Rechteinhaber findet urheberrechtsverletzende Inhalte online oder erhielt selbst eine Meldung als Hostprovider. Notice-and-Take-Down §§ 7 ff. TMG/DDG DSA Art. 16. Prüfraster: Meldung an Hostprovider Stoererhaftung DSA Meldeformular Gegendarstellung. Output: Meldungs-Entwurf oder Gegendarstellungs-Schriftsatz. Abgrenzung zu abmahnung-urheberrecht (klassische Abmahnung) und verletzungs-triage.
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Rechteinhaber findet urheberrechtsverletzende Inhalte online oder erhielt selbst eine Meldung als Hostprovider. Notice-and-Take-Down §§ 7 ff. TMG/DDG DSA Art. 16. Prüfraster: Meldung an Hostprovider Stoererhaftung DSA Meldeformular Gegendarstellung. Output: Meldungs-Entwurf oder Gegendarstellungs-Schriftsatz. Abgrenzung zu abmahnung-urheberrecht (klassische Abmahnung) und verletzungs-triage.
--gegenvorstellung — Gegenvorstellung an die Plattform nach eigenem gutem Glauben formulieren
Kein Modus sendet automatisch. Die Skill entwirft; der Rechtsanwalt prüft und versendet.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Eingaben
Befehlsargument:
--senden + Kontext oder Pfad zur Meldungsunterlage
--reagieren + Pfad zur oder eingefügte eingegangene Meldung
--gegenvorstellung + Kontext
(kein Argument) → fragen: "Sollen wir eine Meldung senden, auf eine eingegangene reagieren oder eine Gegenvorstellung formulieren?"
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
Haftung des Hostproviders / Vermittlerdienstleister:
§ 7 Abs. 1 DDG / § 7 Abs. 1 TMG (§ 10 TMG a.F.) — Kein Hostprovider ist verpflichtet, gespeicherte Inhalte zu überwachen; erst nach Kenntnis von konkreter Rechtsverletzung entsteht Handlungspflicht (Reaktionspflicht nach BGH-Rspr.)
§ 10 DDG / § 10 TMG — Haftungsprivileg für Hostprovider: Haftung erst bei Kenntnis und Nichtentfernen nach Hinweis (Notice-and-Take-Down-Mechanismus)
Art. 16 DSA (Digital Services Act, EU 2022/2065) — Meldeverfahren für Plattformen mit mehr als 45 Mio. monatlichen Nutzern in der EU; einheitliches Meldeformular-Format; Reaktionspflicht; Beschwerdemechanismus
Art. 17 DSA — Begründungspflicht der Plattform bei Inhaltsmoderation; Gegenvorstellungsrecht
§ 97 UrhG — Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung; Grundlage für Abmahnung
Störerhaftung:
Störerhaftung: Wer willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung eines Dritten beiträgt, haftet als Störer auf Unterlassung (nicht Schadensersatz). Prüfungspflichten müssen zumutbar sein.
§ 8 DDG — Durchleitungsdienstleister: kein Haftungsprivileg-Verlust bei bloßer Durchleitung; keine Überwachungspflicht
NetzDG / weitere:
— Plattformpflichten bei Hassrede und sonstigen strafbaren Inhalten; spezialgesetzliche Entfernungspflicht unabhängig vom allgemeinen Notice-and-Take-Down
§§ 1–3 NetzDG
Leitentscheidungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Ablauf
Modus --senden: Meldung an Hostprovider / Plattform
Schritt 1: Geschütztes Werk identifizieren
Um eine Meldung zu formulieren, werden folgende Angaben benötigt:
Bezeichnung / Beschreibung des Werkes — was ist es (Software, Bild, Text, Video, Audio)?
Rechtsinhaber — wem gehören die Rechte? Eigentümer, ausschließlicher Nutzungsrechtinhaber, oder Auftraggeber nach § 69b UrhG (Arbeitnehmer-Softwarewerk)?
