Erstellt Protokolle von Vorstandssitzungen (AG), Aufsichtsratssitzungen (AG, § 107 AktG) und Gesellschafterversammlungen (GmbH, § 48 GmbHG) im Hausformat. Erkennt bevorstehende Organsitzungen aus dem Kalender, fragt nach Tagesordnung und Materialien und erstellt einen vollständigen Entwurf. Trigger: "Protokoll", "Vorstandssitzung", "Aufsichtsratssitzung", "Gesellschafterversammlung", "Protokollentwurf", "Sitzungsprotokoll".
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Erstellt Protokolle von Vorstandssitzungen (AG), Aufsichtsratssitzungen (AG, § 107 AktG) und Gesellschafterversammlungen (GmbH, § 48 GmbHG) im Hausformat. Erkennt bevorstehende Organsitzungen aus dem Kalender, fragt nach Tagesordnung und Materialien und erstellt einen vollständigen Entwurf. Trigger: "Protokoll", "Vorstandssitzung", "Aufsichtsratssitzung", "Gesellschafterversammlung", "Protokollentwurf", "Sitzungsprotokoll".
Sitzungsprotokolle sind Rechtsurkunden. Sie dokumentieren Beschlussfassungen, legitimieren Organhandeln und sind das primäre Beweismittel für Ermächtigungen, Zustimmungen und Willensbildungsprozesse. Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Protokolle gefährden die Rechtssicherheit von Unternehmensentscheidungen — von Unternehmenskäufen über Kapitalmaßnahmen bis hin zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Dieser Skill unterstützt bei der Erstellung von Protokollen für:
Einladung erfolgt? Wann, durch wen, auf welchem Weg? Wurde die Einladungsfrist (AR: § 110 Abs. 2 AktG mind. 14 Tage) eingehalten oder wurde auf sie verzichtet?
Anwesenheit? Wer war anwesend (Mitglieder, Gäste, externe Berater), wer entschuldigt? Beschlussfähigkeit gegeben (§ 108 Abs. 2 AktG)?
Stimmverbote? Lagen Interessenkonflikte vor (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 AktG)? Welche Mitglieder waren von welchen Abstimmungen ausgeschlossen?
Tagesordnung und Materialien? Bitte Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Präsentationen und Berichte bereitstellen (auch als grober Entwurf oder Stichpunkte).
Beschlüsse? Welche Beschlüsse wurden gefasst, mit welchem Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltungen)?
Anlagen? Welche Dokumente wurden beigefügt oder in der Sitzung verteilt?
Protokollform? Vollprotokoll (wortnahe Wiedergabe der Diskussion), Beschlussprotokoll (nur Beschlüsse) oder Hybridform (Hausformat)?
Unterzeichnung? Wer unterzeichnet (AR-Vorsitzender allein nach § 107 Abs. 2 S. 3 AktG; GmbH-GV: Versammlungsleiter; Gegenpräsentation / Nichtjurist-Rolle beachten)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
"Über jede Sitzung des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats enthält. [...] Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen."
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
§ 48 GmbHG — Gesellschafterversammlung
"Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. [...] Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer berufen."
Protokollpflicht: § 48 GmbHG enthält keine gesetzliche Protokollpflicht. Sie ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag (übliche Klausel) oder aus Beweiszwecken. Bei § 48 Abs. 2 GmbHG (schriftliches Abstimmungsverfahren) empfiehlt sich ein schriftliches Protokoll, das die Einvernehmlichkeit aller Gesellschafter dokumentiert.
§ 130 AktG — Beurkundung der Hauptversammlungsbeschlüsse
"(1) Jeder Beschluß der Hauptversammlung ist durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden."
Gilt für börsennotierte AG. Für nicht börsennotierte AG reicht nach § 130 Abs. 4 AktG eine vom Vorsitzenden und vom Hauptaktionär unterzeichnete Niederschrift.
