In welchem Verfahren wird Beweis geführt? (ZPO / VwGO / StPO / SGG / FamFG)
Welche Partei trägt die Beweislast für das TBM? (Anspruchsteller oder Gegenseite)
Ist die Tatsache streitig — oder unstreitig/offenkundig (§ 291 ZPO)?
Liegt bereits ein Beweisbeschluss (§ 359 ZPO) vor?
Besteht Gefahr im Verzug? → Antrag auf Sicherung des Beweises §§ 485-494a ZPO prüfen
Zweck
Jede Subsumtion steht und fällt mit dem Beweisergebnis. Dieser Skill erfasst für jedes Tatbestandsmerkmal (TBM), welche Beweismittel benötigt werden, welche der Nutzer bereits hat und welche noch beschafft werden müssen. Er erstellt eine strukturierte Beweisliste.
§ 287 ZPO — Schadensschätzung bei Ausschluss anderer Beweismittel
§§ 415 ff. ZPO — Urkundsbeweis (öffentliche und private Urkunden)
§§ 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis
§§ 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis
§§ 371 ff. ZPO — Augenschein und elektronische Dokumente
§§ 445-455 ZPO — Parteivernehmung (subsidiär)
§§ 485-494a ZPO — Selbständiges Beweisverfahren
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Personen, die den TBM-relevanten Vorgang erlebt haben
Sachverständigenbeweis
§§ 402 ff. ZPO
Technische, medizinische, buchhalterische Fragen
Augenschein
§§ 371 ff. ZPO
Besichtigung von Sachen, Orten, digitalen Inhalten
Parteivernehmung
§§ 445 ff. ZPO
Nur subsidiär; Nutzer als Partei
Elektronische Beweismittel
§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPO
Screenshots, Metadaten, Logs — Echtheit muss dargelegt werden
Im Verwaltungs- und Strafverfahren gelten die jeweiligen Verfahrensordnungen (VwGO, StPO); das System passt den Katalog an.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen pro TBM
Das System geht jedes TBM der Reihe nach durch und fragt:
Tatsachenbehauptung: Was behauptet der Nutzer für dieses TBM? (Freitext-Eingabe)
Beweislast: Wer muss beweisen? — Grundsatz: Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für dessen Voraussetzungen; Gegenseite für Einwendungen/Einreden.
Beleg vorhanden? Der Nutzer kann angeben:
(A) Beleg liegt vor (Dokument, Foto, Screenshot) → Hochladen oder Benennen
(B) Zeuge bekannt → Name und Erreichbarkeit notieren
(C) Tatsache behaupte ich; Beleg beschaffe ich später → Markierung "offen"
(D) Keine Tatsache vorhanden für dieses TBM → TBM als nicht erfüllt markieren
Sekundäre Darlegungslast: Liegt ein Fall vor, in dem der Gegner näherliegende Informationen hat? → Verweis auf BGH-Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast
Beweiswert-Hinweis: Das System gibt einen groben Hinweis auf den typischen Beweiswert des genannten Beweismittels (z.B. öffentliche Urkunde: voller Beweis § 415 ZPO; Privaturkunde: § 416 ZPO begrenzt).
Entscheidungsbaum Beweisführung
Ist die Tatsache streitig?
├─ Nein → unstreitig oder offenkundig → kein Beweismittel nötig
└─ Ja → Beweislast bestimmen
├─ Kläger trägt Last → Beweismittel aus Katalog wählen
│ ├─ Urkunde verfügbar? → Urkundsbeweis §§ 415 ff. ZPO
│ ├─ Zeuge vorhanden? → Zeugenbeweis §§ 373 ff. ZPO
│ ├─ Technische Frage? → Sachverständiger §§ 402 ff. ZPO
│ └─ Kein direktes Beweismittel? → Anscheinsbeweis prüfen
└─ Beklagter trägt Last → Einwand/Einrede belegen
Besondere Konstellationen
Anscheinsbeweis (prima facie)
Bei typischem Geschehensablauf greift der Anscheinsbeweis (z.B. Auffahrunfall → Abstandsmangel). Der Gegner muss den typischen Ablauf erschüttern durch Darlegung atypischer Umstände.
Elektronische Dokumente
E-Mails, Screenshots und PDFs sind Beweismittel, aber ihre Echtheit kann bestritten werden. Das System empfiehlt:
Metadaten sichern (Datum, Absender, Header)
Zeitnahe Sicherung und Archivierung
Ggf. Datenschutz-Aspekte bei personenbezogenen Drittdaten beachten
Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485-494a ZPO)
Vor Klageerhebung oder wenn Beweis zu sichern ist: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Voraussetzung: Antragsteller hat rechtliches Interesse an Feststellung (z.B. drohender Beweismittelverlust, Verjährungsgefahr).
Zeugenbeweis
Das System fragt nach vollständigem Namen und Adresse des Zeugen. Es weist darauf hin, dass das Gericht den Zeugen selbst lädt.
Urkundsbeweis — Originale vs. Kopien
Das System weist darauf hin, dass Originale stets vorzuziehen sind. Kopien können bestritten werden (§ 420 ZPO).
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Beweis-Tracking-Liste
Am Ende der Beweiserfassung erstellt das System eine tabellarische Übersicht:
TBM
Behauptete Tatsache
Beweismittel
Beweislast
Status
[TBM 1]
[Nutzerangabe]
[Typ]
Kläger/Beklagter
vorhanden / offen / fehlt
[TBM 2]
…
…
…
…
"Offen" markierte TBM werden als Risikopositionen der Klage / des Antrags ausgewiesen.
Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],
zur Vorbereitung des Verfahrens [AKTENZEICHEN] benötige ich folgende
Unterlagen und Informationen:
1. [Beweismittel zu TBM 1] — bitte bis [DATUM] einreichen
2. [Zeuge zu TBM 2] — Name und Anschrift: [...]
3. [Noch offen / wird durch Gegenseite beizubringen]
Bitte beachten Sie: Ohne diese Nachweise kann ich den Anspruch auf
[RECHTSVERLETZUNG] nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen.
Mit freundlichen Grüßen
[KANZLEI]
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.