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Welche Tat liegt zugrunde — Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß, Alkohol § 24a StVG, Drogen?
Wann war die Tatzeit und wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt? Einspruchsfrist § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen; Verjährungsprüfung § 26 Abs. 3 StVG drei Monate ab Tatzeit.
Welches Messverfahren wurde eingesetzt — Lasergerät, Radar, ProViDa, Section Control, ESO, PoliScan, TraffiStar? Liegt Eichschein und Schulungsnachweis des Bedieners vor?
Wurde der Mandant als Fahrer anhand des Lichtbilds identifiziert oder nur als Halter angeschrieben?
Ist ein Fahrverbot festgesetzt und besteht berufliche Härte (Existenzgefährdung)? Gibt es Voreintragungen im FAER?
Wurde eine Anhörung gemäß § 55 OWiG vor Bescheiderlass durchgeführt? Anhörungsbogen ausgefüllt?
Liegt die Tat bereits nahe der Verjährungsgrenze (3 Monate Basis + Unterbrechungen nach § 33 OWiG)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
§ 26 Abs. 3 StVG — Verjährungsfrist drei Monate ab Tatzeit bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr; nach Erlass des Bußgeldbescheids verlängerte Frist.
§ 33 OWiG — Unterbrechungsgründe: Bekanntgabe Verfahrenseinleitung an Betroffenen; schriftliche Aufnahme Sachverhalt für Protokoll; Anordnung Auskunft über Betroffenen; Erlass Bußgeldbescheid; Einlegung Einspruch. Nach jeder Unterbrechung beginnt neue volle Frist.
Volltext-Verifikation: Rspr. zu § 33 OWiG (Unterbrechungswirkung) und zu standardisierten Messverfahren in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de aufrufen; nicht aus Modellwissen zitieren.
§ 55 OWiG — Anhörungsrecht Betroffener; Verletzung kann zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheids führen; Heilung möglich wenn Betroffener im Einspruchsverfahren gehört wird.
§ 67 Abs. 1 OWiG — Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe; schriftlich oder zur Niederschrift bei erlassender Behörde.
§ 24a StVG — Alkohol- und Drogenfahrt als OWi; 0,5 bis 1,09 Promille EUR 500, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; Drogen-Grenzwert nach Verordnung.
§ 25 StVG — Fahrverbot; Regelfahrverbot nach BKatV; Wegfall bei atypischem Fall und erhöhter Geldbuße.
§ 25 Abs. 2a StVG — Fahrverbotsbeginn frei wählbar bis 4 Monate nach Rechtskraft.
§ 4 Abs. 4 BKatV — Absehen vom Fahrverbot bei Verhängung höherer Geldbuße.
BGH und BVerfG-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026; offene Quellen)
Gericht
Aktenzeichen
Datum
Kernaussage
Offene Quelle
BVerfG
2 BvR 1167/20
20.6.2023
Standardisierte Geschwindigkeitsmessung; keine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten; Recht auf erweiterten Informationszugang im Einzelfall
bundesverfassungsgericht.de
BVerfG
2 BvR 1616/18
12.11.2020
Informationszugang OWi-Verfahren; Akteneinsicht in Messunterlagen
bundesverfassungsgericht.de
BVerwG
3 B 2.24
8.1.2025
KCanG ab 1.4.2024: Cannabis ist kein BtM mehr; § 14 FeV neu zu lesen
bverwg.de
Hinweis: BGH (4. Strafsenat) zu Geschwindigkeitsmessverfahren ist standardisiert anerkannt; konkrete Mess-Fehler im Einzelfall müssen substantiiert vorgetragen werden. Aktenzeichen vor Versand in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de verifizieren.
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Nr.
Prüfschritt
Norm
Konsequenz
1
Verjährung geprüft? (3 Monate ab Tatzeit)
§ 26 Abs. 3 StVG
Abgelaufen und keine Unterbrechung: Einstellung § 46 OWiG
THC-Grenzwert 3.5 ng/ml im Serum (§ 24a Abs. 1a StVG seit 22.8.2024)
11
Toleranzabzug korrekt vorgenommen?
BGHSt 39, 291; BKatV
Zu gering: Neuberechnung; ggf. anderes Tatbild
12
Bußgeld korrekt nach BKatV?
BKatV Anlage 1, 2
Fehler: unmittelbare Rüge
13
Fahrverbot: Regelfall oder Atypik?
§ 25 StVG; § 4 Abs. 4 BKatV
Härtefall: erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot
14
§ 25 Abs. 2a StVG-Aufschub genutzt?
§ 25 Abs. 2a StVG
Bis 4 Monate nach Rechtskraft; Ferienzeit wählen
15
FAER-Punkte korrekt? Tilgungsfristen?