Nachweis der Rechtsinhaberschaft — Urheberschaft, Lizenz, Auftrag
Frühere Lizenzen — wurde die beanstandete Nutzung jemals gestattet (Vertrag, Creative-Commons-Lizenz, stillschweigende Erlaubnis)?
Rechtsinhaberschaft und Verfügungsberechtigung sind die ersten Punkte, die ein Hostprovider und ein Gericht prüfen.
Schritt 2: Verletzungsmaterial und Fundort identifizieren
Plattform / Diensteanbieter — YouTube, Instagram, GitHub, Amazon, ein Webhoster etc.
URL(s) — konkrete, direkte Links zum beanstandeten Inhalt
Beschreibung — was ist die Verletzung (identische Kopie, wesentlich ähnlich, abgeleitetes Werk ohne Lizenz)?
Beweissicherung — Screenshot mit sichtbarer URL und Zeitstempel; ggf. Web-Archivierung (archive.org)
§ 97 UrhG und das Notice-and-Take-Down-System verlangen hinreichend genaue Bezeichnung, damit der Diensteanbieter den Inhalt auffinden und beurteilen kann.
Vor der Meldung sind Urheberrechtsschranken zu prüfen. Eine Meldung auf schrankengemäße Nutzungen schädigt den Diensteanbieter und kann Schadensersatzansprüche (§ 826 BGB, § 97a Abs. 4 UrhG analog) auslösen.
Prüfen nach §§ 44a ff. UrhG:
§ 51 UrhG — Zitat: Kritik, Rezension, wissenschaftliche Auseinandersetzung — legitim, wenn Zitatzweck erkennbar und Umfang verhältnismäßig
§ 49 UrhG — Presseprivileg: Übernahme von Tagesaktualitäten; eng begrenzt
§ 24 UrhG — Freie Benutzung (aufgehoben): Seit 7.6.2021 durch Unionsrecht ersetzt; Parodie, Karikatur, Pastiche jetzt über § 51a UrhG
Wenn Schrankennutzung wahrscheinlich oder zweifelhaft: Entwurf stoppen, an Rechtsanwalt verweisen. Eine Meldung auf geschützte Meinungsäußerungen ist das genaue Szenario, das zu einer Gegenreaktion berechtigt.
Schritt 4: Guter Glaube und Vertretungsberechtigung
Ist der Nutzer der Rechtsinhaber oder von ihm bevollmächtigt?
Wurde die Nutzung direkt geprüft (nicht nur aus zweiter Hand)?
Wurden bestehende Lizenzen und Gestattungen überprüft?
Wenn ja auf alle Punkte: Guter Glaube ist begründbar.
Schritt 5: Meldung formulieren
Erforderliche Elemente (nach BGH-Rspr. und DSA Art. 16):
Identifikation der Rechtsinhaberin — Name, Adresse, E-Mail; Bevollmächtigter falls zutreffend
Bezeichnung des geschützten Werkes — Titel, Typ, ggf. Registrierungsnummer (Urheberrecht entsteht formfrei nach § 7 UrhG; Registrierung ist kein Anspruchsvoraussetzung)
Genaue Fundort-URL(s) des beanstandeten Inhalts
Beschreibung der Verletzung — worin konkret die Verletzung besteht
Erklärung guten Glaubens — keine Berechtigung der Nutzung durch Inhaber, seinen Bevollmächtigten oder das Gesetz
Genauigkeitserklärung — Angaben sind nach bestem Wissen zutreffend
Bitte um Entfernung
DSA Art. 16 Plattformen: Meldung über das behördlich bereitgestellte Formular oder den plattformeigenen Meldepfad einreichen. Plattform ist zur Bestätigung und Begründung verpflichtet (Art. 17 DSA).
