Workflow-Skill zu fachanwalt sozialrecht sgb ii bescheid. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
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Workflow-Skill zu fachanwalt sozialrecht sgb ii bescheid. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Widerspruchsfrist 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG) — noch offen? Bei abgelaufenem Bescheid: § 44 SGB X-Überprüfungsantrag.
Aufschiebende Wirkung: SGB-II-Bescheide haben grundsätzlich KEINE aufschiebende Wirkung (§ 39 SGB II) — Eilantrag § 86b SGG notwendig wenn laufende Versorgung gefährdet.
Hat der Bescheid eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 24 SGB X durchlaufen? Bei Aufhebung/Erstattung pruefen. BSG-Linie B 7 AS / B 4 AS — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org pruefen.
Ist Mandant im Karenzjahr (§ 12 Abs. 3 SGB II)? Dann erweiterte Vermögensschonung.
Weitere Rechtsprechung vor Ausgabe live in dejure.org / bsg.bund.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Kaltstart-Rückfragen
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II) — Ehepartner, Kinder unter 25, Lebenspartner?
Welcher konkrete Punkt des Bescheids wird angegriffen (Regelbedarf-Stufe, Kosten der Unterkunft, Einkommensanrechnung, Vermögenszurechnung, Sanktion, Aufhebungs- und Erstattungsbescheid)?
Wurde eine Anhörung nach § 24 SGB X vor Erlass des belastenden Bescheids durchgeführt?
Wie hoch ist die geltend gemachte Erstattung (§ 50 SGB X), und ist der Zeitraum bekannt?
Gibt es atypische Mehrbedarfe (z.B. dezentrale Warmwasserbereitung, kostenaufwändige Ernährung, Behinderung)?
Bei Sanktion: Liegt eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung vor — und ist die Pflichtverletzung tatbestandlich eindeutig?
Ist der Mandant im Karenzjahr (§ 12 Abs. 3 SGB II — erste zwölf Monate SGB-II-Bezug, Vermögen nur bei Erheblichkeit)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — SGB-II-Bescheid pruefen und anfechten
Widerspruch; Template unten
Variante A — Mandant will sofortige Zahlung
Eilantrag § 86b SGG parallel zum Widerspruch
Variante B — Rueckforderungsbescheid
§ 45 vs. § 48 SGB X unterscheiden; Vertrauensschutz
Variante C — Sanktionsbescheid
Verfassungswidrigkeit BVerfGE 1 BvL 7/16 pruefen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Vollständiger Widerspruch mit KdU-Rüge
An das Jobcenter [Ort]
Az. Jobcenter: [BehAz]
BG-Nummer: [BG]
betr. [Name, Geburtsdatum] und Bedarfsgemeinschaft
Widerspruch gegen den [Bewilligungs-/Aufhebungs-/Erstattungs-]
bescheid vom [Datum], zugegangen am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht legen wir
W i d e r s p r u c h
ein.
I. Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II)
[Korrekte Abgrenzung darstellen; ggf. Person zu Unrecht ein-
oder ausgeklammert]
II. Regelbedarf (§ 20 SGB II)
Unsere Mandantschaft wird der Regelbedarfsstufe [X] zugeordnet.
[Richtig / Falsch, weil: Begründung]
III. Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
Folgende Mehrbedarfe wurden zu Unrecht nicht berücksichtigt:
- Alleinerziehung § 21 Abs. 3 SGB II (Anlage W1)
- Kostenaufwändige Ernährung § 21 Abs. 5 SGB II wegen [Diagnose]
(Anlage W2: ärztliches Attest)
IV. Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II)
Tatsächliche monatliche Kaltmiete: EUR [Betrag]
Angesetzt: EUR [Betrag]
Das vom Jobcenter zugrundeliegende Schlüssige Konzept ist
angreifbar, weil [Argumentation, z.B. veraltete Daten, keine
Differenzierung nach Wohnungsgrößen, keine Verfügbarkeitsanalyse]
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Betrag unterhalb der tatsächlichen Kosten ist unzulässig.
V. Einkommensbereinigung (§ 11b SGB II)
Einkommen aus Erwerbstätigkeit EUR [Betrag] brutto.
Bereinigung: Versicherungspauschale EUR 30, Werbungskosten
EUR [Betrag], Erwerbstätigenfreibetrag § 11b Abs. 2, 3 SGB II.
