Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an. Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis eingeht und ein vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll.
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untersuchung-eroeffnen
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Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht)
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Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an. Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis eingeht und ein vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll.
Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die strukturierte
Sachverhaltserfassung durch, generiert die auf den Untersuchungstyp
zugeschnittene Quellencheckliste und legt das persistente
Untersuchungsprotokoll an.
Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis vorliegt und ein strukturierter,
vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll.
Eingaben
Kurzbeschreibung des Vorwurfs oder der Besorgnis (kann nach Sachverhaltserfassung
verfeinert werden)
Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (Beeinflusst Schutzstatus der Unterlagen)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften:
§ 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von
Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Erforderlichkeit
und Verhältnismäßigkeit als Voraussetzung; Protokolldaten sind
Beschäftigtendaten
§§ 34, 36, 37 HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz — Vertraulichkeit der
Identität der hinweisgebenden Person; Verbot von Repressalien; interne
Meldestelle; Dokumentationspflichten
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen
Überwachungseinrichtungen — vor Kommunikationsauswertungen klären
§ 82 Abs. 2 BetrVG: Recht des Arbeitnehmers, ein Betriebsratsmitglied
zu Besprechungen über Beschwerden hinzuzuziehen
§§ 84, 85 BetrVG: Beschwerderecht des Arbeitnehmers; Behandlung durch
den Betriebsrat
§ 626 Abs. 2 BGB: Zwei-Wochen-Frist — Dokumentation des ersten
Kenntniszeitpunkts ab Eröffnung kritisch
§§ 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — bei AGG-relevantem Sachverhalt
strukturierte Untersuchung als Enthaftungsvoraussetzung
Leitentscheidungen:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Verdachtskündigung — umfassende Sachaufklärung vor Kündigung zwingend;
Untersuchungspflicht des Arbeitgebers; Dokumentationsanforderungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB — Fristbeginn erst
nach ausreichender Sachaufklärung; Pflicht, Ermittlungen zügig zu führen;
mutwillige Verzögerung kann Verwirkung begründen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Inhaltliche Anforderungen an die Anhörung der beschuldigten Person vor
Verdachtskündigung; Frage und Antwortrecht; Protokollierungspflicht
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.
§ 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen.
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck,
Eskalationstabelle, etwaige Untersuchungsprotokolle.
Schritt 2 — Bestehende Sache prüfen
Falls bereits ein Untersuchungsordner mit demselben Slug existiert: Warnung
ausgeben, bevor überschrieben wird.
Schritt 3 — Referenz-Skill laden
Lade die Referenz-Skill interne-untersuchung und führe Modus 1
(Neue Untersuchung eröffnen) aus.
Vertraulichkeits-Vorabprüfung:
Vor der Eröffnung: Ist diese Untersuchung anwaltsgeleitet? Wenn ja —
erhöhter Schutz der Arbeitsergebnisse. Wenn nein — Schutzstatus und
Weitergabe der Unterlagen vorab klären. Unterlagen mit fehlerhaftem
Schutzstatus können in einem etwaigen Verfahren problematisch werden.
Alle Schritte aus Modus 1 der Referenz-Skill vollständig ausführen:
Sachverhaltserfassung in einem Block, Quellencheckliste je nach Untersuchungstyp
generieren und dem Anwalt vorlegen, Protokolldateien anlegen.
§ 82 Abs. 2 BetrVG-Hinweis:
Wenn ein Arbeitnehmer zu Gesprächen geladen wird, die seine Beschwerde
oder seine Stellung im Untersuchungsverfahren berühren: Hinweisen, dass
er nach § 82 Abs. 2 BetrVG das Recht hat, ein Betriebsratsmitglied
hinzuzuziehen. Dies protokollieren.
Schritt 5 — Erstes Protokolldatum sichern
Datum und Uhrzeit der Eröffnung im Protokoll festhalten. Dies ist bei
einer eventuellen Verdachtskündigung der Ausgangszeitpunkt für die
Fristberechnung nach § 626 Abs. 2 BGB (Frist beginnt mit sicherer
Kenntnis, nicht mit bloßem Verdacht — aber Aufklärung ist zügig
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
Vertraulichkeitsprüfung, dann strukturierte Sachverhaltserfassungs-Abfrage
in einem Block, dann Quellencheckliste zur Bestätigung durch den Anwalt,
dann Bestätigung der angelegten Protokolldateien:
/arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen
Belästigungsbeschwerde gegen Abteilungsleiter in der Hamburger Niederlassung.
/arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen
(Skill fragt nach Details)
Beispiel-Ausgabe nach Sachverhaltserfassung (Betriebsrat-Flag):
Hinweis: Die beschuldigte Person ist Betriebsratsmitglied. Kündigung
erfordert Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 BetrVG) oder gerichtliche
Ersetzung. Dies ändert den weiteren Verfahrensablauf wesentlich —
Protokoll anpassen und externen Arbeitsrechtler einbinden.
Risiken und typische Fehler
Anwaltsleitung unklar: Ohne klare Anwaltsleitung ist der Schutzstatus
der Untersuchungsunterlagen fraglich. Vor Anlegen der ersten Datei klären.
§ 626 Abs. 2 BGB-Uhr läuft: Die Frist beginnt bei sicherer Kenntnis.
Mutwillige Verzögerung der Untersuchung kann dazu führen, dass die
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 82 Abs. 2 BetrVG versäumt: Wenn dem Arbeitnehmer das Recht auf
Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds nicht mitgeteilt wird, kann
dies das Verfahren belasten.
HinSchG-Vertraulichkeit: Bei Hinweisgebersachen ist die Identität der
hinweisgebenden Person streng vertraulich zu halten (§ 8 Abs. 1 HinSchG).
Protokolleinträge so gestalten, dass die Identität nicht für Unbefugte
erkennbar ist.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.
Detaillierte Sachverhaltserfassung, Quellenchecklisten-Vorlagen und
Protokolldateiformate befinden sich in der Referenz-Skill
interne-untersuchung — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Ergänzende Rechtsprechung (v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage — vor der Eröffnung klären
Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (→ legal privilege, Schutzstatus klären)
Handelt es sich um einen HinSchG-Sachverhalt? (→ § 8 HinSchG Vertraulichkeit)
Liegt ein Betriebsratsmitglied als Beschuldigte/r vor? (→ § 103 BetrVG beachten)