Schritt 6: Warnhinweis vor Versand
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ VOR DEM VERSAND DIESER MELDUNG │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ Eine Notice-and-Take-Down-Meldung hat unmittelbare │
│ rechtliche Wirkung. Unberechtigt eingereichte Meldungen │
│ können Schadensersatzansprüche des Diensteanbieters │
│ oder des betroffenen Nutzers auslösen (§§ 823, 826 BGB; │
│ Art. 17 Abs. 8 DSA für Missbrauch des Meldeverfahrens). │
│ │
│ Vor dem Versand bestätigen: │
│ │
│ 1. Sie sind Rechtsinhaber oder bevollmächtigt. │
│ 2. Die beanstandete Nutzung ist nicht gestattet — │
│ Lizenzen, Schranken und Gestattungen wurden │
│ geprüft. │
│ 3. Schranken (§§ 44a ff. UrhG, insb. Zitat § 51, │
│ Parodie § 51a) sind nicht einschlägig. │
│ 4. Die versendende Person hat Genehmigung gemäß │
│ Mandatsprofil. │
│ │
│ Genehmigung gemäß Mandatsprofil: [Genehmigende Person] │
│ │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘
Modus --reagieren: Eingegangene Meldung triagieren
Der eigene Inhalt wurde von einer Plattform entfernt oder ein Diensteanbieter hat eine Meldung übermittelt.
Hat die Meldung formelle Mängel? Fehlende Elemente, fehlende Genehmigungserklärung, unklare Rechtsinhaberschaft? Mangelhafte Meldungen sind keine ordnungsgemäßen Meldungen; die Plattform darf trotzdem handeln — aber das Durchsetzungsrisiko des Absenders steigt.
Hat die Plattform ordnungsgemäß reagiert? Wurde uns nach Art. 17 DSA eine Begründung übermittelt?
Absender-Glaubwürdigkeit: Wiederholte Meldungen auf vergleichbare Inhalte? Erkennbares Muster von Overblocking?
Schritt 3: Vier Optionen präsentieren
A — Entfernung akzeptieren
Wenn: Meldung berechtigt oder Aufwand des Widerspruchs unverhältnismäßig
Abwägung: Inhalt bleibt offline; SEO-Effekt; Sperren-Konto-Risiko bei Plattformen mit Wiederholungssystem
Nächster Schritt: Vorgang dokumentieren; keine Gegenvorstellungs-Frist versäumen
B — Gegenvorstellung einlegen
Wenn: guter Glaube, dass Inhalt rechtmäßig war — Lizenz, Schranke, fehlendes Eigentumsrecht des Absenders
Abwägung: Inhalt bleibt gesperrt bis Plattform entscheidet; bei DSA: Beschwerdemechanismus (Art. 20) und außergerichtliche Beilegung (Art. 21) verfügbar; Eskalationsrisiko
Wenn: Spielraum für einvernehmliche Lösung (Lizenzierung, Namensnennung, Teilentfernung)
Abwägung: Inhalt bleibt gesperrt während der Gespräche; Vertraulichkeit von Verhandlungen beachten (§ 278 ZPO-Analogie)
Nächster Schritt: Anschreiben an Absender; Gegenvorstellung bis Einigung zurückstellen
D — Ignorieren / auf anderem Weg verfolgen
Wenn: Schaden gering, kein Interesse an Gerichtsstand-Einräumung, Absender separat adressieren
Abwägung: Inhalt bleibt gesperrt; § 97 UrhG kann ggf. beim Absender selbst geltend gemacht werden bei unberechtigter Meldung
Empfehlung mit zwei Sätzen Begründung.