§§ 241 ff. AktG — Beschlussmängel
Norm
Mängelart
Rechtsfolge
§ 241 AktG
Nichtigkeitsgründe (abschließend): fehlende notarielle Form, Verstoß gegen Gläubigerschutz/öffentliche Ordnung, Satzungsverstoß bei Kapitalmaßnahmen
Beschluss ist nichtig von Anfang an; jedermann kann sich darauf berufen
§ 243 AktG
Anfechtbarkeit: Gesetzes-/Satzungsverstoß
Beschluss wirksam bis zur Anfechtung; Klage innerhalb 1 Monat (§ 246 Abs. 1 AktG)
§ 244 AktG
Heilung des anfechtbaren Beschlusses
Durch Genehmigung der HV oder Ablauf der Anfechtungsfrist
§ 246 Abs. 1 AktG
Anfechtungsfrist
1 Monat ab Beschlussfassung
§ 47 Abs. 4 GmbHG — Stimmverbot GmbH
"Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben."
Das Stimmverbot gilt auch für Beschlüsse über die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen den betreffenden Gesellschafter. Verstoß führt zur Anfechtbarkeit des Beschlusses.
§ 136 AktG — Stimmverbotsregelungen bei der AG
"(1) Niemand kann für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluß gefaßt wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll."
§ 108 Abs. 2 AktG — Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats
"Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlußfassung teilnehmen."
Zusätzlich: Mindestens die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder muss anwesend sein (§ 108 Abs. 2 S. 1 AktG).
§ 110 Abs. 2 AktG — Einladungsfrist Aufsichtsrat
Einberufung mind. 14 Tage vor der Sitzung. Verkürzung bei Dringlichkeit möglich; Verzicht bei Einvernehmen aller Mitglieder.
Leitentscheidungen
Gericht
Aktenzeichen
Fundstelle
Leitsatz / Relevanz
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
-
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
Prüfschema: Sitzungsprotokoll
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt
Prüfungspunkt
Inhalt
Ergebnis
1
Organidentifikation
Welches Gremium? AG-AR, AG-Vorstand, GmbH-GV, HV, Beirat?
Protokoll ist nur Beweismittel, kein Wirksamkeitserfordernis
Beweislastrisiko liegt beim Beschlussführer; ohne Protokoll kein verlässlicher Nachweis gegenüber M&A-Käufern, Behörden, Gerichten
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Protokoll erst 3 Monate nach Sitzung erstellt
Gesetz sieht keine Frist vor
Beweiswert des Protokolls leidet erheblich; Erinnerungsprotokoll mit deutlichem Hinweis auf späte Erstellung versehen
Videokonferenz ohne ausdrückliche Satzungsermächtigung
§ 108 Abs. 4 AktG erlaubt Videokonferenz des AR
GmbH: GmbHG sieht keine ausdrückliche Regelung vor; gesellschaftsvertragliche Ermächtigung prüfen oder Einvernehmen aller sicherstellen
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Aufsichtsratssitzung protokollieren
Protokoll nach Schema; Template unten
Variante A — Geheimhaltungspflichtige Tagesordnungspunkte
Protokoll in vertraulichen Teil und oeffentlichen Teil aufteilen
Variante B — Beschluesse sind formell angriffen
Beschlussprotokoll mit Abstimmungsergebnis erweiternd festhalten
Variante C — Fernsitzung keine Anwesenheit in Praeenz
Protokollvermerk Fernsitzung mit Zustimmungsnachweis
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1: Aufsichtsratssitzung AG — vollständiges Musterprotokoll
PROTOKOLL DER AUFSICHTSRATSSITZUNG
DER MUSTER AG, Frankfurt am Main
(HRB 12345 Amtsgericht Frankfurt am Main)
Datum: 15. März 2026, 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort: Räumlichkeiten der Kanzlei XY, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main
Protokollführerin: Rechtsanwältin Dr. Christine Weber, Kanzlei XY
VORSITZ: Dr. Anna Müller (Aufsichtsratsvorsitzende)
ANWESEND:
Aufsichtsratsmitglieder:
- Dr. Anna Müller (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Karl Schmidt (Stellvertretender Vorsitzender)
- Ursula Braun (Arbeitnehmervertreterin)
- Thomas Berger (Arbeitnehmervertreter)
- [weitere Mitglieder]
Gäste (mit Einladung des AR-Vorsitzenden):
- Max Huber, Vorstandsvorsitzender
- Sandra Weiß, Vorstand Finanzen (CFO)
- Dr. Peter Klein, Wirtschaftsprüfer, KPMG AG (nur TOP 3)
ENTSCHULDIGT: [Name], [Grund]
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EINBERUFUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Dr. Müller eröffnete die Sitzung um 10:00 Uhr. Sie stellte fest, dass die Einladung zur
Sitzung den Mitgliedern mit Schreiben vom 28. Februar 2026 und damit ordnungsgemäß mit
einer Frist von 15 Tagen zugegangen ist (§ 110 Abs. 2 AktG). Es haben [N] von [N]
Aufsichtsratsmitgliedern an der Beschlussfassung teilgenommen. Der Aufsichtsrat ist damit
gemäß § 108 Abs. 2 AktG beschlussfähig.
