Mandant ist Mitglied des Gläubiger-ausschusses oder soll in den Ausschuss gewählt werden und fragt nach Rechten Pflichten und Haftung. Prüfraster §§ 67 ff. InsO Gläubigerausschuss vorlaeufiger Gläubigerausschuss § 22a InsO Schwellenwerte. Aufgaben Überwachung Insolvenzverwalter Beschlussfassung wesentliche Verwertungs-Entscheidungen Verguetungsprüfung. Rechte Akteneinsicht Anhoerung Beschlussantrag Kassen-Prüfung Haftung § 71 InsO. Output Ausschuss-Arbeitsmemo mit Checkliste laufender Pflichten und Risiko-Hinweisen. Abgrenzung: gläubigerantrag-prüfung für Eroefffnungsantrag des Gläubiger.
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Mandant ist Mitglied des Gläubiger-ausschusses oder soll in den Ausschuss gewählt werden und fragt nach Rechten Pflichten und Haftung. Prüfraster §§ 67 ff. InsO Gläubigerausschuss vorlaeufiger Gläubigerausschuss § 22a InsO Schwellenwerte. Aufgaben Überwachung Insolvenzverwalter Beschlussfassung wesentliche Verwertungs-Entscheidungen Verguetungsprüfung. Rechte Akteneinsicht Anhoerung Beschlussantrag Kassen-Prüfung Haftung § 71 InsO. Output Ausschuss-Arbeitsmemo mit Checkliste laufender Pflichten und Risiko-Hinweisen. Abgrenzung: gläubigerantrag-prüfung für Eroefffnungsantrag des Gläubiger.
Der Gläubigerausschuss ist das wichtigste Mitwirkungs-Organ der Gläubiger im Insolvenzverfahren — Überwachung des Verwalters und wichtigste Entscheidungen.
Schritt 1 — Bestellung
Endgültiger Gläubigerausschuss § 67 InsO
Bestellung durch Gläubigerversammlung im Berichtstermin
Mitglieder Vertreter unterschiedlicher Gläubiger-Gruppen (gesicherte/ungesicherte Gläubiger Arbeitnehmer Lieferanten Finanzamt)
Zahl typisch drei bis sieben
Vorläufiger Gläubigerausschuss § 22a InsO
Schon im Eröffnungsverfahren durch Insolvenzgericht bestellt
Pflicht bei größeren Unternehmen
§ 22a Abs. 1 InsO Bilanzsumme mehr als sechs Millionen Euro
oder Umsatz mehr als zwölf Millionen Euro
oder Mitarbeiter mehr als fünfzig
Antrag beim Insolvenzgericht möglich
Eilbestellung bei Eröffnungsantrag
Mitgliederschaft
Bereitschafts-Erklärung
Gläubiger-Eigenschaft
Schritt 2 — Aufgaben
Überwachung Insolvenzverwalter § 69 InsO
Kassenprüfung Aufzeichnungen Belege
Quartalsbericht Verwalter
Berichts-Verlangen
Beschlussfassung über wichtige Verwalter-Entscheidungen
Restrukturierungs-Plan-Abstimmung durch Gläubiger-Gruppen
Andere Logik als InsO
Schritt 9 — Berichtstermin § 156 InsO
Verwalter berichtet über Vermögens-Stand, mögliche Sanierungs-Wege
Gläubiger entscheidet über Fortführung Stilllegung
Gläubigerausschuss vor entscheidet vor Versammlung
Schritt 10 — Prüfungs-Termin § 175 InsO
Forderungs-Tabellen-Prüfung
Bestreitungen der Verwalter
Klageweg für streitige Forderungen § 179 InsO
Schritt 11 — Wahrnehmung als Anwalt für Mitglied
Vorbereitungs-Briefing mit Mandant vor Sitzung
Aktenstudium Verwalter-Bericht
Beschluss-Empfehlung schriftlich
Bei Sitzung-Anwesenheit Stimm-Vorbereitung
Schritt 12 — Sonderpflichten Vorsitzende
Einladung zur Sitzung
Tages-Ordnung vorbereiten
Protokoll-Verantwortung
Außenvertretung des Ausschusses
Checkliste vor Sitzung
Sitzungs-Termin
Tages-Ordnung
Verwalter-Berichte gelesen
Sachverhalts-Komplex verstanden
Argumentations-Linie vorbereitet
Beschluss-Vorschlag formuliert
Stellvertreter bei Verhinderung
Ausgabe
glaeubigerausschuss-mitwirkung-{az}.md
Sitzungs-Vorbereitungs-Memo
Beschluss-Vorschlag-Entwurf
Frist im Fristenbuch (Sitzungs-Termine)
Bei Konflikt: Strategie-Memo
Quellen
InsO §§ 22a 59 67–73 156 160 175 270 270d
StaRUG
InsVV
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
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HK-InsO
Aktuelle Leitentscheidungen — Glaeubigerausschuss (Stand Mai 2026)
Konkrete BGH/LG-Linien zu Haftung und Pflichten des Gläubigerausschusses (§§ 67–73, 160 InsO), insbesondere zur Mitwirkung bei bedeutenden Massnahmen, vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.
BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Bei AG-Insolvenzen mit großem Aktionärsanteil: Aktionärsforderungen sind nachrangig; Auswirkungen auf Stimmrechtsausübung und Ausschussbesetzung beachten.