Installer avec Codex ou Claude Copiez ce prompt, collez-le dans Codex, Claude ou un autre assistant, puis laissez-le vérifier la page du skill et l'installer pour vous.
Une commande directe contourne le prompt de vérification. Examinez la source avant de l'exécuter.
Art des Vorfalls — Ransomware (Bildschirmsperre, Erpressungsmail), Datenleck (Exfiltration nach extern), DDoS (Nichterreichbarkeit), Insider-Threat (Mitarbeiter-Exfiltration)?
Wann wurde der Vorfall entdeckt — seit wann läuft er vermutlich (Angriffszeitpunkt vs. Entdeckungszeitpunkt)?
Welche Systeme und Datenkategorien sind betroffen — personenbezogene Daten (Kunden, Mitarbeiter, Patienten), Geschäftsgeheimnisse, Infrastruktur?
Ist Mandant KRITIS-Betreiber oder fällt unter NIS2UmsuCG (§ 28 BSIG n. F. wichtige oder besonders wichtige Einrichtung)?
Besteht eine Cyber-Versicherung — Deckungsumfang, Notfallhotline des Versicherers bekannt?
Wurden bereits Maßnahmen ergriffen — Systeme abgeschaltet (Forensik-Problem!), Passwörter geändert, Backups überprüft?
Liegt eine Erpressungsforderung vor — Betrag, Zahlungsanweisung, Frist?
Ist eine betroffene Begleitperson oder Datenschutzbeauftragter vorhanden?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Datenschutz
Art. 33 DSGVO — Meldepflicht bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: binnen 72 Stunden nach Kenntnis an zuständige Aufsichtsbehörde.
Art. 32 DSGVO — Pflicht zu technischen und organisatorischen Maßnahmen; bei Verstoß Mitursache für Haftung.
Art. 82 DSGVO — Schadensersatz Betroffener; Verantwortlicher haftet für Schäden aus Verletzung.
Bußgeldrahmen Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Verstoß gegen Art. 32: bis 10 Mio. EUR oder 2 % Jahresumsatz; Verstoß gegen Art. 33/34: bis 10 Mio. EUR oder 2 % Jahresumsatz.
NIS2 / BSIG
NIS2UmsuCG (in Kraft seit 06.12.2025) — umsetzt NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555.
§ 32 BSIG n. F. — Meldepflichten erheblicher Sicherheitsvorfälle für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen.
§ 65 BSIG n. F. — Bußgeld bis 10 Mio. EUR oder 2 % weltweiten Jahresumsatzes bei wichtigen Einrichtungen; bis 20 Mio. EUR oder 4 % bei besonders wichtigen.
Adressat: BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) über IT-Sicherheitsportal.
Strafrecht
§ 202a StGB — Ausspähen von Daten (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre).
§ 202b StGB — Abfangen von Daten.
§ 202c StGB — Vorbereiten des Ausspähens (Hacker-Tools).
§ 8a BSIG a. F. / § 30 BSIG n. F. — Sicherheitsanforderungen KRITIS.
Entscheidungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Cyber-Incident 72h DSGVO-Meldung
Incident-Response-Protokoll; Template unten
Variante A — Kein meldepflichtiger Vorfall
Interne Dokumentation ohne Meldung; Template vereinfacht
Variante B — Kritische Infrastruktur betroffen
BSI-Meldepflicht § 8b BSIG zusaetzlich zur DSGVO-Meldung
Variante C — Strafanzeige erwaegen
§ 202a ff. StGB; parallel zu Aufsichtsbehoerde informieren
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
DSGVO-Meldung Art. 33 (Vorlage)
An: [Zustaendige Datenschutz-Aufsichtsbehoerde]
Betreff: Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener
Daten gemaess Art. 33 DSGVO
Verantwortlicher: [Name, Anschrift, Datenschutzbeauftragter]
Datum/Uhrzeit Kenntnis: [...]
Meldenummer (falls Folgemeldung): [...]
A) Art der Verletzung
[Vertraulichkeitsverletzung / Integritaetsverletzung /
Verfuegbarkeitsverletzung] durch [Ransomware-Angriff / externen
Angreifer / Datenleck / Insider]
B) Betroffene Kategorien und Anzahl
Betroffene Personen: ca. [Anzahl] ([Kunden / Mitarbeiter /
Patienten])
Datenkategorien: [Name, Adresse, Kontonummer, Gesundheitsdaten,
besondere Kategorien Art. 9 DSGVO?]
C) Wahrscheinliche Folgen
[Identitaetsdiebstahl / Phishing / Reputationsschaden /
Diskriminierung]
D) Ergriffene Massnahmen
- [Netztrennung am Datum Uhrzeit]
- [Forensik beauftragt am Datum]
- [Passwortzuruecksetzung]
- [Backup-Wiederherstellung im Gange]
E) Kontakt
Datenschutzbeauftragter: [Name, Tel, E-Mail]
Hinweis: Diese Meldung erfolgt nach bestem aktuellem
Kenntnisstand. Wir behalten uns Nachreichung weiterer
Informationen gemaess Art. 33 Abs. 4 DSGVO vor.
[Unterschrift, Datum]
Forensik-Auftrag mit AVV-Klausel (Kurzform)
Auftrag zur digitalen Forensik und AVV gemaess Art. 28 DSGVO
Verantwortlicher: [Unternehmen]
Auftragsverarbeiter: [Forensik-Dienstleister]
1. Gegenstand: Sicherung und Analyse digitaler Beweismittel
im Zusammenhang mit Sicherheitsvorfall vom [Datum].
2. Weisungsgebundenheit: Dienstleister handelt ausschliesslich
nach Weisung des Verantwortlichen.