Das Protokoll der letzten Sitzung vom 10. Januar 2026 wurde genehmigt.
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TOP 1: Bericht des Vorstands — Geschäftsentwicklung Q1 2026
Der Vorstandsvorsitzende Max Huber berichtete über die Geschäftsentwicklung im ersten
Quartal 2026 anhand der Vorstands-Präsentation (Anlage A). Umsatz und EBIT entwickelten
sich plangemäß. Wesentliche Abweichungen vom Budget wurden nicht festgestellt.
Der Aufsichtsrat nahm den Bericht zur Kenntnis. Es wurde keine Beschlussfassung
veranlasst.
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TOP 2: Zustimmung zum Erwerb der Beta GmbH — § 111 Abs. 4 AktG i.V.m. § 3 GO-Vorstand
Der Vorstandsvorsitzende erläuterte die geplante Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile
der Beta GmbH, München (HRB 98765 AG München), zum Kaufpreis von bis zu 5.000.000 EUR
(in Worten: fünf Millionen Euro) gemäß dem Entwurf des Share Purchase Agreement
(Anlage B). Die Maßnahme unterfällt § 3 Abs. 1 lit. (c) der Geschäftsordnung des
Vorstands (Zustimmungspflicht bei Erwerben ab 1.000.000 EUR).
Der CFO Sandra Weiß erläuterte die Finanzierungsstruktur und die Due-Diligence-Ergebnisse
(Anlage C).
[Diskussion, wesentliche Erwägungen des Aufsichtsrats:]
Der Aufsichtsrat erörterte insbesondere die kartellrechtliche Freistellung und die
Gewährleistungsregeln des SPA. Keine Mitglieder hatten einen Interessenkonflikt
anzuzeigen.
Nach eingehender Beratung fasste der Aufsichtsrat einstimmig folgenden
BESCHLUSS:
Der Aufsichtsrat stimmt dem Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Beta GmbH,
München, durch die Muster AG zum Kaufpreis von bis zu 5.000.000 EUR (fünf Millionen
Euro) gemäß dem Entwurf des Share Purchase Agreement in der Fassung vom 10. März 2026
(Anlage B) zu. Er ermächtigt den Vorstand, den Kaufvertrag mit den in der Sitzung
besprochenen Maßgaben zu unterzeichnen.
Abstimmung: [N] Ja / [N] Nein / [N] Enthaltungen
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TOP 3: Jahresabschluss und Lagebericht 2025 — § 172 AktG
[Dr. Klein von KPMG war für diesen TOP anwesend.]
Der Wirtschaftsprüfer Dr. Klein erläuterte den Bestätigungsvermerk und die wesentlichen
Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2025 (Anlage D: Prüfungsbericht KPMG).
[Diskussion. Dr. Klein verließ den Sitzungssaal nach Abschluss von TOP 3 um 11:45 Uhr.]
Der Aufsichtsrat fasste folgenden
BESCHLUSS:
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht 2025 der Muster AG
gemäß § 172 AktG in der geprüften Fassung (Anlage D).