§ 29 StVG
2,5 Jahre Tilgung bei 1-2 Punkten
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Mandant will Bussgeldbescheid pruefen lassen
Formelle und materielle Pruefung; Schriftsatz unten
Variante A — Bescheid ohne Messfehler Akzeptanz guenstiger
Keine weiteren Massnahmen; Zahlung empfehlen
Variante B — Fahrverbot mit Haertefall Elternzeit Fernpendler
Einspruch nur wegen Fahrverbot; Geldbusse akzeptieren
Variante C — Standardisiertes Messverfahren fehlerhafte Geeichung
Einspruch mit technischer Ruege; Akte anfordern
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Einspruch mit Akteneinsicht und Rohmessdaten-Antrag
An die [Bußgeldstelle]
[Adresse]
Aktenzeichen: [Az]
EINSPRUCH § 67 OWiG
In der Bußgeldsache gegen
[Name, Adresse, geb. Datum]
namens und in Vollmacht des Betroffenen lege ich gegen den
Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Datum],
EINSPRUCH
ein. Eine Begründung bleibt nach Akteneinsicht vorbehalten.
ANTRÄGE
1. Akteneinsicht § 49 OWiG
Ich beantrage vollständige Akteneinsicht einschließlich:
a) Sämtlicher Rohmessdaten des Falldatensatzes und der
Falldatensätze der Messreihe (konkret: alle Einzelmessungen,
sofern vom Gerät gespeichert; vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020,
2 BvR 1616/18; BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — kein
Anspruch auf nicht gespeicherte Daten, aber Anspruch auf alle
vorhandenen Daten);
b) Eichschein des Messgeräts mit Gültigkeitsdauer zur Tatzeit;
c) Schulungsnachweis des messenden Beamten (Name, Gerätekurs);
d) Messprotokoll mit Aufstellungsort, -bedingungen und -dauer;
e) Betriebsanleitung des eingesetzten Geräts [Bezeichnung].
2. Aussetzung der Vollziehung des Fahrverbots
bis zur rechtskräftigen Entscheidung, da berufliche Härte
droht (Begründung nach Akteneinsicht).
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt]
Baustein 2 — Begründung nach Akteneinsicht: Verjährung
Begründung des Einspruchs
I. Verjährung
Die Ordnungswidrigkeit vom [Tatdatum] ist verjährt.
Gemäß § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Verjährungsfrist drei Monate
ab Tatzeit ([Tatdatum]).
Die Akte enthält folgende Unterbrechungshandlungen:
- Anhörungsbogen versandt am [Datum]
- Eingang Anhörungsbogen am [Datum] (Unterschrift des Mandanten)
- Bußgeldbescheid erlassen am [Datum]
Nach der Unterbrechung durch Absendung des Anhörungsbogens am
[Datum] begann die neue 3-Monats-Frist. Diese lief ab am [Datum +
3 Monate]. Der Bußgeldbescheid wurde am [Datum] erlassen, also
NACH Ablauf der Verjährungsfrist.
Die Ordnungswidrigkeit ist verjährt. Der Einspruch ist begründet.
Das Verfahren ist einzustellen.
Baustein 3 — Begründung Messfehler / Rohmessdaten
II. Messung nicht verwertbar
Das eingesetzte Messgerät [Bezeichnung, Gerätenummer] misst nach
dem standardisierten Verfahren (BGHSt 39, 291). Allerdings sind
folgende Fehler zu verzeichnen:
1. Eichschein abgelaufen:
Laut beigebrachtem Eichschein war das Gerät zuletzt am
[Datum] geeicht. Die Eichgültigkeitsdauer beträgt nach
§ 32 MessEV 12 Monate. Die Tatzeit [Datum] liegt nach
Ablauf der Eichgültigkeit. Das Messergebnis ist nicht
verwertbar.
2. Rohmessdaten verweigert:
Trotz konkretem Antrag vom [Datum] (Anlage K1) wurden die
Rohmessdaten des Falldatensatzes nicht vorgelegt. Nach der
Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18;
Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20) hat der Betroffene einen
Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen Messdaten und
Begleitunterlagen; jedenfalls bei konkret dargelegtem
Aufklärungsbedarf greift ein Verwertungsverbot, wenn die
Verteidigung nachvollziehbar darlegt, dass sie ohne diese
Daten die Messung nicht überprüfen kann.
(Volltext der Beschlüsse vor Versand in
bundesverfassungsgericht.de aufrufen und Randnummern
ergänzen.)
3. Sachverständigengutachten wird beantragt:
Zum Nachweis der Unverwertbarkeit der Messung beantragen
wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur
Frage, ob das eingesetzte Gerät am Tattag zuverlässige
Messergebnisse liefern konnte.
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Beweislast und Darlegungslast
Frage
Beweislast
Tatbestand, Schuld
Bußgeldstelle / Gericht
Fahreridentität
Bußgeldstelle; Halterschaft allein genügt nicht
Standardisiertes Messverfahren korrekt angewendet
Grundsatzvermutung BGHSt 39, 291; Verteidigung muss konkrete Fehler benennen
Verjährungsunterbrechung
Bußgeldstelle (Zugangsnachweise für Anhörung etc.)
Verbindlich references/zitierweise.md. Erlaubte offene Quellen: bundesverfassungsgericht.de, bundesgerichtshof.de (juris.bundesgerichtshof.de), bverwg.de, dejure.org, openjur.de, BGBl. Beck-RS und juris-Fundstellen ohne offene Quelle sind nicht zu zitieren.
Aktueller Stand Mai 2026 (verifizierte Aktenzeichen):