabe der Zustaendigkeitsebene (Bund, Land, Kommune) und etwaiger
bestehender IT-Strategien/Architekturvorgaben.
- Informationen zu bereits genutzten Basisdiensten in der Behoerde.
Ablauf / Checkliste
- Sachverhalt aufbereiten: Vorhaben, benoetigte Funktionsbausteine und
Zustaendigkeitsebene erfassen.
- Pruefen, ob fuer die Identifizierung von Nutzenden bestehende
Nutzerkonto-Loesungen (BundID, Unternehmenskonto, laenderspezifische
Servicekonten) genutzt werden koennen (siehe Skill
digitale-identitaet-nutzerkonto-auswahl).
- Pruefen, ob fuer die Antragsuebermittlung FIT-Connect als gemeinsame
Zustellinfrastruktur genutzt werden kann (siehe Skill
fit-connect-anbindung-checkliste).
- Pruefen, ob fuer Formularerstellung und Datenmodellierung bestehende
FIM-Bausteine genutzt werden koennen (siehe Skill
fim-baustein-modellierung).
- Pruefen, ob fuer Hosting/Betrieb gemeinsam genutzte Cloud- oder
Rechenzentrumsinfrastrukturen von Bund/Land/kommunalen
IT-Dienstleistern zur Verfuegung stehen.
- Pruefen, ob fuer Bezahlvorgaenge ein gemeinsamer Bezahldienst der
oeffentlichen Verwaltung vorgesehen ist.
- Eigenentwicklungsbedarf nur fuer die Funktionsbausteine vorsehen, fuer
die keine geeignete gemeinsame Komponente existiert, und dies begruenden.
- Ergebnis mit Komponentenuebersicht und Empfehlung ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-verwaltung.md. Keine
Blindzitate zu Beschlussnummern, Versionsstaenden oder Paragrafen — diese
sind vom Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu
kennzeichnen.
Ausgabeformat
- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines
Stichpunkt-Endergebnis.
- Stand-Datum angeben.
- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").
- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten, insbesondere bei sich noch
entwickelnden Architekturvorgaben.
Beispiele
Beispiel (FIKTIV): Eine fiktive Kommune plant ein neues digitales Angebot
zur Online-Terminvergabe mit anschliessender Antragstellung und
Gebuehrenzahlung. Die Pruefung ergibt: fuer die Identifizierung kann die
BundID genutzt werden, fuer die Antragsuebermittlung an das Fachverfahren
FIT-Connect, fuer die Datenmodellierung ein bestehender FIM-Baustein,
sofern fuer die betroffene Leistung vorhanden. Fuer die Terminvergabefunktion
selbst existiert keine bundesweit einheitliche gemeinsame Komponente,
sodass hierfuer eine Beschaffung oder Eigenentwicklung als notwendig
eingeordnet wird.
Normen und Standards
- IT-Planungsrat-Beschluesse zu gemeinsamen Basisdiensten und Komponenten
des sogenannten Deutschland-Stacks (Beschlussnummer und Versionsstand
vor Verwendung verifizieren).
- Onlinezugangsgesetz (OZG) als rechtlicher Rahmen fuer die Bereitstellung
digitaler Verwaltungsleistungen.
- IT-Staatsvertrag/Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von Bund und Laendern
in der IT, soweit einschlaegig (Fundstelle vor Verwendung verifizieren).
- Architekturvorgaben der jeweiligen IT-Strategie von Bund, Land oder
Kommune (im Einzelfall zu bestimmen).