Schritt 4: Triagierungsvermerk schreiben
[ARBEITSERGEBNIS-KOPFZEILE]
# Eingegangene Meldung — Triagierung**Kurzzeichen:** [kurzzeichen]
**Eingegangen:** [JJJJ-MM-TT]
**Plattform:** [Name]
## Die Meldung**Absender:** [Entität, Unterzeichner, Anwaltsbüro falls vorhanden]
**Beanstandetes Werk:** [Titel, Beschreibung]
**Unser Inhalt:** [URLs / Identifikatoren]
**Datum der Entfernung:** [JJJJ-MM-TT]
**Formelle Vollständigkeit der Meldung:** [ja / nein — fehlende Elemente auflisten]
## Bewertung**Lizenz / Genehmigungscheck:** [Ergebnis]
**Schrankenprüfung (§§ 51, 51a, 60a ff. UrhG):** [Ergebnis — jede Schranke + Schluss; `[SME VERIFIZIEREN]`]
**Formelle Mängel der Meldung:** [Liste oder keine]
**DSA-Begründung durch Plattform:** [erhalten / nicht erhalten]
**Absender-Glaubwürdigkeit:** [Einschätzung]
## Optionen### A. Entfernung akzeptieren### B. Gegenvorstellung### C. Absender kontaktieren### D. Ignorieren**Empfehlung:** [A/B/C/D] — [zwei Sätze] — `[SME VERIFIZIEREN: Anwalt bestätigt vor Ausführung]`## Fristen-**Beschwerdefrist DSA Art. 20:** 6 Monate nach Entscheidung der Plattform
-**Außergerichtliche Beilegung DSA Art. 21:** Verfügbar bei nicht-gütlicher Einigung
-**Vertragliche Fristen mit Plattform:** [prüfen]
## Sofortmaßnahmen- [ ] Beweissicherung des beanstandeten Inhalts durchgeführt — [ja/nein]
- [ ] Geschäftliche Auswirkung bewertet — [ja/nein]
- [ ] Mandat im Verlaufsprotokoll erfasst — [ja/nein/TBD]
- [ ] Rechtsanwalt beauftragt — [wer]
Modus --gegenvorstellung: Gegenvorstellung an Plattform
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Inhalt wurde aufgrund einer Meldung (nicht aufgrund von AGB-Verstoß) entfernt
Es besteht guter Glaube, dass die Entfernung unberechtigt war (Lizenz, Schranke, fehlende Rechtsinhaberschaft des Absenders)
Entscheidung wurde bewusst getroffen — nicht reaktiv
Schritt 2: Gegenvorstellung formulieren
Erforderliche Elemente:
Identifikation des betroffenen Inhalts — URL des entfernten Inhalts
Erklärung des guten Glaubens — Inhalt war rechtmäßig, weil: [Lizenz / Schranke / fehlendes Recht des Absenders]
Begründung — konkrete Darlegung
Antrag auf Wiederherstellung
Kontaktdaten
Bei DSA-Plattformen: Beschwerdemechanismus nach Art. 20 DSA nutzen; ggf. außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA.
Schritt 3: Warnhinweis vor Versand
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ VOR DEM VERSAND DIESER GEGENVORSTELLUNG │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ Eine Gegenvorstellung bestreitet die Berechtigung │
│ der ursprünglichen Meldung und kann den Absender zu │
│ rechtlichen Schritten veranlassen. │
│ │
│ • Bei Eskalation durch den Absender: Klage auf │
│ Unterlassung oder Schadensersatz nach § 97 UrhG │
│ möglich. │
│ │
│ • DSA Art. 20: Beschwerde bei Plattform möglich. │
│ Art. 21: Außergerichtliche Streitbeilegung verfügbar. │
│ │
│ Vor dem Versand bestätigen: │
│ 1. Guter Glaube besteht — Lizenz, Schranke oder │
│ fehlendes Recht des Absenders ist konkret │
│ benennbar. │
│ 2. Anwalt hat diese Gegenvorstellung vor dem │
│ Versand geprüft. │
│ 3. Genehmigung gemäß Mandatsprofil liegt vor. │
│ │
│ Genehmigung gemäß Mandatsprofil: [Genehmigende Person] │
│ │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘
Ausgabeformat
--senden: Meldungsentwurf (Klartext, zum Einreichen über plattformeigenen Meldepfad oder per E-Mail an Diensteanbieter). Im Chat zur Überprüfung zeigen, bevor auf Disk gespeichert.
