| name | fachanwalt-it-recht-software-mangel |
| title | Software-Mangel |
| description | Prüfung von Softwaremangelansprüchen nach Kauf-Werk- oder Dienstvertragsrecht. Anwendungsfall Software funktioniert nicht wie vereinbart und Mandant will Nachbesserung Minderung Rücktritt oder Schadensersatz. Normen §§ 433 ff. BGB Kaufrecht §§ 631 ff. BGB Werkvertragsrecht § 634 Nr. 1-4 BGB Gewaehlmaengel §§ 438 634a BGB Verjährung. Prüfraster Vertragstyp Mangelbegriff Spezifikation Nachbesserungsfrist Selbstvornahme Minderung Rücktritt Schadensersatz Open-Source-Compliance. Output Mangelanalyse-Protokoll mit Vertragstyp-Einordnung Gewaehlmaengelauswahl und Klageschrift-Baustein. Abgrenzung zu fachanwalt-it-recht-saas-vertrag-verhandlung und softwarefehler-mangelhaftung-prüfen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-it-recht/skills/fachanwalt-it-recht-software-mangel |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | contracts |
| language | de |
Software-Mangel
Kaltstart-Rückfragen
- Handelt es sich um Standardsoftware (Kaufrecht), Individualentwicklung (Werkvertrag) oder SaaS/Cloud-Bereitstellung (Mietvertrag § 535 BGB)?
- Wurde das Werk bzw. die Software bereits abgenommen oder geliefert? Liegt ein Übergabeprotokoll vor?
- Welche konkreten Funktionen fehlen oder funktionieren nicht wie zugesagt? Liegt ein Lasten-/Pflichtenheft vor?
- Wurde dem Lieferanten bereits eine Nacherfüllungsfrist gesetzt und welche Reaktion erfolgte?
- Ist der Mandant Verbraucher oder Unternehmer? Welche AGB-Klauseln gelten?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Anspruchsgrundlagen
- Standardsoftware: Kaufrecht — Sachmangel § 434 BGB (objektive und subjektive Anforderungen), Rechtsmangel § 435 BGB.
- Individualsoftware: Werkvertrag — Mangel § 633 BGB, Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln bei Abnahme.
- SaaS/Cloud: Mietrecht § 535 BGB — fortlaufende Gebrauchsgewährung, Mangel § 536 BGB führt zu Minderung kraft Gesetzes.
- Nacherfüllungspflicht: § 439 BGB (Kauf) bzw. § 635 BGB (Werk) — Nachbesserung oder Neulieferung.
- Sekundäre Rechte nach erfolglosem Fristablauf: Rücktritt § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 BGB, Minderung § 441 BGB, Schadensersatz § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 281 BGB.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beweislast und Frist
- Käufer/Besteller trägt nach Gefahrübergang bzw. Abnahme die Beweislast für den Mangel.
- Verbrauchsgüterkauf: Beweislastumkehr § 477 BGB für ein Jahr ab Gefahrübergang (vor 01.01.2022: sechs Monate).
- Verjährung Kaufrecht: zwei Jahre § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; Werkvertrag bei nicht-Bauleistung: zwei Jahre § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB.
- Bei arglistig verschwiegenem Mangel: Regelverjährung § 438 Abs. 3 BGB bzw. § 634a Abs. 3 BGB.
Prüfschema
1. Vertragstyp bestimmen (Kauf / Werk / Miete-SaaS)
2. Sollbeschaffenheit aus Lasten/Pflichtenheft und Vertrag ableiten
3. Istbeschaffenheit aus Tests und Logs dokumentieren
4. Soll/Ist-Abweichung = Mangel
5. Nacherfuellungsfrist setzen (zwei bis vier Wochen je nach Komplexitaet)
6. Bei Fristablauf: Ruecktritt oder Minderung oder Schadensersatz
7. Verjaehrung im Kalender notieren
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.