Fehler: [Konkrete Rechenfehler des Jobcenters].
VI. Verfahrensfehler
Eine Anhörung nach § 24 SGB X wurde vor Erlass des belastenden
Bescheids nicht durchgeführt. Dies ist heilbar (§ 41 SGB X),
aber im Widerspruchsverfahren zu korrigieren.
Wir beantragen:
1. Den Bescheid aufzuheben / zu korrigieren.
2. Die vollen tatsächlichen Kosten der Unterkunft anzuerkennen.
3. Akteneinsicht (§ 25 SGB X).
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin für Sozialrecht]
Baustein 2 — Eilantrag § 86b SGG bei Leistungslücke
An das Sozialgericht [Ort] [Datum]
Antrag auf einstweilige Anordnung
gem. § 86b Abs. 2 SGG
[Mandant] ./. Jobcenter [Ort]
beantragen wir:
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung
verpflichtet, dem Antragsteller / der Antragstellerin
vorläufig Leistungen nach SGB II in Höhe von monatlich
EUR [Betrag] (Regelbedarf + KdU) zu gewähren.
Anordnungsanspruch:
Alle Voraussetzungen des SGB II sind erfüllt (Anlage A1:
Meldebestätigung Jobcenter; Anlage A2: Einkommensnachweis;
Anlage A3: Mietvertrag). Der Widerspruch vom [Datum] ist
fristgerecht eingelegt.
Anordnungsgrund:
Ohne sofortige Leistungen drohen Mietrückstand und
Versorgungsausfall. Der Lebensunterhalt ist nicht
anderweitig gesichert. Kein Suspensiveffekt nach
§ 39 SGB II.
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]
Baustein 3 — Widerspruch gegen Sanktionsbescheid
An das Jobcenter [Ort]
Widerspruch gegen Sanktionsbescheid vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sanktionsbescheid ist rechtswidrig, weil:
1. Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft: Die Belehrung enthielt
keine hinreichend konkrete Benennung der verletzten Pflicht
und der genauen Rechtsfolge (BSG-Linie zu § 31 SGB II).
2. Kein Verschulden: Die Pflichtverletzung war nicht ver-
schuldet, weil [konkreter Grund: Krankheit, Irrtum,
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Sanktionen sind nur bei Verschulden verfassungskonform.
3. Verhältnismäßigkeit: Die festgesetzte Minderung von [X %]
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
muss ein Härteparagraph greifen.
Wir beantragen: Aufhebung des Sanktionsbescheids.
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
Position
Träger
Beweismittel
Bedarfsgemeinschaft korrekt
Jobcenter (Nachweis)
Melderegister, Behördenauskunft
Einkommen korrekt angerechnet
Jobcenter
Lohnnachweis, Steuerbescheid
Angemessenheitsgrenze KdU
Jobcenter
Schlüssiges Konzept; Verfügbarkeitsanalyse
Mehrbedarfe (Atypischer Bedarf)
Kläger
Ärztliches Attest, Nachweise
Pflichtverletzung (Sanktion)
Jobcenter
Aktenlage; Rechtsfolgenbelehrung vorhanden
Kein Verschulden (Gegenargument)
Kläger
Krankheitsattest, Schriftverkehr
Vertrauensschutz § 45 SGB X
Kläger
Bescheid, Handeln in gutem Glauben
Fristen und Verjährung
Frist
Grundlage
Inhalt
Ein Monat
§ 84 Abs. 1 SGG
Widerspruchsfrist nach Bekanntgabe
Vier-Tage-Fiktion
§ 37 Abs. 2 SGB X (seit 01.01.2025)
Bekanntgabe: vierter Tag nach Aufgabe zur Post
Drei-Tage-Fiktion
§ 37 Abs. 2 SGB X a.F.
Für Bescheide vor dem 01.01.2025
Ein Monat
§ 87 Abs. 1 SGG
Klagefrist nach Widerspruchsbescheid
Vier Jahre
§ 44 SGB X
Rücknahme rechtswidriger Ablehnungen zugunsten
Zehn Jahre
§ 45 Abs. 3 SGB X
Rücknahme rechtswidrig begünstigender VA (Betrug)
Typische Gegenargumente des Jobcenters
Jobcenter-Argument
Rechtliche Gegenstrategie
Rechtsprechung live prüfen
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
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