--reagieren: Triagierungsvermerk mit Arbeitsergebnis-Kopfzeile; privilegiert und vertraulich.
--gegenvorstellung: Gegenvorstellungsentwurf (Klartext). Im Chat zur Überprüfung zeigen.
Abschlusssatz (in-Chat-Vorschau): "Dies ist ein Entwurf zur anwaltlichen Prüfung, kein versandfertiges Schreiben. Ein Rechtsanwalt prüft, bearbeitet und übernimmt fachliche Verantwortung vor dem Versand."
Beispiel
Eingabe:/gewerblicher-rechtsschutz:takedown-anweisung --senden — Fotograf meldet unerlaubte Nutzung seines Fotos auf einer Nachrichtenwebsite.
Auszug Meldungsentwurf:
An: [Name Diensteanbieter / Hostprovider]
Betreff: Meldung einer Urheberrechtsverletzung nach § 7 Abs. 2 DDG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Rechtsinhaber / bevollmächtigte Vertreterin für folgendes urheberrechtlich geschütztes Werk:
Fotografie "[Bildtitel]", aufgenommen am [Datum], Urheber [Name] (§ 7 UrhG).
Dieses Werk wird auf Ihrer Plattform ohne Genehmigung genutzt unter:
[URL]
Die Nutzung ist weder durch mich noch durch Dritte gestattet. Schranken nach §§ 44a ff. UrhG greifen nach Prüfung nicht ein. Ich bitte um unverzügliche Entfernung des genannten Inhalts.
Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass die vorstehenden Angaben zutreffend sind und ich berechtigt bin, im Namen des Rechtsinhabers zu handeln.
[Kontaktdaten / Unterschrift]
Risiken und typische Fehler
Schrankenprüfung versäumen: Meldungen auf zitiergeschützte Kritik, Parodien oder Unterrichtsmaterial sind unzulässig und können Gegenansprüche auslösen.
Unklare Rechtsinhaberschaft: Meldung ohne Nachweis der Berechtigung scheitert beim Hostprovider und erzeugt Haftungsrisiken.
DSA-Pflichten übersehen: Große Plattformen (Very Large Online Platforms nach Art. 33 DSA) sind zu förmlichen Reaktionen und Begründungen verpflichtet; diese Pflichten können eingefordert werden.
Gegenvorstellung ohne Anwaltsrat: Die Gegenvorstellung bestreitet die Meldung; eine unbegründete Gegenvorstellung kann zur eigenen Unterlassungsklage führen.
NetzDG-Spezialregeln vergessen: Bei Hassrede und strafbaren Inhalten gelten §§ 1–3 NetzDG mit eigenem Melde- und Entfernungsregime.
Quellenpflicht
Alle Aussagen zu Haftung, Schranken und Verfahren müssen belegbar sein:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kommentar: Spindler/Schuster eMedienR oder Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG mit § und Randnummer
Modellannahmen als [Modellwissen — verifizieren] kennzeichnen.
Triage-Fragen vor Takedown
Bevor der Takedown ausgeloest wird, klaere:
Liegt eine klare Rechtsverletzung vor oder handelt es sich um Kritik/Parodie/Satire (urheberrechtliche Schranke)?
Ist der Rechteinhaber klar identifiziert und ist der Einreicher zur Meldung berechtigt?
Ist die Plattform eine Very Large Online Platform (VLOP) nach DSA Art. 33 (Pflicht zu foermlicehem Notice-and-Action-Verfahren)?
Wurde das NetzDG geprueft (§§ 1-3 NetzDG) fuer strafbare Inhalte mit eigenen Loeschfristen?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
DSA (EU) 2022/2065, Art. 16/17 (Digital Services Act): Hosting-Dienstleister muessen wirksame und zugaengliche Melde- und Abhilfemechanismen einrichten; bei VLOP gelten verstaerkte Transparenz- und Reaktionspflichten; Verstoss kann zu Bussgeldern bis 6 % des globalen Jahresumsatzes fuehren.