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Wer ist der Erblasser, wann ist der Erbfall eingetreten und wo war der letzte gewöhnliche Aufenthalt?
In welchem Verhältnis steht der Mandant zum Erblasser (Abkömmling, Ehegatte, Elternteil)? Wurde er durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder mit weniger als der Hälfte des gesetzlichen Erbteils bedacht?
Wer sind die übrigen pflichtteilsberechtigten und erbenden Personen? Gibt es Adoptivkinder, Stiefkinder, Halbgeschwister?
Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Schenkungen oder gemischte Schenkungen getätigt (Pflichtteilsergänzung § 2325 BGB)?
Liegt das Bestandsverzeichnis nach § 2314 BGB schon vor oder muss es erst eingefordert werden?
Haben die Erben die Auskunft verweigert, unvollständig erteilt oder die Bewertung blockiert?
Ist Verjährung drohend — Erbfall + 3 Jahre Jahresende § 2332 BGB?
Bestehen Anzeichen für verschleierte Schenkungen (Übertragungen unter Nießbrauch, Schenkungen an Lebensgefährten)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Norm
Inhalt
§ 2303 BGB
Pflichtteil als Geldanspruch — Hälfte des gesetzlichen Erbteils; Pflichtteilsberechtigte
Auskunftsanspruch — Bestandsverzeichnis; SV-Bewertung auf Verlangen; Kosten trägt Nachlass
§ 2315 BGB
Anrechnung von Vorausempfängen mit Anrechnungsbestimmung
§ 2316 BGB
Ausgleichung unter Abkömmlingen
§ 2325 BGB
Pflichtteilsergänzung — Schenkungen letzter 10 Jahre; 10 %-Abschmelzung je Jahr
§ 2327 BGB
Anrechnung Eigengeschenke des Pflichtteilsberechtigten
§ 2329 BGB
Direktanspruch gegen Beschenkte wenn Nachlass insufficient
§ 2332 BGB
Verjährung — 3 Jahre ab Kenntnis; 30 Jahre absolut § 199 Abs. 3a BGB
Leitentscheidungen
Gericht
Aktenzeichen
Datum
Kernaussage
BGH IV. Zivilsenat
IV ZR 88/24
12.03.2025
Für die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist § 2317 Abs. 1 BGB auch dann maßgebend, wenn der Berechtigte zum Zeitpunkt des Erbfalls aufgrund der gesetzlichen Ausübungssperre in § 1600d Abs. 5 BGB an einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung gehindert ist (nichteheliches Kind, Vaterschaftsfeststellung). Quelle: bundesgerichtshof.de bzw. dejure.org.
BGH IV. Zivilsenat
IV ZR 93/24
02.07.2025
Eine Zuwendung von Todes wegen an den behandelnden Arzt des Erblassers ist nicht deshalb unwirksam, weil sie gegen ein berufsständisches Zuwendungsverbot der ärztlichen Berufsordnung (§ 32 Abs. 1 S. 1 BO) verstößt. Berufsrecht ist kein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB; Testierfreiheit (Art. 14 GG) überwiegt. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) bleibt Einzelfallprüfung. Quelle: bundesgerichtshof.de Pressemitteilung 122/2025.
Weitere Rechtsprechung
Live-Verifikation erforderlich
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keine weitere Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
Prüfschema — Stufenweise Durchsetzung
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Pflichtteil berechnen und durchsetzen
Stufenklage-Bausteine unten; Auskunft zuerst
Variante A — Erbe zahlt freiwillig wenn Berechnung klar
Aussergerichtliche Geltendmachung zuerst; Klage als Backup
Direktklage auf Zahlung wenn Grundlage klar; Auskunft nachfassen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Auskunftsanforderung § 2314 BGB
An die Erben nach [Name Erblasser]
[Adresse]
Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unseres Mandanten — [Name] als
Pflichtteilsberechtigter nach dem am [Datum] verstorbenen
[Erblasser] — fordern wir Sie auf, binnen vier Wochen
ein notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1
Satz 3 BGB vorzulegen.
Das Verzeichnis muss enthalten:
1. Sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses zum Todestag
[Datum], bewertet nach §§ 2311, 2311a BGB
2. Sämtliche Schenkungen des Erblassers der letzten zehn
Jahre nach § 2325 BGB (auch gemischte Schenkungen,
Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, Schenkungen
an den Ehegatten ohne zeitliche Begrenzung)
3. Ausgleichungspflichtige Zuwendungen nach §§ 2315,
2316 BGB
Hinsichtlich der Bewertung von Immobilien und
Unternehmensbeteiligungen verlangen wir bereits jetzt
die Hinzuziehung eines vereidigten Sachverständigen
nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 Abs. 2 BGB).
Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir Stufenklage
nach § 254 ZPO erheben.
Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei]
Stufenklage § 254 ZPO
[Landgericht / Amtsgericht]
Abteilung: [Kammer]
Klage
Kläger: [Name, Adresse] — Pflichtteilsberechtigter
Beklagte: [Namen, Adressen] — Erben
wegen: Pflichtteil (Stufenklage § 254 ZPO)
I. AUSKUNFTSSTUFE
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach
[Erblasser] zum Todestag [Datum] zu erteilen,
einschließlich aller Schenkungen der letzten zehn Jahre
nach § 2325 BGB.
II. VERSICHERUNGSSTUFE
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
die Richtigkeit des vorgelegten Verzeichnisses
an Eides statt zu versichern.
III. ZAHLUNGSSTUFE
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger den sich aus der Auskunft ergebenden
Pflichtteilsanspruch nebst Zinsen in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab
Klagezustellung zu zahlen.
IV. STREITWERT AUSKUNFTSSTUFE
25 % des voraussichtlichen Hauptanspruchs.
Vorläufiger Streitwert: EUR [Betrag].
Direktanspruch gegen Beschenkte § 2329 BGB
An [Beschenkter]
[Adresse]
Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mandant ist Pflichtteilsberechtigter nach dem
am [Datum] verstorbenen [Erblasser].
Der Erblasser hat Ihnen am [Datum] folgende Schenkung
gemacht: [Beschreibung, Wert].
Der Nachlass reicht zur Erfüllung des Pflichtteilsergänzungs-
anspruchs unseres Mandanten nicht aus. Nach § 2329 BGB
kann unser Mandant von Ihnen als Beschenktem Ergänzung
bis zum Wert der Schenkung verlangen.
Betrag: EUR [Pflichtteilsergänzungsanspruch], begrenzt auf
Schenkungswert EUR [Betrag].
Wir fordern Sie auf, bis [Datum] zu zahlen.
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
BGH, Urteil vom 12.03.2025 - IV ZR 88/24 (Pflichtteilsanspruch nichteheliches Kind; Verjährung): dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.03.2025&Aktenzeichen=IV+ZR+88/24
BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24 (Zuwendung an Hausarzt; Berufsordnung kein § 134 BGB-Verbot): bundesgerichtshof.de Pressemitteilung 2025/2025122.html
Weitere Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesgerichtshof.de, dejure.org, openjur.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.