3. Vertraulichkeit: Alle im Rahmen des Auftrags erlangten
Informationen sind streng vertraulich zu behandeln.
4. Technische und organisatorische Massnahmen: Dienstleister
wendet mindestons die in Anlage 1 beschriebenen TOMs an.
5. Sub-Verarbeiter: Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.
6. Rueckgabe/Loeschung: Nach Abschluss des Auftrags werden
alle personenbezogenen Daten unverzueglich zurueckgegeben
oder geloescht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
entgegensteht.
7. Chain of Custody: Alle Beweismittel werden mit Hash-Werten
gesichert und lueckenlos protokolliert.
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast und Darlegungslast
Frage
Last
Norm
Verletzung der Meldepflicht Art. 33
Behörde; Entlastung durch Dokumentation des Verantwortlichen
Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht)
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Entlastung Verantwortlicher
Verantwortlicher: Nachweis angemessener TOMs
Art. 82 Abs. 3 DSGVO
Straftat § 202a StGB
Staatsanwaltschaft
StPO
Versicherungsschutz
Versicherungsnehmer
AVB Cyber-Police
Fristen und Verjährung
Pflicht
Frist
Norm
DSGVO-Meldung Aufsichtsbehörde
72 Stunden ab Kenntnis
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Betroffenen-Benachrichtigung
Unverzüglich (kein Zahlenwert)
Art. 34 Abs. 1 DSGVO
NIS2-Frühwarnung (Verdacht)
24 Stunden ab Kenntnis
§ 32 Abs. 1 BSIG n. F.
NIS2-Vorfallsmeldung
72 Stunden ab Kenntnis
§ 32 Abs. 2 BSIG n. F.
NIS2-Abschlussbericht
1 Monat ab Vorfallsmeldung
§ 32 Abs. 3 BSIG n. F.
Versicherer-Anzeige
Vertraglich 24–48 Stunden
AVB Cyber
DSGVO-Schadensersatz Verjährung
3 Jahre § 195 BGB ab Kenntnis
§§ 195, 199 BGB
Strafanzeige § 202a StGB
Keine Frist; Strafverfolgungsverjährung 5 Jahre
§ 78 StGB
Typische Gegenargumente und Reaktion
Einwand
Reaktion
Keine Datenpanne — nur Systemausfall
Verfügbarkeitsverletzung ist Datenpanne wenn personenbezogene Daten betroffen; Art. 4 Nr. 12 DSGVO prüfen
fachanwalt-it-recht-saas-vertrag-verhandlung — AVV-Prüfung bei Cloud-Diensten
fachanwalt-strafrecht-zeugenbeistand — bei Mitarbeiterbefragungen im Unternehmen
datenschutzrecht-datenpanne-meldung — für behördliches Verfahren
Quellen
DSGVO Art. 28, 32–34, 82, 83
NIS2UmsuCG in Kraft seit 06.12.2025; §§ 32, 65 BSIG n. F.
StGB §§ 202a–202d, 261, 263a, 269, 303a, 303b
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
BSI IT-Grundschutz-Kompendium
BSI-Lageberichte Cybersicherheit
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Faktische Updates (Stand 05/2026)
NIS-2-UmsuCG (Umsetzungsgesetz): Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstaerkungsgesetz setzt die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 in deutsches Recht um. Stand des Inkrafttretens (urspruenglich Frist 17.10.2024, verzoegert in Deutschland) ueber bgbl.de / BMI live pruefen. Bei Verzoegerung: ggf. Direktwirkung der Richtlinie gegenueber dem Staat (vertikale Direktwirkung), nicht gegenueber Privaten.
§ 32 BSIG n. F. — Meldefristen: Drei-Stufen-Meldung: 24 h Fruehwarnung (early warning), 72 h vollstaendige Vorfallsmeldung (incident notification), 1 Monat Abschlussbericht (final report). Quelle: bsi.bund.de, BSIG (BGBl 2025).
NIS-2-Adressatenkreis: Wesentliche (essential) und wichtige (important) Einrichtungen nach Anhang I und II der Richtlinie. Size-cap-Rule (mittlere/grosse Unternehmen) plus sektorale Ausnahmen. Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungs-Management, Oeffentliche Verwaltung, Raumfahrt; wichtig: Post/Kurier, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Industrie, Anbieter digitaler Dienste, Forschung.
CRA — Cyber Resilience Act: VO (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act) ergaenzt mit Produktsicherheits-Anforderungen fuer Produkte mit digitalen Elementen. Hauptpflichten gestaffelt ab 2026/2027. Vor Beratung Stand pruefen ueber eur-lex.europa.eu.
DORA — Digital Operational Resilience Act: VO (EU) 2022/2554 (DORA) ist seit 17.01.2025 anwendbar fuer Finanzunternehmen; Cyber-Vorfallsmeldungen an BaFin nach ITSV-DORA bei Schnittstelle zu DSGVO-Meldung beachten.
Art. 82 DSGVO — Schadensersatz: EuGH-Linie zum immateriellen Schadensersatz bei Datenpannen (Kontrollverlust kann genuegen, aber keine Pauschalierung). Konkrete Aktenzeichen live ueber curia.europa.eu pruefen.
OFAC-Sanktionen / EU-Sanktionen bei Loesegeld: Bei Loesegeld-Zahlung an sanktionierte Tätergruppen drohen Verstoesse gegen EU-Verordnungen (z.B. VO 269/2014 Russland, VO 833/2014) sowie US-OFAC-Sanktionen. Vor jeder Zahlung Sanktionsliste pruefen. Quellen: sanctionsmap.eu, ofac.treasury.gov.