Abstimmung: [N] Ja / [N] Nein / [N] Enthaltungen
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SCHLIESSUNGSPUNKT
Dr. Müller stellte fest, dass keine weiteren Tagesordnungspunkte vorlagen. Sie schloss
die Sitzung um 12:30 Uhr.
ANLAGEN:
Anlage A: Vorstandspräsentation Geschäftsentwicklung Q1 2026
Anlage B: Entwurf Share Purchase Agreement Beta GmbH, Stand 10.03.2026
Anlage C: Finanzierungsübersicht und DD-Zusammenfassung
Anlage D: Jahresabschluss und Prüfungsbericht KPMG 2025
Frankfurt am Main, den [Datum der Unterzeichnung]
_________________________________
Dr. Anna Müller
Aufsichtsratsvorsitzende
(§ 107 Abs. 2 S. 3 AktG)
[ENTWURF — nicht zur Verabschiedung freigegeben]
Baustein 2: GmbH-Gesellschafterversammlung mit Stimmverbot
PROTOKOLL DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
DER ALPHA GMBH, München
(HRB 12345 Amtsgericht München)
Datum: 20. März 2026, 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Ort: Geschäftsräume der Alpha GmbH, Maximilianstraße 10, 80539 München
Versammlungsleiter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Fischer
Protokollführer: Rechtsanwalt Dr. Jörg Fischer
ERSCHIENENE GESELLSCHAFTER:
1. Herr Thomas Maier, gesch. 50 % [anwesend / vertreten durch ___]
2. Frau Petra Schulz, gesch. 30 % [anwesend]
3. Muster Beteiligungs GmbH, gesch. 20 % [vertreten durch Max Baum]
Sämtliche Geschäftsanteile = 100 % sind vertreten. Einberufung in der Versammlung
einvernehmlich als ordnungsgemäß anerkannt.
BESCHLUSSFÄHIGKEIT: Alle Gesellschafter anwesend oder vertreten; alle Gesellschafter
haben auf Wahrung der Einberufungsfrist verzichtet. Die Versammlung ist beschlussfähig.
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TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2025
Die Geschäftsführerin Petra Schulz erläuterte den Jahresabschluss 2025
(Anlage A: Jahresabschluss mit Anhang). Umsatz: [X] EUR; EBIT: [Y] EUR.
Die Gesellschafterversammlung fasste folgenden
BESCHLUSS:
Der Jahresabschluss der Alpha GmbH zum 31. Dezember 2025 wird in der vorgelegten Fassung
(Anlage A) festgestellt. Der Bilanzgewinn in Höhe von [Z] EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Abstimmung: Ja: 100 % / Nein: 0 % / Enthaltungen: 0 %
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TOP 2: Entlastung der Geschäftsführerin — § 46 Nr. 5 GmbHG
[STIMMVERBOT: Frau Petra Schulz (30 %) unterliegt gemäß § 47 Abs. 4 GmbHG dem
Stimmverbot, da über ihre eigene Entlastung als Geschäftsführerin abgestimmt wird.
Sie ist von der Abstimmung über TOP 2 ausgeschlossen. Stimmrechtsanteil für die
Abstimmung: Thomas Maier 50 %, Muster Beteiligungs GmbH 20 % = 70 % der Gesamtstimmen.
Dieser Anteil gilt als 100 % für die Abstimmung über TOP 2.]
Die Gesellschafterversammlung fasste folgenden
BESCHLUSS:
Der Geschäftsführerin Petra Schulz wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
Abstimmung (unter Ausschluss des Stimmrechts von Frau Petra Schulz):
Ja: 70 % der Gesamtstimmen (= 100 % der abstimmungsberechtigten Stimmen) /
Nein: 0 % / Enthaltungen: 0 %
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SCHLIESSUNGSPUNKT: Keine weiteren Tagesordnungspunkte. Die Versammlung wurde um
15:30 Uhr geschlossen.
