Mandant greift einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan als rechtswidrig an. § 9 BauGB abschließender Festsetzungskatalog BauNVO. Prüfraster: Festsetzungen außerhalb des Katalogs unwirksam BauNVO Art und Mass bauliche Nutzung GRZ GFZ Vollgeschosse Hoechstgrenzen § 17 BauNVO Stellplaetze § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Schallschutz § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Output: Festsetzungs-Prüfprotokoll und Teilunwirksamkeitsbegründung. Abgrenzung zu abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb (Abwaegung) und vorhabenbezogener-bebauungsplan-12-baugb.
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Mandant greift einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan als rechtswidrig an. § 9 BauGB abschließender Festsetzungskatalog BauNVO. Prüfraster: Festsetzungen außerhalb des Katalogs unwirksam BauNVO Art und Mass bauliche Nutzung GRZ GFZ Vollgeschosse Hoechstgrenzen § 17 BauNVO Stellplaetze § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Schallschutz § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Output: Festsetzungs-Prüfprotokoll und Teilunwirksamkeitsbegründung. Abgrenzung zu abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb (Abwaegung) und vorhabenbezogener-bebauungsplan-12-baugb.
§ 9 BauGB ist die zentrale Norm für den Inhalt qualifizierter Bebauungspläne. Sie ist abschließend — Festsetzungen außerhalb des Katalogs sind unwirksam. Dieses Skill prüft Bebauungsplan-Festsetzungen auf Rechtsgrundlage und Grenzen.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Bezugnahme auf Spezialgesetze nur soweit § 9 BauGB dies zulässt
Konstruktion "Hinweise" vs. Festsetzungen entscheidend
Höhe baulicher Anlagen — Wandhöhe, Firsthöhe, Geschoßzahl (§ 18 BauNVO)
Bei Festsetzung mehrerer Maß-Werte: kumulativ einzuhalten
Höchstgrenzen § 17 BauNVO
Gebietsart
GRZ
GFZ
Bauliche Anlagenhöhe
WS, WR
0,4
1,2
–
WA, WB
0,4
1,2 (WB 1,6)
–
MD
0,6
1,2
–
MI, MU
0,6/0,8
1,2/3,0
–
MK
1,0
3,0
–
GE
0,8
2,4
–
GI
0,8
2,4
–
Sondergebiete
nach Festsetzung
nach Festsetzung
–
Überschreitung § 17 Abs. 2 BauNVO
Nur bei besonderen städtebaulichen Gründen
Begründung im Plan zwingend
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Nr. 3 — Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Baulinien, Baugrenzen, Bauteppich
Bauweise (offen, geschlossen, abweichend)
Nr. 4 — Stellplätze und Garagen
Eingeschränkt nutzbar — meist Verweis auf Landesbauordnung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 3 — Festsetzungen außerhalb § 9 BauGB
Häufige Fehler
Fehler 1: Dynamische Verweisung auf Spezialgesetze
"Es gelten die Anforderungen der DIN xxxx in der jeweils geltenden Fassung"
Problematisch: Dynamische Verweisung auf ändernde Spezial-Regelungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Fehler 2: Mobilitätskonzept als Festsetzung
Häufig: B-Plan setzt "Mobilitätskonzept ist Bestandteil der Satzung" fest
Problematisch: Konkrete Inhalte oft nicht in der Satzung, sondern nur in Anlagen-Papier
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Fehler 3: Energetische Anforderungen über GEG-Standard
Festsetzung "Effizienzhaus 40" — zulässig nur als Festsetzung der Erschließungs-Tiefenstandards
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Fehler 4: Werbe-Anlagen und Außengastronomie
Über § 9 BauGB nur eingeschränkt regelbar
Konkurrenz mit § 81 BayBO örtliche Bauvorschriften — meist diese Norm einschlägig
Bauflächen mit erheblichen Bodennutzungs-Beschränkungen
Z.B. Altlasten, Bergbauschäden
§ 9 Abs. 6 — Festsetzungen aus anderen Vorschriften
Soweit andere Rechtsvorschriften Inhalts-Festsetzungen erlauben
Z.B. Ausgleichs-Flächen nach Naturschutzrecht
§ 9 Abs. 7 — Geltungsbereich
Räumlicher Geltungsbereich
Schritt 5 — Bahnflächen § 38 BauGB
Grundsatz
Für Bahnflächen gelten Sondervorschriften
BauGB-Festsetzungen sind eingeschränkt
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Konsequenz für nicht-entwidmete Bahnflächen
Stadt kann keine baulichen Festsetzungen treffen
Vor Entwidmung nach § 23 AEG kein wirksamer B-Plan möglich
Bei dennoch erfolgter Festsetzung: Teil-Nichtigkeit oder Gesamt-Nichtigkeit
Prüfungs-Schritt
Welche Flurstücke sind als Bahnflächen vermerkt?
Liegt eine Entwidmungs-Entscheidung der Eisenbahn-Verwaltung vor?
Schritt 11 — Anwendung auf Bebauungsplan Augsburg Nr. 900
Beispielsfälle:
a) § 11 Satzung "Mobilitätskonzept" — Anlage B-1, nur Stichpunktliste. Bestimmtheits-Mangel.
b) § 12 Satzung "Energetische Anforderungen" — Festsetzung "KfW-Effizienzhaus 40". Bezugnahme auf "den jeweils gültigen Standard nach GEG bezogen" — dynamische Verweisung, problematisch.