Entwirft den vertraulichen Untersuchungsvermerk aus dem Untersuchungsprotokoll oder aktualisiert einen bestehenden Entwurf, wenn neue Daten hinzugekommen sind. Lädt, wenn eine Untersuchung weit genug fortgeschritten ist für den ersten Entwurf oder wenn neue Erkenntnisse einen bestehenden Entwurf veraltet haben.
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Entwirft den vertraulichen Untersuchungsvermerk aus dem Untersuchungsprotokoll oder aktualisiert einen bestehenden Entwurf, wenn neue Daten hinzugekommen sind. Lädt, wenn eine Untersuchung weit genug fortgeschritten ist für den ersten Entwurf oder wenn neue Erkenntnisse einen bestehenden Entwurf veraltet haben.
Erstellt den ersten Entwurf des vertraulichen Untersuchungsvermerks aus dem
Untersuchungsprotokoll oder aktualisiert einen bestehenden Entwurf, wenn
seit dem letzten Stand neue Protokolleinträge hinzugekommen sind.
Lädt, wenn eine Untersuchung einen ausreichenden Erkenntnisstand für die
erste Verschriftlichung erreicht hat oder wenn neue Erkenntnisse den
vorhandenen Entwurf überarbeiten.
Eingaben
Bezeichnung der Untersuchungssache
Bei Aktualisierung: Hinweise, welche Teile überarbeitet werden sollen
(vollständige Überarbeitung oder nur betroffene Abschnitte)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften:
§ 626 BGB: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund; Zwei-Wochen-Frist
des § 626 Abs. 2 BGB — der Vermerk dokumentiert den Zeitpunkt der
gesicherten Kenntnis als Fristbeginn
§§ 1, 2 KSchG: Allgemeiner Kündigungsschutz — Vermerk als Grundlage für
verhaltens- oder personenbedingte Kündigung; Sozialauswahl dokumentieren
§ 102 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung — Vermerk
liefert die Tatsachengrundlage für die BR-Anhörung
§ 26 BDSG: Beschäftigtendatenschutz; Verhältnismäßigkeit der Datenerhebung
und -verarbeitung — Vermerk muss belegen, dass die Untersuchung verhältnismäßig
war
§ 22 AGG: Beweislastverteilung bei Diskriminierungsvorwürfen — bei
AGG-relevantem Sachverhalt dokumentiert der Vermerk, warum keine unzulässige
Benachteiligung vorliegt
Leitentscheidungen:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Verdachtskündigung — dringender Tatverdacht auf Basis objektiver Umstände;
umfassende Sachaufklärung vor der Kündigung; vorherige Anhörung des
Arbeitnehmers als zwingend; inhaltliche Mindestanforderungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Inhaltliche Anforderungen an die Anhörung vor Verdachtskündigung; Folgen
fehlerhafter oder unvollständiger Anhörung; Heilungsmöglichkeiten
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Anforderungen an den Tatsachennachweis bei Tatkündigung —
Überzeugungsmaßstab im Gegensatz zur Verdachtskündigung; Anforderungen
an Aufklärung und Dokumentation
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
§ 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen.
§ 102 BetrVG: Betriebsratsanhörung nach Gesetz und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen; keine Kommentarzitate aus Modellwissen.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Verhaltensbedingte Kündigung — Pflichtverletzung, Interessenabwägung,
Dokumentationsstandards
Ablauf
Schritt 1 — Referenz-Skill laden
Lade die Referenz-Skill interne-untersuchung und führe Modus 4
(Vermerk entwerfen oder aktualisieren) aus.
Anhörung der beschuldigten Person dokumentiert (Pflichtvoraussetzung
für Verdachtskündigung nach § 626 BGB)
§ 102 BetrVG-Hinweis: Der Vermerk stellt die Tatsachengrundlage für eine
etwaige BR-Anhörung bereit. Enthält der Vermerk keine vollständige
Sachverhaltsdarstellung, kann eine auf dieser Basis erteilte BR-Anhörung
fehlerhaft sein und die Kündigung unwirksam machen.
Schritt 3 — Warnen bei hochprioritären offenen Punkten
Falls hochprioritäre Quellen auf der Checkliste noch offen sind:
explizit benennen, aber nicht blockieren. Anwalt entscheidet, ob der
Entwurf trotzdem erstellt werden soll (z. B. wegen § 626 Abs. 2 BGB-Frist).
