KI-System-Inventar nach EU-KI-VO (VO 2024/1689) – erfasst je KI-System Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller) und Risikoklasse (verboten, hochrisiko, begrenzt, minimal, Allzweck-KI, systemisch). Rolle und Klasse werden je System bewertet, nicht je Unternehmen. Verwenden, wenn der Nutzer sagt "KI-Inventar", "KI-System hinzufügen", "welche Systeme haben wir", "KI-System klassifizieren", "KI-VO-Register" oder "KI-System-Verzeichnis".
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ki-inventar
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/ki-inventar
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KI-System-Inventar nach EU-KI-VO (VO 2024/1689) – erfasst je KI-System Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller) und Risikoklasse (verboten, hochrisiko, begrenzt, minimal, Allzweck-KI, systemisch). Rolle und Klasse werden je System bewertet, nicht je Unternehmen. Verwenden, wenn der Nutzer sagt "KI-Inventar", "KI-System hinzufügen", "welche Systeme haben wir", "KI-System klassifizieren", "KI-VO-Register" oder "KI-System-Verzeichnis".
Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach
Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: Rolle und Risikoklasse werden
je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen. Eine Organisation kann Anbieter von System A,
Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO
unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber).
Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten
Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten;
die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.
Eingaben
Konfiguration aus ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md
Bestehendes Inventar unter ki-systeme.yaml (gleicher Konfigurationspfad)
Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)
Ablauf
Konfiguration lesen. Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen
[PLATZHALTER]-Marker, Nutzer an /ki-governance:ki-governance-kaltstart-interview verweisen.
Inventar lesen. Liegt unter ki-systeme.yaml. Existiert die Datei nicht, bei erstem
add-Befehl mit leerem systeme:-Block anlegen.
Befehl ausführen:
Kein Argument oder list → Inventartabelle anzeigen (siehe Listenformat)
classify <id> → Klassifizierungsdurchlauf für bestehenden Datensatz starten,
rolle, klasse, rollenbasis und klassenbasis aktualisieren
show <id> → vollständigen Datensatz anzeigen
Nach list Dashboard anbieten:
"Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."
Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:
Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie
einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung
Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil
die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.
Listenformat
Kompakte Tabelle:
ID
Name
Eigentümer
Status
EU-Nexus
Rolle
Klasse
Nächste Prüfung
sys-001
Lebenslauf-Screening
HR / Schmidt
in_produktion
ja
Betreiber
hochrisiko
2026-08-01
sys-002
E-Mail-Drafting-Assistent
IT / Meier
in_produktion
nein
Betreiber
begrenzt
2026-12-01
Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen."
Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 %
des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.
Aufnahmefluss (Interview)
Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: name, eigentümer,
beschreibung, status, eu_nexus. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf
hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit /ki-governance:ki-inventar classify <id>
nachholen."
Name. Kurzbezeichnung des Systems.
Eigentümer. Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.
Beschreibung. Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?
EU-Nexus. Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder
erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO.
Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots,
Deepfake-Kennzeichnung).
Klassifizierung jetzt? Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.
ID vergeben: sys-NNN (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).
Klassifizierungsdurchlauf
Der Durchlauf ergibt rolle, rollenbasis, klasse, klassenbasis. Beide Begründungen
brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil
die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt
trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.
Schritt 1: Rolle
Wer macht was mit diesem System?
Optionen mit unterscheidendem Merkmal:
Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln)
und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.
Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO) – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung,
nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von
Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.
Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO) – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter
in die EU/EWR.
Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO) – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar,
ohne Anbieter oder Einführer zu sein.
Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO) – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters
und sind in der EU/EWR ansässig.
Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO) – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt
unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.
Doppelrollen-Flag. Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf
eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum
Anbieter des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis
geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. [gegen aktuellen KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]
Rolle schreiben. rollenbasis in einem Satz schreiben.
Schritt 2: Risikoklasse
Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?
In dieser Reihenfolge prüfen:
A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken
Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:
Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren
Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen
Verhaltensbeeinflussung
Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen
Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur
Strafverfolgung (enge Ausnahmen)
Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen,
Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben
oder sexueller Orientierung
Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)
Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch Scraping aus Internet oder CCTV
Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen
Trifft zu → Klasse ist verboten. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den
Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.
Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher
Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)
Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von
Beweisen, Profiling)
Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)
Trifft zu → Klasse ist hochrisiko. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren.
Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich
finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).
C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)
Allzweck-KI: Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt,
in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.
Allzweck-KI + systemisches Risiko: Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von
der Kommission als systemisch eingestuft.
D. Begrenzte Risikoklasse. Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes,
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von
Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.
E. Minimale Risikoklasse. Alles andere.
Klasse schreiben. klassenbasis in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder
Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.
Schritt 3: Empfehlungen
Drei nächste Schritte anbieten:
"Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im
Gespräch – keine Tabelle."
"Möchten Sie /ki-governance:ki-folgenabschaetzung starten, um eine vollständige
KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"
"Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."
Datensatzformat
systeme:-id:sys-001name:"Lebenslauf-Screening-Tool"eigentuemer:"HR / Schmidt"beschreibung:"Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"status:in_produktion# geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemusterteu_nexus:true# betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWRrolle:betreiber# anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produktherstellerrollenbasis:"Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"klasse:hochrisiko# verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemischklassenbasis:"Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"pflichten_bewertet:falsepflichten_hinweis:"Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."art50_transparenz:"Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"naechste_pruefung:"2026-08-01"pruef_ausloeser:"bei wesentlicher Änderung oder jährlich"erstellt:"2026-05-18"aktualisiert:"2026-05-18"
Schritt 1: Rolle
Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den
Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → Betreiber nach Art. 3 Nr. 4
KI-VO.
Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."
Schritt 2: Risikoklasse
Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar).
Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → hochrisiko
Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."
Empfehlungen:
Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)
Stille Klassifizierung. Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren
aus einer Systembeschreibung.
Quellenbasis unterschlagen. Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe;
keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.
Wesentliche Änderung ignorieren. Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert
wird, /ki-inventar classify erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.
Pflichten aus Tabelle ableiten. Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und
an /ki-folgenabschaetzung für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.
Art. 99 KI-VO unterschätzen. Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des
weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung
erwähnen. [Modellwissen – prüfen]
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)
Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen