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Was ist Gegenstand des Vertrages — Standardsoftware (ERP, Office, Antivirussoftware), Individualsoftware (Eigenentwicklung, Customizing), SaaS (cloud-basiert, Abonnement) oder Beratungsleistung? Begründung: Vertragstyp bestimmt Mängelregime.
Wann wurde geliefert / in Betrieb genommen / abgenommen (§ 640 BGB bei Werkvertrag)? Verjährungsbeginn?
Was ist der konkrete Mangel — Bug (Fehlfunktion), Performance-Problem, Schnittstellen-Defekt, Sicherheitslücke, fehlende Dokumentation, Datenmigrations-Fehler?
Gibt es ein Pflichtenheft, eine Spezifikation oder ein SLA, das die geschuldete Funktionalität beschreibt?
Wurden Mangelrügen erhoben (§ 377 HGB bei beidseitig kaufmännischem Geschäft: unverzüglich nach Entdeckung)?
Welche Nachbesserungsversuche wurden unternommen — wie viele, in welcher Frist?
Handelt es sich um ein B2C-Vertragsverhältnis (§§ 327 ff. BGB Digitale-Produkte-Regime)?
Liegt Open-Source-Komponente vor — welche Lizenz (GPL, AGPL, MIT, Apache)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Vertragstypen und anwendbare Mängelregeln
Konstellation
Vertragstyp
Mangelnorm
Verjährung
Standardsoftware auf Datenträger (Kauf)
Kaufrecht §§ 433 ff. BGB
§ 434 BGB
2 Jahre § 438 BGB ab Übergabe
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Individualsoftware-Erstellung
Werkvertrag §§ 631 ff. BGB
§ 633 BGB
2 Jahre § 634a BGB ab Abnahme; 5 Jahre bei Bauwerk-Bezug
§ 434 BGB (n. F. seit 01.01.2022) — Sachmangel: Abs. 1 subjektive Anforderungen (vereinbarte Beschaffenheit); Abs. 2 objektive Anforderungen (übliche Beschaffenheit vergleichbarer Software).
§ 439 BGB — Nacherfüllung; Verkäufer Wahlrecht Neulieferung oder Nachbesserung; Ausnahme wenn beide Arten unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich.
§ 440 BGB — Fehlschlagen der Nachbesserung nach Zweiversuchsregel (§ 440 Satz 2 BGB).
§ 633 BGB — Werkvertrag Mangelbegriff; Abs. 2 analog zu § 434 BGB.
§ 377 HGB — Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei beidseitig kaufmännischem Handelsgeschäft: unverzüglich nach Lieferung bei offensichtlichem Mangel, nach Entdeckung bei verborgenem Mangel; Verlust Mängelrechte bei Versäumnis.
BGH-Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema
Nr.
Prüfschritt
Norm
Kernfrage
1
Vertragstyp bestimmen
§§ 433, 535, 631, 611, 327 BGB
Kauf, Miete, Werk, Dienst, Digitale Produkte?
2
B2C-Regime Digitale Produkte
§§ 327 ff. BGB
Verbraucher? Digitaler Inhalt oder digitale Dienstleistung?
3
Mangelbegriff prüfen
§§ 434, 536, 633 BGB
Vereinbarte / übliche Beschaffenheit; konkret nachweisbarer Fehler
4
Pflichtenhefte und SLA auswerten
§ 434 Abs. 1 BGB
Vereinbarte Beschaffenheit dokumentiert?
5
Rügeobliegenheit HGB
§ 377 HGB
Beidseitig kaufmännisch? Unverzüglich gerügt?
6
Abnahme (bei Werkvertrag)
§ 640 BGB
Abnahme ausdrücklich oder konkludent erfolgt? Vorbehalt erklärt?
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Software-Mangel geltend machen
Mangelruege; Template unten
Variante A — Mandant will weiter mit Anbieter arbeiten
Nacherfuellung § 439 BGB bevorzugen; Klage als letztes Mittel
Variante B — SLA-Verletzung statt Mangel
Vertragsstrafe pruefen; anderes Skill
Variante C — Open-Source-Komponenten betroffen
Lizenz-Compliance pruefen; Schadensersatz nach allg. Delikt
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Mangelrüge mit Fristsetzung (Käufer / Besteller)
An [Verkäufer / Auftragnehmer]
Mangelrüge und Fristsetzung zur Nacherfüllung
Wir ruegen nachfolgende Maengel an der Softwarelieferung / dem
Softwarewerk vom [Datum]:
1. [Bug-Beschreibung: System stuerzt bei Ausfuehren von Funktion X
ab; Fehlermeldung: [Code]; reproduzierbar bei: [Umgebung]]
2. [Performance: Antwortzeit bei 10 parallelen Nutzern > 30 Sekunden;
vereinbart laut Pflichtenheft Punkt 4.2: < 3 Sekunden]
3. [Schnittstelle Y funktioniert nicht: Schnittstellendokumentation
laut Spezifikation vom [Datum] nicht erfullt]
Die Maengel unterschreiten die vereinbarte Beschaffenheit gemaess
Pflichtenheft vom [Datum] sowie die objektive Beschaffenheit
vergleichbarer Software am Markt.
Wir fordern Sie auf, die vorgenannten Maengel zu beseitigen
(Nacherfuellung gemaess § 635 BGB / § 439 BGB) bis spaetestens
[Datum, Frist: 3–6 Wochen je nach Schwere].
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist behalten wir uns vor:
- Minderung des Werklohns / Kaufpreises
- Ruecktritt vom Vertrag
- Schadensersatz statt der Leistung §§ 437 Nr. 3, 281 BGB /
§§ 636, 281 BGB
- Selbstvornahme und Vorschussklage § 637 BGB (Werkvertrag)
[Unterschrift]
Anlagen: Fehlerprotokoll, Screenshots, Log-Auszuge
Klage auf Vorschuss für Selbstvornahme § 637 BGB
Klageschrift
Klager: [Auftraggeber]
Beklagter: [Auftragnehmer]
I. Antrag
Der Beklagte wird verurteilt, an den Klager EUR ____ nebst Zinsen
in Hoehe von 5 Prozentpunkten uber dem Basiszinssatz seit
Klagehangigkeit zu zahlen (Vorschuss Selbstvornahme § 637 BGB).
II. Sachverhalt
[Vertragsschluss, Lieferung, Maengel, Fristsetzung, Fehlschlagen]
III. Rechtliche Wuerdigung
Der Beklagte hat den Werkvertrag vom [Datum] erfullt; die abge-
nommene Software weist nachfolgende Maengel auf: [Auflistung].
Nach zweimaliger erfolgsloser Nachbesserung [Datum 1, Datum 2] ist
die Nacherfuellung gemaess § 637 BGB i.V.m. § 440 Satz 2 BGB als
endgueltig fehlgeschlagen anzusehen.
Die Kosten der Fremdfirma [X] zur Mängelbehebung betragen
gemaess Kostenvoranschlag (Anlage K4) EUR ____.
[Unterschrift]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Abmahnverfahren (GPL = GNU GPL Enforcement Coalition); Auskunft vor Schadensersatz
SaaS-Ausfall
Minderung Miete § 536 BGB; bei dauerhafter Unterschreitung SLA Sonderkündigungsrecht
Anschluss-Skills
fachanwalt-it-recht-saas-vertrag-verhandlung — SLA und AVV-Prüfung
cyber-incident-response-72h — bei Sicherheitslücke und Datenpanne
fachanwalt-it-recht-ki-vo-hochrisiko-konformitaetsbewertung — bei KI-Software
Quellen
BGB §§ 280, 327–327u, 433–453, 535–548, 631–650
HGB § 377
DSGVO Art. 32
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Marly Praxishandbuch Softwarerecht, 8. Aufl.
Schneider IT-Recht, 5. Aufl.
Triage zu Beginn
Welcher Vertragstyp liegt vor — Kauf, Werkvertrag, SaaS-Miete, Digitale Produkte B2C (§§ 327 ff. BGB)?
Wann war Lieferung / Abnahme — laeuft Verjaehrungsfrist (2 Jahre Kauf/Werk, 3 Jahre SaaS)?
Wurde eine Mangelruege erhoben — bei kaufmaennischem Geschaeft § 377 HGB unverzueglich?
Wie viele Nachbesserungsversuche gab es — Zweiversuchsregel § 440 Satz 2 BGB erfuellt?
Liegt eine Open-Source-Komponente vor — welche Lizenz (GPL, AGPL, MIT, Apache)?
Ist die Sicherheitsluecke datenschutzrelevant — parallel DSGVO-Meldepflicht Art. 33 pruefen?