München, den [Datum]
_________________________________
Dr. Jörg Fischer
Versammlungsleiter / Protokollführer
[ENTWURF]
Baustein 3: Prüfcheckliste vor Verabschiedung
PRÜFCHECKLISTE — PROTOKOLL [ORGAN] VOM [DATUM]
Zu prüfen vor Unterzeichnung / Versand
[ ] 1. Organgremium korrekt bezeichnet?
[ ] 2. Datum, Uhrzeit, Ort vollständig?
[ ] 3. Einladung ordnungsgemäß oder Verzicht dokumentiert (§ 110 Abs. 2 AktG)?
[ ] 4. Alle anwesenden / entschuldigten Mitglieder erfasst?
[ ] 5. Beschlussfähigkeit korrekt festgestellt (§ 108 Abs. 2 AktG)?
[ ] 6. Stimmverbote geprüft und ggf. vermerkt (§ 47 Abs. 4 GmbHG / § 136 AktG)?
[ ] 7. Alle TOP in korrekter Reihenfolge erfasst?
[ ] 8. Beschlusstexte stimmen mit tatsächlich gefassten Beschlüssen überein?
[ ] 9. Abstimmungsergebnisse (Ja / Nein / Enthaltung) numerisch korrekt?
[ ] 10. Anlagen korrekt nummeriert und vollständig beigefügt?
[ ] 11. Gäste / externe Berater mit Funktion und Top-Anwesenheit vermerkt?
[ ] 12. Executive Sessions / vertrauliche TOP separat protokolliert?
[ ] 13. Notarielle Beurkundung erforderlich? (§ 130 Abs. 1 AktG, § 179 AktG)
[ ] 14. Unterzeichnungsblock korrekt (AR: Vorsitzender allein; GmbH: Versammlungsleiter)?
[ ] 15. ENTWURF-Vermerk bis Genehmigung in der Folgesitzung vorhanden?
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
GmbH: § 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot bei Rechtsgeschäften mit dem Gesellschafter)
Schritt 3: Materialien
Tagesordnung und Sitzungsmaterialien anfordern:
Bitte Tagesordnung und alle Sitzungsmaterialien bereitstellen. Falls Präsentationen oder Berichte vorlagen, diese hochladen. Wenn keine Materialien vorlagen, Tagesordnungspunkte als Stichpunkte mitteilen.
Schritt 4: Protokoll erstellen
Hausformat aus Praxisprofil verwenden. Standard-Struktur:
Anwesenheitsliste (Mitglieder, Gäste mit Funktion)
TOP-Blöcke je Tagesordnungspunkt
Schließung mit Uhrzeit
Anlagenverzeichnis
Unterschriftenblock
Schritt 5: Folgenreiche-Handlung-Sperre
Vor Verabschiedung als endgültig: Falls Rolle Nichtjurist:
Beschlossene Protokolle sind die offizielle Aufzeichnung der Organentscheidungen. Vor Unterzeichnung mit einem Rechtsanwalt prüfen, insbesondere auf: Beschlussmängel (§§ 243, 241 AktG), Interessenkonflikte (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 AktG), Einladungsfristen und Beschlussfähigkeit.
Schritt 6: Ausgabe
Protokollentwurf (im Hausformat; ENTWURF-Vermerk bis Genehmigung)
Prüfcheckliste (für Rechtsanwalt)
Genehmigungsversion (nach Freigabe; ohne Entwurfsvermerk)
Risiken und typische Fehler
Fehler
Risiko
Abhilfe
Fehlendes Protokoll
Beschlussbeweisnot; Beschluss kann Dritten gegenüber nicht belegt werden
§§ 241, 243, 246 AktG (Beschlussmängel und -anfechtung)
§ 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot GmbH)
§ 108 Abs. 2 AktG (Beschlussfähigkeit AR)
§ 110 Abs. 2 AktG (Einladungsfrist AR)
§ 136 AktG (Stimmverbot AG)
Zitierweise nach ../../references/zitierweise.md.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, § 47 Rn. 110 ff.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.