Schritt 4 — Aktualisierung eines bestehenden Entwurfs
Was sich seit dem letzten Entwurf geändert hat, vor der Überarbeitung melden:
Seit dem letzten Vermerksentwurf ([Datum]) wurden dem Protokoll hinzugefügt:
[N] neue Einträge
Neue Untersuchungsfragen: [ja/nein]
Neue Widersprüche: [ja/nein]
Geschlossene Beweislücken: [ja/nein]
Betroffene Abschnitte:
Sachverhaltliche Feststellungen: [welche Fragen betroffen]
Glaubwürdigkeitsbewertung: [neue glaubwürdigkeitsrelevante Einträge]
Ergebnisse: [Befunde, die revidiert werden sollten]
Anlage A (Chronologie): [N] neue Einträge
Fragen: "Soll der gesamte Vermerk überarbeitet werden oder nur die
betroffenen Abschnitte?"
Geänderte Abschnitte mit [AKTUALISIERT: Datum] markieren bis zur
anwaltlichen Freigabe.
Schritt 5 — Alle Ausgaben
Alle Ausgaben dieser Skill tragen den Kopfzeilen-Vermerk:
VERTRAULICH — INTERNE UNTERSUCHUNG — NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG
Ausgabeformat
Vorbedingungswarnung (falls zutreffend), dann vollständiger Vermerksentwurf
(Struktur: Zusammenfassung, Hintergrund/Umfang, Methodik, Sachverhaltliche
Feststellungen, Glaubwürdigkeitsbewertung, Einschlägige Regelungen,
Ergebnisse, Empfehlungen, Anlagen A und B).
Bei Aktualisierung: Änderungsbericht zuerst, dann überarbeiteter Vermerk.
Beispiel
/arbeitsrecht:untersuchungs-memo Sache-Mueller
/arbeitsrecht:untersuchungs-memo Sache-Mueller
(aktualisiert bestehenden Entwurf, wenn einer vorhanden ist)
Beispiel-Ausgabe bei erster Erstellung mit fehlendem Hochprioritäts-Punkt:
Warnung: Quellencheckliste: Punkt 2 (Anhörung Beschuldigte/r) ist noch
offen und als hochprioritär markiert. Bei einer Verdachtskündigung nach
§ 626 BGB ist die vorherige Anhörung der beschuldigten Person zwingende
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Entwurf trotzdem erstellen? (Antwort: ja/nein)
Risiken und typische Fehler
Anhörung fehlt: Ohne vorherige Anhörung der beschuldigten Person vor
Aussprechen einer Verdachtskündigung ist die Kündigung in der Regel
unwirksam. Anhörungsdokumentation gehört zwingend in den Vermerk.
§ 626 Abs. 2 BGB-Frist versäumt: Vermerk muss Kenntnisdatum klar
dokumentieren. Spätere Unklarheit über den Fristbeginn kann zur
Unwirksamkeit der Kündigung führen.
BR-Anhörung auf unvollständigem Vermerk: Eine BR-Anhörung, die nur
Teile des Sachverhalts wiedergibt, ist fehlerhaft (Theorie der subjektiven
Determinierung — BAG, ständige Rspr.).
Glaubwürdigkeit nicht bewertet: Wenn Ergebnis von der Frage abhängt,
welcher Schilderung zu glauben ist, muss eine eigenständige
Glaubwürdigkeitsbewertung im Vermerk stehen. Fehlende Bewertung schwächt
die Entscheidungsgrundlage.
AGG-Benachteiligung nicht ausgeschlossen: Bei Untersuchungen mit
AGG-Relevanz (z. B. Kündigung eines Arbeitnehmers, der kurz zuvor eine
Beschwerde erhoben hat) muss der Vermerk belegen, dass die Maßnahme
nicht auf einem geschützten Merkmal beruht.
Quellenpflicht
Jede Ausgabe zum Verdachtskündigungsverfahren zitiert:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen.
Detaillierte Vermerkstruktur, Glaubwürdigkeitsbewertungsrahmen und
Aktualisierungsregeln befinden sich in der Referenz-Skill
interne-untersuchung — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Ergänzende Rechtsprechung (v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage — vor dem Vermerk klären
Wie weit ist die Untersuchung fortgeschritten? (Alle Hauptzeugen befragt? Schlüsseldokumente gesichtet?)
Wurde die beschuldigte Person angehört? (→ Pflichtvoraussetzung Verdachtskündigung)
Ist ein Betriebsrat zu informieren? (§ 102 BetrVG als nächster Schritt nach Vermerk)
Dient der Vermerk als Grundlage für eine fristlose Kündigung? → § 626 Abs. 2 BGB-Frist läuft!